Gesetzgebungslehre
Rechtswissenschaftliche Disziplin zur Beratung und Begleitung der Gesetzgebung
Die Gesetzgebungslehre ist eine relativ junge rechtswissenschaftliche Disziplin, die Form und Inhalt der Rechtsnormen mit dem Ziel untersucht, Kriterien, Richtlinien und Anleitungen zur rationalen Normgebung und Normgestaltung zu erarbeiten.
Einerseits geht es bei der Gesetzgebungslehre auf der sprachlichen Ebene um Fragen der Verständlichkeit, der systematischen Gestaltung, der terminologischen Einheitlichkeit und der sprachlichen Qualität. Zum anderen geht es auf einer inhaltlichen Ebene um eine systematische Berücksichtigung der sozialwissenschaftlichen Perspektive, der Effektivität und der Folgewirkungen von Normen (siehe auch Rechtssoziologie).
Siehe auch
BearbeitenLiteratur
Bearbeiten- Bundesministerium der Justiz (Hrsg.): Handbuch der Rechtsförmlichkeit. 3. Auflage. Bundesanzeiger-Verlag, Köln 22. November 2008, Teil A: Rechtsprüfung, S. 22 (bmjv.de [PDF; 930 kB; abgerufen am 1. November 2021]).
- Carl Böhret, Götz Konzendorf: Handbuch Gesetzesfolgenabschätzung (GFA). Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften. Nomos, Baden-Baden 2001, ISBN 3-7890-7424-1.
- Markus Böckel: Die Einpassung neuen Rechts in die Rechtsordnung, Duncker & Humblot, Berlin 1992 (zugleich Diss., Trier 1992).
- Reinhold Hotz: Methodische Rechtsetzung – eine Aufgabe der Verwaltung. Schulthess, Zürich 1983.
- Georg Müller: Elemente einer Rechtssetzungslehre. 2. Auflage. Schulthess, Zürich 2006.
- Max Fleischmann: Die materielle Gesetzgebung. In: Paul Laban, Adolf Wach, Adolf Wagner, Georg Jellinek, Karl Lamprecht, Franz von Liszt, Georg von Schanz, Fritz Berolzheimer (Hrsg.): Handbuch der Politik. Erster Band, Viertes Hauptstück: Die Gesetzgebung, Abschnitt 20. Verlag Dr. Walther Rothschild, Berlin / Leipzig 1914, S. 271–293; Volltext (Wikisource).
- Peter Noll: Gesetzgebungslehre. Rowohlt, Reinbek bei Hamburg 1973.