Geruchsstunde

Messgröße zur Beurteilung von Geruchsimmissionen

Eine Geruchsstunde ist eine Maßeinheit zur Beurteilung von Geruchsimmissionen. Eine Geruchsstunde liegt vor, falls innerhalb einer Stunde in einem bestimmten Teilzeitraum (allgemein einem Zehntel der Stunde, d. h. 6 Minuten) erkennbare Gerüche festgestellt werden; in diesem Fall wird die gesamte Stunde als Stunde mit Geruchsbelastung gezählt.[1]

Die relative Anzahl von Geruchsstunden (Anzahl der Geruchsstunden zur Gesamtstundenzahl) ist die Messgröße der Immission und wird zur Bewertung der zulässigen Geruchsimmission für verschiedene Bereiche (z. B. Wohngebiete) herangezogen.[2]

Hintergrund

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Für die Bemessung von Geruchsbelästigungen gibt es keine geeigneten chemisch-physikalischen Messmethoden. Psychophysische Verfahren, d. h. direkte Geruchsschwellenbestimmungen durch Menschen, sind nicht zu ersetzen.[3] U. a. gab die mittlerweile zurückgezogene[4] VDI-Richtlinie 3881 Blatt 1 „Olfaktometrie – Geruchsschwellenbestimmung – Grundlagen“ einen Überblick über geeignete Verfahren bei Genehmigungsverfahren. Diese sind inzwischen zu finden in der Norm DIN EN 13725 „Luftbeschaffenheit – Bestimmung der Geruchsstoffkonzentration mit dynamischer Olfaktometrie“.

Da viele einzelne kurzzeitige Geruchseinwirkungen den individuellen Eindruck vermitteln können, dass es durchgehend riecht, war eine Standardisierung des Verfahrens zur Feststellung der Dauer und des Anhaltens von Geruchsimmissionen notwendig.[5] Dafür wurde der Begriff Geruchsstunde festgelegt.

Wichtig zur Ermittlung eines Geruchs ist dabei nicht wie in der Olfaktometrie die Wahrnehmungsschwelle, dass es riecht, sondern die Erkennungsschwelle, wonach es riecht.[6]

Typische Geruchsemittenten sind:[3]

Ermittlung

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Eine Geruchsstunde wird im Rahmen von Genehmigungsverfahren oder bei Anwohnerbeschwerden ermittelt mittels Begehungen durch geschulte[7] als Prüfer bezeichnete Probanden – im Jargon auch Schnüfflerteams[3] genannt (vgl. die historischen Kaffeeriecher). Die Prüfer müssen bestimmten physiologischen und psychologischen Anforderungen genügen.[8] Im Rahmen einer Begehung stellt sich ein Prüfer an vorher zu bestimmende Orte – Messpunkt in einem vorher abgesteckten Raster – und verwendet dort für eine Einzelmessung jeweils eine der beiden folgenden Methoden:

  1. Der Prüfer nimmt für einen Zeitraum von zehn Minuten im Abstand von jeweils zehn Sekunden eine Riechprobe, insgesamt also 60 Stück. Das jeweilige Ergebnis wird in Form einer Ja/Nein-Aussage mit Angabe der Geruchsart festgehalten.[9] Der Geruchszeitanteil ist hier das Verhältnis der positiv beurteilten Riechproben zu deren Gesamtanzahl.[10] Geruchswahrnehmungen außerhalb des zehn-Sekunden-Takts sollen nicht berücksichtigt werden.
  2. Der Prüfer beurteilt jeden Atemzug und beginnt bzw. beendet die Zeiterfassung mit Ein- bzw. Aussetzen der Geruchswahrnehmung. Der Geruchszeitanteil ist in diesem Fall das Verhältnis der aufsummierten Dauern der Geruchswahrnehmung zum gesamten Messzeitintervall.[10] Diese Methode suggeriert, dass das Messzeitintervall kontinuierlich beurteilt wird; tatsächlich findet aber nur eine Beurteilung sämtlicher Atemzüge im Messzeitraum statt.[6] Für dieses Messverfahren werden spezielle Datenaufnahmegeräte benötigt, die gewonnenen Daten sind dann unmittelbar EDV-lesbar.[6]

Überschreitet bei der Einzelmessung der ermittelte Geruchszeitanteil einen festgelegten Wert, so wird diese Einzelmessung als Geruchsstunde gewertet. Die Geruchsimmissions-Richtlinie Nordrhein-Westfalen setzt dafür einen Wert von zehn Prozent an.[2]

Eine Geruchsstunde ist nicht nur ein Messergebnis, sondern auch eine Bewertung.[11]

Kritisiert wird an der Definition, dass keine Angaben zur Messunsicherheit möglich sind, und dass bei Vorliegen uneindeutiger Geruchswahrnehmung einige wenige Atemzüge ausreichen, um das Ergebnis als gerade zählend oder gerade nicht zählend zu werten.[12]

Literatur

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  • VDI 3940 Blatt 1:2006-02 Bestimmung von Geruchsstoffimmissionen durch Begehungen; Bestimmung der Immissionshäufigkeit von erkennbaren Gerüchen; Rastermessung (Measurement of odour impact by field inspection; Measurement of the impact frequency of recognizable odours; Grid measurement). Beuth Verlag, Berlin. (Inhaltsverzeichnis, Kurzreferat).
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Wiktionary: Geruchsstunde – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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  1. LANUV: Ausbreitungsrechnung für Geruchsstoffe (Memento vom 24. Februar 2016 im Internet Archive)
  2. a b Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen (Geruchsimmissions-Richtlinie – GIRL -), RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – V-3-8851.4.4 – vom 5. November 2009, Abschnitt 4.4.7
  3. a b c Jürgen Hellbrück, Manfred Fischer: Umweltpsychologie: Ein Lehrbuch. Hogrefe Verlag, 1999, ISBN 978-3-8409-0621-3, S. 152 (google.com [abgerufen am 16. Februar 2016]).
  4. VDI-Richtlinie: VDI 3881 Blatt 1 Olfaktometrie – Geruchsschwellenbestimmung – Grundlagen. Verein Deutscher Ingenieure, abgerufen am 17. Februar 2016.
  5. Eckehard Koch: Zur Geschichte der Ermittlung und Bewertung von Geruchsimmissionen. In: Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL (Hrsg.): Gerüche in der Umwelt. VDI-Berichte 2195, 2013, ISBN 978-3-18-092195-2, S. 1–14.
  6. a b c Ralf Both: Grundlagen zur Methode der Raster- und Fahnenbegehung nach VDI 3940 und Geruchsimmissions-Richtlinie. In: Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL (Hrsg.): Gerüche in der Umwelt. VDI-Berichte 1373, 1998, ISBN 3-18-091373-8, S. 273–286.
  7. Christoph Mannebeck: Die Zukunft der Bestimmung von Geruchsimmissionen durch Rasterbegehungen nach VDI 3940 Blatt 1 im Zeitalter des Web 2.0. Gefahrstoffe – Reinhaltung der Luft, Band 71 (2011) 10, S. 455–458.
  8. VDI 3940 Blatt 1:2006-02 Bestimmung von Geruchsstoffimmissionen durch Begehungen; Bestimmung der Immissionshäufigkeit von erkennbaren Gerüchen; Rastermessung (Measurement of odour impact by field inspection; Measurement of the impact frequency of recognizable odours; Grid measurement). Beuth Verlag, Berlin, S. 10.
  9. Andreas Sowa, Stephan Schirz: Gerüche aus der Tierhaltung – Vergleich verschiedener Bewertungsmethoden. Gefahrstoffe – Reinhaltung der Luft, Band 61 (2001) 6, S. 127–132.
  10. a b VDI 3940 Blatt 1:2006-02 Bestimmung von Geruchsstoffimmissionen durch Begehungen; Bestimmung der Immissionshäufigkeit von erkennbaren Gerüchen; Rastermessung (Measurement of odour impact by field inspection; Measurement of the impact frequency of recognizable odours; Grid measurement). Beuth Verlag, Berlin, S. 15.
  11. Martin Kamp: Neue Richtlinie VDI 3894 ersetzt Richtlinienreihe VDI 3471. Agrar- und Umweltrecht, Nr. 5, 2013, S. 294–300.
  12. Werner-Jürgen Kost, Claus-Jürgen Richter: Bestimmung der Geruchsimmission (Rastermessung) nach VDI 3940 Blatt 1. Gefahrstoffe – Reinhaltung der Luft, Band 69 (2009) 7/8, S. 315–317.