Gerichtstag
deutscher Rechtsbegriff, der die Festlegung des Prozessdatums beinhaltet
Gerichtstag ist der Tag, der für die Verhandlung von Rechtsstreitigkeiten vom Gericht bestimmt wird. Er wird auch als Sitzungstag bezeichnet. Heute wird unter Gerichtstag meist der auswärtige Gerichtstag verstanden, also die Abhaltung einer Verhandlung außerhalb des Gerichtssitzes.[1] Da am Ort des Gerichtstages keine Gerichtsverwaltung vorhanden ist, müssen Schriftsätze beim zuständigen Hauptgericht eingereicht werden.
Siehe auch
BearbeitenWeblinks
BearbeitenWiktionary: Sitzungstag – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Außenkammer und Gerichtstage ( vom 5. Juli 2010 im Internet Archive), abgerufen am 9. Juni 2011