Geschützter Landschaftsbestandteil 2 Stieleichen (Hallenberg)
Der Geschützte Landschaftsbestandteil 2 Stieleichen (Hallenberg) steht östlich von Hallenberg im Hochsauerlandkreis. Das Gebiet wurde 2004 bei der Aufstellung des Landschaftsplans Hallenberg durch den Kreistag des Hochsauerlandkreises als Geschützter Landschaftsbestandteil (LB) ausgewiesen. Der LB liegt am Rande der Bebauung.[1]
Gebietsbeschreibung
BearbeitenDer Landschaftsplan (LP) führt zum LB aus: „Die Stieleichen (Stammdurchmesser 35 und 65 cm) wachsen an der Oberkante der nach Hallenberg abfallenden Geländestufe des Hallenberger Hügellandes. Die Bäume stehen in geplantem Bauland, sollen aber aufgrund ihrer landschaftsgliedernden und ortsrandprägenden Funktion erhalten bleiben.“[1]
Verbote und Gebote
BearbeitenWie bei allen geschützten Landschaftsbestandteilen besteht nach § 29 Abs. 2 BNatschG das Verbot, dieses zu beschädigen, auszureißen, auszugraben oder Teile davon abzutrennen oder auf andere Weise in seinem Wachstum oder Erscheinungsbild zu beeinträchtigen. Eine ordnungsgemäße Pflege ist vom Verbot ausgenommen. Es ist auch verboten Stoffe oder Gegenstände im Bereich des Geschützten Landschaftsbestandteils anzubringen, zu lagern, abzulagern, einzuleiten oder sich ihrer in anderer Weise zu entledigen, die das Erscheinungsbild oder den Bestand des Geschützten Landschaftsbestandteils gefährden oder beeinträchtigen können. Dies gilt auch für organische oder mineralische Düngemittel und Futtermittel. Sofern Gehölze zerstört bzw. beschädigt werden, kann die Untere Naturschutzbehörde eine Ersatzpflanzung oder ein Ersatzgeld festsetzten.[1]
Literatur
Bearbeiten- Hochsauerlandkreis – Untere Landschaftsbehörde (Hrsg.): Landschaftsplan Hallenberg, Meschede 2004, S. 96 ff.
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ a b c Hochsauerlandkreis – Untere Landschaftsbehörde (Hrsg.): Landschaftsplan Hallenberg, Meschede 2004, S. 96 ff, auf geoserver.hochsauerlandkreis.de
Koordinaten: 51° 6′ 51,5″ N, 8° 37′ 36,3″ O