Geschützter Landschaftsbestandteil Feldgehölz Auf dem Hahn

Geschützter Landschaftsbestandteil in Arnsberg, Nordrhein-Westfalen

Der Geschützte Landschaftsbestandteil Landschaftsbestandteil Feldgehölz Auf dem Hahn mit einer Flächengröße von 0,56 ha liegt nordwestlich von Kirchlinde (Arnsberg) im Stadtgebiet von Arnsberg im Hochsauerlandkreis. Die Fläche wurde 1998 mit dem Landschaftsplan Arnsberg durch den Kreistag des Hochsauerlandkreises als Geschützter Landschaftsbestandteil (LB) mit einer Flächengröße von 0,66 ha ausgewiesen.[1] 2021 wurde der LB bei der Neuaufstellung des Landschaftsplans erneut ausgewiesen und etwas verkleinert.[2]

Beschreibung

Bearbeiten

Beim LB handelt es sich um ein exponiertes Buchen-Eschen-Feldgehölz. Das Feldgehölz weist mit mittleren bis starkem Baumholzalter auf und hat eine artenreiche, für den Waldmeister-Buchenwald typische Krautschicht.[2]

Der Landschaftsplan führte 1998 zum Wert des LB aus: „Auf der Fläche wurde eine gefährdete Pflanzenart nachgewiesen.“[1]

Der Landschaftsplan führte 1921 bei der Neuaufstellung zum Wert des LB aus: „Neben dem floristischen Wert hat die Fläche eine hohe avifaunistische Bedeutung“.[1]

Schutzgrund, Verbote und Gebote

Bearbeiten

Der Geschützte Landschaftsbestandteile haben laut Landschaftsplan eine besondere Funktion für die Gliederung und Belebung des Landschaftsbildes bzw. des umgebenden Offenlandes. Es kommt solchen Objekten in der Regel eine erhöhte Bedeutung als Bruthabitat für Hecken- und Gebüschbrüter zu. Laut Landschaftsplan sind Geschützte Landschaftsbestandteile im Plangebiet durch seinen eigenständigen Charakter deutlich von der sie umgebenden „normalen“ Wald- und Feld-Landschaft zu unterscheiden.[2]

Wie bei allen LB ist es verboten diese zu beschädigen, auszureißen, auszugraben oder Teile davon abzutrennen oder auf andere Weise in seinem Wachstum oder Erscheinungsbild zu beeinträchtigen. Unberührt ist jedoch die ordnungsgemäße Pflege eines LB.[2]

Das LB soll laut Landschaftsplan „durch geeignete Pflegemaßnahmen erhalten werden, solange der dafür erforderliche Aufwand in Abwägung mit ihrer jeweiligen Bedeutung für Natur und Landschaft gerechtfertigt ist.“[2]

Literatur

Bearbeiten
  • Hochsauerlandkreis – Untere Landschaftsbehörde (Hrsg.): Landschaftsplan Arnsberg, Meschede 1998.
  • Hochsauerlandkreis – Untere Landschaftsbehörde (Hrsg.): Landschaftsplan Arnsberg – Neuaufstellung. Meschede 2021.

Einzelnachweise

Bearbeiten
  1. a b c Hochsauerlandkreis – Untere Landschaftsbehörde (Hrsg.): Landschaftsplan Arnsberg. Arnsberg 1998, S. 109.
  2. a b c d e Landschaftsplan Arnsberg – Neuaufstellung, S. 137 ff. (PDF) Abgerufen am 8. Juli 2022.