Großsteingrab Altenkirchen

megalithische Grabanlage der jungsteinzeitlichen Trichterbecherkultur bei Altenkirchen im Landkreis Vorpommern-Rügen (Mecklenburg-Vorpommern)

Das Großsteingrab Altenkirchen (auch Capellenbrink genannt) war eine megalithische Grabanlage der jungsteinzeitlichen Trichterbecherkultur bei Altenkirchen im Landkreis Vorpommern-Rügen (Mecklenburg-Vorpommern). Es wurde vermutlich im 19. Jahrhundert zerstört.

Großsteingrab Altenkirchen
Capellenbrink
Großsteingrab Altenkirchen (Rügen)
Großsteingrab Altenkirchen (Rügen)
Koordinaten 54° 37′ 44,5″ N, 13° 20′ 46,7″ OKoordinaten: 54° 37′ 44,5″ N, 13° 20′ 46,7″ O
Ort Altenkirchen, Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland
Entstehung 3500 bis 2800 v. Chr.

Forschungsgeschichte

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Die Existenz des Grabes wurde lediglich 1854 in einer kurzen Notiz von Gottfried Kosegarten erwähnt. Es wurde wohl kurz darauf zerstört, da es weder von späteren Forschern erwähnt wurde noch auf später erschienenen Karten verzeichnet ist.

Die genaue Lage des Grabes ist unbekannt. Nach Kosegarten lag es am Weg von Altenkirchen nach Breege auf Pfarrgrund. Der Standort dürfte sich unmittelbar südlich von Altenkirchen im Umfeld der Kapelle und des Friedhofs befunden haben. Dort ist der Flurname Kapellenberg bezeugt.

Beschreibung

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Nach Kosegarten handelte es sich um ein kleines, mit Büschen bewachsenes Großsteingrab, das „mit Steinen eingefaßt“ war. Es ist unklar, ob damit die Grabkammer oder eine Umfassung gemeint war. Genauere Angaben zur Ausrichtung, den Maßen und dem genauen Grabtyp liegen nicht vor.

Literatur

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  • Hans-Jürgen Beier: Die megalithischen, submegalithischen und pseudomegalithischen Bauten sowie die Menhire zwischen Ostsee und Thüringer Wald. Beiträge zur Ur- und Frühgeschichte Mitteleuropas 1. Wilkau-Haßlau 1991, S. 6.
  • Gottfried Kosegarten: Nachrichten. In: Baltische Studien. Band 15/2, S. 213 (Online).
  • Ewald Schuldt: Die mecklenburgischen Megalithgräber. Untersuchungen zu ihrer Architektur und Funktion. VEB Deutscher Verlag der Wissenschaften, Berlin 1972, S. 119.