Geschützter Landschaftsbestandteil Obstwiese (Wennigloh)
Der Geschützte Landschaftsbestandteil Obstwiese (Wennigloh) mit einer Flächengröße von 0,31 Hektar liegt am westlichen Dorfrand von Wennigloh im Stadtgebiet von Arnsberg im Hochsauerlandkreis. Die Fläche wurde 1998 mit dem Landschaftsplan Arnsberg durch den Kreistag des Hochsauerlandkreises als Geschützter Landschaftsbestandteil (LB) mit dem Namen LB Obstweide ausgewiesen.[1] 2021 wurde der LB bei der Neuaufstellung des Landschaftsplans mit geändertem Namen erneut ausgewiesen.[2] Die Bebauung grenzt direkt an die Fläche.
Beschreibung
BearbeitenBeim LB handelt es sich um eine lückige und beweidete Streuobstwiese mit Apfel- und Birnenbäumen.[2]
Der Landschaftsplan führte 1998 zum LB aus: „Sie hat u. a. Bedeutung zur Belebung des ortsnahen Landschaftsbildes sowie als Lebensraum vor allem für Kleinsäuger und Insekten.“[1]
Als zusätzliche Entwicklungsmaßnahmen wurden festgesetzt, dass abgängige Obstbäume bis in die Zerfallsphase hinein zu erhalten sind und dann nachgepflanzt werden soll; vorhandene Fehlstellen mit standortangepassten Obstsorten zu ergänzen und die Bäume bei Bedarf gegen Verbiss zu schützen.[2]
Schutzgrund, Verbote und Gebote
BearbeitenDer Geschützte Landschaftsbestandteile haben laut Landschaftsplan eine besondere Funktion für die Gliederung und Belebung des Landschaftsbildes bzw. des umgebenden Offenlandes. Es kommt solchen Objekten in der Regel eine erhöhte Bedeutung als Bruthabitat für Hecken- und Gebüschbrüter zu. Laut Landschaftsplan sind Geschützte Landschaftsbestandteile im Plangebiet durch seinen eigenständigen Charakter deutlich von der sie umgebenden „normalen“ Wald- und Feld-Landschaft zu unterscheiden.[2]
Wie bei allen LB ist es verboten diese zu beschädigen, auszureißen, auszugraben oder Teile davon abzutrennen oder auf andere Weise in seinem Wachstum oder Erscheinungsbild zu beeinträchtigen. Unberührt ist jedoch die ordnungsgemäße Pflege eines LB.[2]
Das LB soll laut Landschaftsplan „durch geeignete Pflegemaßnahmen erhalten werden, solange der dafür erforderliche Aufwand in Abwägung mit ihrer jeweiligen Bedeutung für Natur und Landschaft gerechtfertigt ist.“[2]
Literatur
Bearbeiten- Hochsauerlandkreis – Untere Landschaftsbehörde (Hrsg.): Landschaftsplan Arnsberg, Meschede 1998.
- Hochsauerlandkreis – Untere Landschaftsbehörde (Hrsg.): Landschaftsplan Arnsberg – Neuaufstellung. Meschede 2021.