Gestaltungsfreiheit
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Gestaltungsfreiheit steht für:
- allgemein die Möglichkeit der freien Gestaltung, siehe Freiheit, Gestaltungsspielraum
- die Möglichkeit der Planung und Gestaltung des eigenen Lebens, siehe Autonomie
- die Möglichkeit der Selbstbestimmung über die eigene Verwendung der Zeit, siehe Zeitsouveränität
- Einfluss oder Gestaltungsmacht innerhalb sozialer Konstellationen, siehe Macht
- in der Verwaltung, Ermessensfreiheit oder Planungsermessen, siehe Ermessen
- rechtlich die Freiheit der Gestaltung von Verträgen, siehe Vertragsfreiheit
Siehe auch: