Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Jülich

Das Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Jülich wurde am 28. Juni 1969 verkündet[1] und gliederte einige Gemeinden des Landkreises Jülich neu. 10 Gemeinden wurden in die Stadt Linnich eingegliedert und 8 weitere zu 3 neuen Gemeinden zusammengeschlossen. Außerdem wurde das Amt Linnich aufgelöst.

Basisdaten
Titel: Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Jülich
Art: Landesgesetz
Geltungsbereich: Nordrhein-Westfalen
Rechtsmaterie: Kommunalrecht
Fundstellennachweis: SGV. NRW. 2020
Erlassen am: 24. Juni 1969
Inkrafttreten am: 1. Juli 1969
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Durch das Aachen-Gesetz erfolgte zum 1. Januar 1972 eine weitere Neugliederung von Gemeinden des Kreises Jülich, auch derjenigen, die erst 1969 gebildet worden waren. Der bisherige Kreis Jülich (1. Januar 1939–30. September 1969: Landkreis Jülich) wurde aufgelöst, und die Städte und Gemeinden wurden dem neuen Kreis Düren zugeordnet.

Kurzbeschreibung

Bearbeiten
I. Abschnitt Gebietsänderungen
§ 1 Eingliederung der Gemeinden Boslar, Ederen, Gereonsweiler, Gevenich, Glimbach, Hottorf, Körrenzig, Rurdorf, Tetz und Welz in die Stadt Linnich, Auflösung des Amtes Linnich, Rechtsnachfolgerin Stadt Linnich
§ 2 Zusammenschluss der Gemeinden Güsten und Welldorf zur neuen Gemeinde Welldorf
§ 3 Zusammenschluss der Gemeinden Gevelsdorf, Hasselsweiler, Müntz und Titz zur neuen Gemeinde Titz
§ 4 Zusammenschluss der Gemeinden Langweiler und Niedermerz zur neuen Gemeinde Niedermerz
II. Abschnitt  Schlussvorschriften
§ 5 Bestätigung von Gebietsänderungsverträgen und -bestimmungen
§ 6 Auflösung des Rates der Stadt Linnich und der Amtsvertretungen der Ämter Stetternich, Titz und Aldenhoven
§ 7 Zuordnung der neu gebildeten Gemeinden zum Amtsgericht Jülich
§ 8 Inkrafttreten am 1. Juli 1969
Anlage 1[2] Gebietsänderungsvertrag zwischen der Stadt Linnich und den Gemeinden Boslar, Ederen, Gereonsweiler, Gevenich, Glimbach, Hottorf, Körrenzig, Rurdorf und Welz
Anlage 1a[3] Bestimmungen des Regierungspräsidenten Aachen über Einzelheiten der Eingliederung der Gemeinde Tetz in die Stadt Linnich
Anlage 2[4]

Gebietsänderungsvertrag zwischen den Gemeinden Güsten und Welldorf

Anlage 3[5]

Gebietsänderungsvertrag zwischen den Gemeinden Gevelsdorf, Hasselsweiler, Müntz und Titz

Anlage 4[6] Gebietsänderungsvertrag zwischen den Gemeinden Langweiler und Niedermerz
Bearbeiten

Einzelnachweise

Bearbeiten
  1. Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NW.), 1969, S. 379, berichtigt S. 578
  2. GV. NW. 1969 S. 380 (nicht im SGV. NRW. abgedruckt)
  3. GV. NW. 1969 S. 381 (nicht im SGV. NRW. abgedruckt)
  4. GV. NW. 1969 S. 381 (nicht im SGV. NRW. abgedruckt)
  5. GV. NW. 1969 S. 382 (nicht im SGV. NRW. abgedruckt)
  6. GV. NW. 1969 S. 382 (nicht im SGV. NRW. abgedruckt)