Gesellschaft zu Ober-Gerwern

Burgerliche Korporation

Die Gesellschaft zu Ober-Gerwern ist eine der 13 Gesellschaften und Zünfte in der Stadt Bern und durch die Verfassung des Kantons Bern[1] garantierte öffentlich-rechtliche Körperschaft. Sie ist eine burgerliche Korporation im Sinn der bernischen Gemeindegesetzgebung[2] und untersteht der Aufsicht der kantonalen Behörden. Als Personalkörperschaft hat sie kein eigenes Territorium und ist steuerpflichtig. Sie umfasst alle Burgerinnen und Burger von Bern, die das Gesellschaftsrecht zu Ober-Gerwern besitzen.

Gesellschaft zu Ober-Gerwern
Zweck: Öffentlich-rechtliche Körperschaft für Kindes- und Erwachsenenschutz sowie Sozialhilfe
Vorsitz: Rudolf von Steiger (Obmann)
Gründungsdatum: um 1300
Mitgliederzahl: 1393
Sitz: Bern
Amthausgasse 28
3011 Bern
Schweiz Schweiz
Website: www.ober-gerwern.ch
Hauszeichen aus dem Jahr 1900 der Gesellschaft zu Ober-Gerwern an der Marktgasse in Bern (2007)

Die Gesellschaft zu Ober-Gerwern erscheint in den Quellen erstmals im 14. Jahrhundert und umfasste die Rotgerber. Ab dem 15. Jahrhundert musste einer der vier Venner Berns Stubengeselle zu Gerwern sein. Die aufstrebenden Geschlechter der Vennergesellschaften Pfistern, Schmieden, Metzgern und Gerwern hatten damit ein politisches Vorrecht. Zahlreiche Familien widmeten sich zunehmend der Politik und bildeten in der Neuzeit das Patriziat. Dies erklärt die hohe Anzahl regierender Familien auf Ober-Gerwern.

Personen

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Nicht abschliessende Liste mit Angehörigen der Gesellschaft zu Ober-Gerwern, über welche ein deutschsprachiger Wikipedia-Artikel existiert.

Literatur

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  • Christoph von Steiger: Die Gesellschaft zu Ober-Gerwern Bern, Bern 1997.
  • Moritz von Stürler: Die Gesellschaft zu Ober-Gerwern in Bern, Bern 1924.
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Commons: Gesellschaft zu Ober-Gerwern – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelreferenzen

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  1. Staatskanzlei des Kantons Bern: Verfassung des Kantons Bern. SR 131.212. In: Systematische Rechtssammlung SR. Stimmvolk des Kantons Bern, 6. Juni 1993, abgerufen am 14. Juni 2018 (Artikel 107 in Abschnitt 7 Gemeinden; Stand am 11. März 2015).
  2. Staatskanzlei des Kantons Bern: Gemeindegesetz des Kantons Bern. BSG 170.11. In: Systematische Rechtssammlung des Kantons Bern BSG. Grosser Rat des Kantons Bern, 16. März 1998, abgerufen am 14. Juni 2018 (Artikel 117 in Abschnitt 2.2 Burgergemeinden und burgerliche Korporationen; Stand am 1. Januar 2014).

Koordinaten: 46° 56′ 52,7″ N, 7° 26′ 42,3″ O; CH1903: 600491 / 199653