Landtag von Baden-Württemberg

Volksvertretung des Landes Baden-Württemberg
(Weitergeleitet von Haus des Landtags)

Der Landtag von Baden-Württemberg ist das Landesparlament des Landes Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart. Landtagspräsidentin ist seit 2016 Muhterem Aras (Grüne).

Landtag von Baden-Württemberg
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Basisdaten
Sitz: Haus des Landtags in Stuttgart
Legislaturperiode: fünf Jahre
Abgeordnete: 154
Aktuelle Legislaturperiode
Letzte Wahl: 14. März 2021
Nächste Wahl: voraussichtlich 2026
Vorsitz: Landtagspräsidentin
Muhterem Aras (Grüne)
Vizepräsidenten
Wolfgang Reinhart (CDU)
Daniel Born (SPD)
     
Sitzverteilung: Regierung (100)
  • Grüne 57
  • CDU 43
  • Opposition (54)
  • SPD 19
  • FDP/DVP 18
  • AfD 17
  • Website
    www.landtag-bw.de
    Parlamentsgebäude
    Gebäude
    Ehemaliges Logo (2008)
    Plenarsaal vor der Sanierung
    Plenarsaal nach der Sanierung

    Geschichte

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    Der Landtag von Baden-Württemberg steht in der Tradition demokratischer Vorläufer. Zu Zeiten der Weimarer Republik waren dies der Landtag der Republik Baden und der Landtag des freien Volksstaates Württemberg. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurden auf dem Territorium des späteren Landes Baden-Württemberg drei Länder errichtet.

    Die Beratende Landesversammlung und der Landtag von Baden tagten von 1946 bis 1952 im Historischen Kaufhaus von Freiburg im Breisgau. Badischer Landtagspräsident von 1947 bis 1951 war Karl Person.

    Der Landtag des Landes Württemberg-Hohenzollern trat 1946 zunächst als Beratende Landesversammlung im Kloster Bebenhausen in Tübingen zusammen. Präsident des Landtags von Württemberg-Hohenzollern war 1947 bis 1952 Karl Gengler.

    Die Verfassunggebende Landesversammlung und der Landtag von Württemberg-Baden tagten von 1946 bis 1952 in Stuttgart. Präsidenten des Landtags von Württemberg-Baden waren 1946 Wilhelm Simpfendörfer und 1947 bis 1952 Wilhelm Keil. Als Tagungsort diente seit 1947 das 1889 errichtete Eduard-Pfeiffer-Haus der Stiftung Arbeiterheim in der Heusteigstraße 45 in Stuttgart. Im selben Gebäude tagte auch der Landtag von Baden-Württemberg noch bis 1961.

    Gebäude

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    Landtagsgebäude bei Nacht
     
    Neuer Eingangsbereich (2017)

    Die Gebäude des Landtags von Baden-Württemberg sind das im oberen Schlossgarten gelegene quadratische Haus des Landtags von 1961 (nach dem Entwurf von Horst Linde) und das jenseits der Konrad-Adenauer-Straße liegende 1987 eingeweihte Haus der Abgeordneten. Die beiden Gebäude sind durch einen Fußgänger-Tunnel miteinander verbunden. Der ursprüngliche Siegerentwurf der Architekten Peter C. von Seidlein und Ulrich Schmidt von Altenstadt wurde 1964 in Tübingen als Universitätsgebäude verwirklicht.[1] Das Innere beider Gebäude wird auch durch Kunstwerke namhafter Künstler geprägt.

    Das Gebäude wurde von Herbst 2013 bis zum Frühjahr 2016 von Staab Architekten aus Berlin für 52,1 Millionen Euro umgebaut und saniert.[2] Ziele waren energetische und technische Verbesserungen sowie eine Umgestaltung des Daches des Plenarsaales, den bisher kein Tageslicht erreichte.[3] Volker Staab erhielt für die Generalsanierung den Hugo-Häring-Preis 2018.[4] Während des Umbaus des Landtagsgebäudes tagte der Landtag vom 25. September 2013 bis zum Frühjahr 2016 im Kunstgebäude.[5][6] Am 11. Mai 2016 fand die konstituierende Sitzung des 16. Landtags von Baden-Württemberg im umgebauten „Haus des Landtags“ statt.

    Sitzverteilung in der 17. Wahlperiode

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    Die Wahlperiode des am 14. März 2021 gewählten 17. Landtags dauert vom 1. Mai 2021 bis zum 30. April 2026.[7]

    Die konstituierende erste Plenarsitzung fand am 11. Mai 2021 statt. Alterspräsident war Winfried Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen).

    Fraktion Sitze Direktmandate Zweitmandate
    Grüne 58 58 0
    CDU 42 12 30
    SPD 19 0 19
    FDP/DVP 18 0 18
    AfD 17 0 17
    Gesamt 154 70 84

    Landtagspräsidenten

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    Amtszeit Präsident Partei
    1952–1960 Carl Neinhaus CDU
    1960–1968 Franz Gurk CDU
    1968–1976 Camill Wurz CDU
    1976–1980 Erich Ganzenmüller CDU
    1980–1982 Lothar Gaa CDU
    1982–1992 Erich Schneider CDU
    1992–1996 Fritz Hopmeier CDU
    1996–2011 Peter Straub CDU
    2011 Willi Stächele CDU
    2011–2015 Guido Wolf CDU
    2015–2016 Wilfried Klenk CDU
    seit 2016 Muhterem Aras Grüne

    In der 17. Wahlperiode gibt es zwei stellvertretende Präsidenten, nachdem das Parlament in der 16. Wahlperiode nur einen stellvertretenden Präsidenten hatte.[8]

    Landtagsfraktionen

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    Die Reihenfolge der nachfolgenden Nennung der Fraktionen richtet sich nach deren erstmaligem Auftreten in der Abfolge der Legislaturperioden seit 1952. Bei gleichzeitigem erstmaligen Erscheinen von Fraktionen innerhalb einer Legislaturperiode richtet sich die Reihenfolge nach deren Fraktionsstärke.

    Fraktionsvorsitzende der CDU

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    Die CDU war in allen Landtagen als Fraktion vertreten.

    Dauer Vorsitzender
    1952–1953 Franz Gurk
    1953–1953 Gebhard Müller
    1953–1960 Franz Hermann
    1960–1968 Camill Wurz
    1968–1972 Erich Ganzenmüller
    1972–1978 Lothar Späth
    1978–1991 Erwin Teufel
    1991–2005 Günther Oettinger
    2005–2010 Stefan Mappus
    2010–2015 Peter Hauk[9]
    2015–2016 Guido Wolf
    2016–2021 Wolfgang Reinhart
    seit 2021 Manuel Hagel

    Fraktionsvorsitzende der SPD

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    Die SPD war in allen Landtagen als Fraktion vertreten.

    Dauer Vorsitzender
    1952–1961 Alex Möller
    1961–1964 Walter Krause und Hermann Veit
    1964–1966 Walter Krause
    1966–1968 Walter Hirrlinger
    1968–1972 Heinz Bühringer
    1972–1973 Walter Krause
    1973–1976 Rudolf Schieler
    1976–1980 Erhard Eppler
    1980–1988 Ulrich Lang
    1988–1992 Dieter Spöri
    1992–2001 Ulrich Maurer
    2001–2006 Wolfgang Drexler
    2006–2008 Ute Vogt
    2008–2016 Claus Schmiedel
    seit 2016 Andreas Stoch

    Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP

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    Die FDP/DVP war in allen Landtagen als Fraktion vertreten.

    Dauer Vorsitzender
    1952–1953 Wolfgang Haußmann
    1953–1956 Otto Gönnenwein
    1956–1960 Eduard Leuze
    1960–1964 Walter Nischwitz
    1964–1968 Friedrich Stock
    1968–1969 Eduard Leuze
    1969–1976 Johann Peter Brandenburg
    1976–1984 Jürgen Morlok
    1985–1988 Hinrich Enderlein
    1988–1996 Walter Döring
    1996–2004 Ernst Pfister
    2004–2009 Ulrich Noll
    seit 2009 Hans-Ulrich Rülke

    Fraktionsvorsitzende des GB/BHE

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    Der Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten (BHE) war im ersten Landtag (1952–1956) als Fraktion vertreten. Der GB/BHE war im zweiten und dritten Landtag (1956–1964) vertreten.

    Dauer Vorsitzender
    1952–1954 Karl Mocker
    1954–1956 Karl Bartunek
    1956–1960 Karl Mocker
    1960–1960 Josef Schwarz
    1960–1964 Karl Bartunek

    Fraktionsvorsitzende der NPD

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    Die NPD war im fünften Landtag (1968–1972) als Fraktion vertreten.

    Dauer Vorsitzender
    1968–1969 Wilhelm Gutmann
    1969–1972 Werner Kuhnt

    Fraktionsvorsitzende der Grünen

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    Bündnis 90/Die Grünen (bzw. vor 1993 Die Grünen) sind seit 1980 ununterbrochen im Landtag vertreten.

    Dauer Vorsitzender
    1980–1983 Wolf-Dieter Hasenclever
    1983–1984 Winfried Kretschmann
    1984–1988 Fritz Kuhn
    1988–1990 Birgitt Bender
    1990–1992 Rezzo Schlauch
    1992–2000 Fritz Kuhn
    2000–2002 Dieter Salomon
    2002–2011 Winfried Kretschmann
    2011–2016 Edith Sitzmann
    seit 2016 Andreas Schwarz

    Im achten Landtag (1980–1984) hatten die Grünen keinen Fraktionsstatus und firmierten als Landtagsgruppe.

    Fraktionsvorsitzender der Republikaner

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    Die Republikaner (REP) waren im elften und zwölften Landtag vertreten. Einziger Fraktionsvorsitzender von 1992 bis 2001 war Rolf Schlierer.

    Fraktionsvorsitzende der AfD

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    Die Alternative für Deutschland ist seit 2016 im Landtag vertreten, Fraktionsvorsitzender war zunächst Jörg Meuthen. Nach der Spaltung der Landtagsfraktion im Juli 2016 übernahm Heiner Merz den Fraktionsvorsitz. Fraktionsvorsitzender der abgespaltenen Fraktion Alternative für Baden-Württemberg (ABW) sowie der ab 11. Oktober 2016 wiedervereinigten Fraktion war Meuthen bis zu seinem Wechsel ins Europaparlament.

    Dauer Vorsitzender
    5/2016 – 7/2016 Jörg Meuthen
    7/2016 – 10/2016 AfD: Heiner Merz ABW: Jörg Meuthen (ABW bis 10/2016)
    10/2016 – 11/2017 Jörg Meuthen
    12/2017 – 12/2022 Bernd Gögel
    seit 01/2023 Anton Baron

    Wahlverfahren

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    Landtagswahlrecht bis zur Landtagswahl 2021

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    Landtagswahlkreise 2011

    Das Wahlverfahren zum baden-württembergischen Landtag unterschied sich vom Wahlverfahren der meisten Bundesländer bis einschließlich zur Landtagswahl 2021 dadurch, dass keine Landes- oder Bezirkslisten aufgestellt wurden und dass jeder Wähler nur eine Stimme hatte.

    Der Landtag mit nominell 120 Abgeordneten wird alle fünf Jahre gewählt. Wer die meisten Stimmen in einem der 70 Wahlkreise erreicht, erhält das Erstmandat für diesen Wahlkreis und zieht in den Landtag ein.

    Die 120 Sitze werden landesweit im Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren auf alle Parteien verteilt, die mindestens 5 % der gültigen Stimmen erreicht haben. Danach wurden die Sitze jeder Partei – wieder nach Sainte-Laguë/Schepers – auf die vier Regierungsbezirke verteilt. Bis zur Landtagswahl 2006 wurde für beide zuvor genannten Berechnungsschritte das Sitzzuteilungsverfahren nach D’Hondt angewendet.

    Standen einer Partei in einem Regierungsbezirk mehr Sitze zu, als sie hier Erstmandate erreicht hat, wurden die weiteren Sitze der Partei innerhalb des Regierungsbezirks an unterlegene Wahlkreisbewerber zugeteilt. Diese Mandate werden Zweitmandate genannt. Wenn eine Partei in einem Regierungsbezirk mehr Erstmandate erlangte, als ihr hier zustanden, behielt sie diese zusätzlichen Sitze als Überhangmandate, die Zahl der Sitze im Regierungsbezirk wurde so erhöht, dass die Sitzverteilung dem Verhältnis der erreichten Stimmenzahlen wieder entsprach (Ausgleichssitze für die anderen Parteien).[10]

    Durch den Ausgleich der Überhangmandate gab es in den 1990er Jahren Landtage mit 140–155 Abgeordneten. In der 13. Wahlperiode hatte der Landtag 128 Abgeordnete, in der 14. Wahlperiode 139, in der 15. Wahlperiode 138, in der 16. Wahlperiode 143 und in der 17. Wahlperiode sind es 154.

    Das baden-württembergische Wahlverfahren wurde immer wieder als besonders kompliziert kritisiert. Zudem gab es bis zur Landtagswahl 2006 systemische Verzerrungen, weil die Zweitmandate für unterlegene Wahlkreisbewerber in der Reihenfolge der absoluten Stimmenzahlen zugeteilt wurden. Damit gab es insbesondere in Regionen mit starkem Bevölkerungswachstum Wahlkreise, in denen jede der kleineren Parteien Abgeordnete stellte, weil der Wahlkreis insgesamt sehr groß ist und vom Mittel deutlich nach oben abweicht. In anderen Wahlkreisen war es hingegen jenseits des Direktmandats fast unmöglich, gewählt zu werden. Bei der Wahl 2006 hatte der kleinste Wahlkreis Heilbronn 81.073 Wahlberechtigte und stellte einen Abgeordneten, der größte Wahlkreis Tübingen mit 136.406 Wahlberechtigten konnte drei Abgeordnete in den Landtag entsenden.[11] Regierungsbezirke, in denen Überhang- und Ausgleichsmandate vergeben werden, waren im Landtag überproportional vertreten.

    Für die Landtagswahl 2011 wurde die Regelung zur Vergabe der Zweitmandate geändert. Seither war nicht mehr die absolute Stimmenzahl, sondern der Stimmenanteil in den Wahlkreisen maßgeblich.[10]

    Landtagswahlrecht ab der Landtagswahl 2026

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    Durch ein Gesetz vom 26. April 2022 wurde das Landtagswahlrecht an das der meisten anderen Bundesländer angepasst und Erst- und Zweitstimme analog zum Bundestagswahlrecht eingeführt. Die Wahlkreiseinteilung, die Sperrklausel von 5 % und die Sitzverteilung nach Sainte-Laguë-Verfahren bleiben bestehen. Erringen Parteien weniger Sitze in den Wahlkreisen, als ihnen aufgrund ihres Zweitstimmenergebnisses zustehen, erhalten sie die restlichen Sitze über die neu eingeführten Landeslisten. Bei Überhangmandaten erhalten die übrigen Parteien so viele Ausgleichsmandate, dass sich eine landesweit proportionale Verteilung ergibt. Das Mindestalter für das aktive Wahlrecht wurde auf 16 Jahre gesenkt.[12]

    Ergebnisse der Landtagswahlen (in Prozent der Stimmenanteile)

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    Wahlbeteiligung und Landtagswahlergebnisse der fünf größten Parteien bis 2021
    1952 1956 1960 1964 1968 1972 1976 1980 1984 1988 1992 1996 2001 2006 2011 2016 2021
    Wahlbeteiligung in Prozent 63,7 70,3 59,0 67,7 70,7 80,0 75,5 72,0 71,2 71,8 70,1 67,6 62,6 53,4 66,3 70,4 63,8
    Grüne 5,3 8,0 7,9 9,5 12,1 7,7 11,7 24,2 30,3 32,6
    CDU 36,0 42,6 39,5 46,2 44,2 52,9 56,7 53,4 51,9 49,0 39,6 41,3 44,8 44,2 39,0 27,0 24,1
    SPD 28,0 28,9 35,3 37,3 29,0 37,6 33,3 32,5 32,4 32,0 29,4 25,1 33,3 25,2 23,1 12,7 11,0
    FDP/DVP 18,0 16,6 15,8 13,1 14,4 8,9 7,8 8,3 7,2 5,9 5,9 9,6 8,1 10,7 5,3 8,3 10,5
    AfD 15,1 9,7
    Linke 1 3,1 2,8 2,9 3,6
    Piraten 2,1 0,4 0,1
    NPD 9,8 0,9 0,1 2,1 0,9 0,2 0,7 1,0 0,4
    REP 1,0 10,9 9,1 4,4 2,5 1,1 0,3
    BHE bzw. GDP 6,3 6,3 6,6 1,8
    KPD 2 4,4 3,2
    1 
    2006: WASG
    2 
    Aufgrund des Ergebnisses von 1952 standen der KPD vier Sitze im Landtag zu, weil die Fünf-Prozent-Hürde nicht auf das ganze Land bezogen war, sondern bei der Wahl zur Verfassunggebenden Landesversammlung am 9. März 1952 noch jeweils getrennt für die Vorgängerländer Württemberg-Baden, Württemberg-Hohenzollern und Baden betrachtet wurde.[13] Die KPD wurde 1956 durch das Bundesverfassungsgericht verboten.

    Auskunft über die Wahlergebnisse und die Sitzverteilung im baden-württembergischen Landtag gibt das Statistische Landesamt.[14]

    Historische Sitzverteilung im Landtag von Baden-Württemberg

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    1952 1956 1960 1964 1968 1972 1976 1980 1984 1988 1992 1996 2001 2006 2011 2016 2021
    Grüne 6 9 10 13 19 10 17 36 47 58
    CDU 50 56 52 59 60 65 71 68 68 66 64 69 63 69 60 42 42
    SPD 38 36 44 47 37 45 41 40 41 42 46 39 45 38 35 19 19
    FDP/DVP 23 21 18 14 18 10 9 10 8 7 8 14 10 15 7 12 18
    AfD 23 17
    REP 15 14
    NPD 12
    BHE 6 7 7
    KPD 4
    Gesamtzahl 121 120 121 120 127 120 121 124 126 125 146 155 128 139 138 143 154

    Parlamentsreform

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    Im Jahre 2007 wurde ein parteienübergreifender Antrag zu einer grundsätzlichen Parlamentsreform gebilligt.[15] Die Kernpunkte lauten im Einzelnen:

    • Das bisherige Feierabendparlament wurde mit Beginn der 15. Legislaturperiode ein Vollzeitparlament.
    • Die staatliche Altersentschädigung ist 2011 abgeschafft worden, seither müssen die Abgeordneten selbst für ihre Altersversorgung aufkommen. Dafür erhalten sie monatlich zusätzlich 1587 Euro, sofern sie diesen Betrag nachweislich in eine Altersvorsorge investieren.[16] Politische Staatssekretäre und hauptamtliche Mitglieder der Landesregierung erhalten diesen Betrag nicht,[17] so dass z. B. Minister bei der Altersvorsorge von einem zusätzlichen Abgeordnetenmandat nicht profitieren können – anders als in anderen Parlamenten.
    • Seit Mai 2016, mit Beginn der 16. Legislaturperiode, gilt eine weitgehende Unvereinbarkeit von Amt und Mandat. Ein in den Landtag gewählter Beamter mit Dienstbezügen scheidet mit der Annahme der Wahl aus seinem Amt aus. Die Rechte und Pflichten aus dem Dienstverhältnis ruhen grundsätzlich vom Tag der Annahme der Wahl für die Dauer der Mitgliedschaft. Nach der Beendigung der Mitgliedschaft im Landtag ruhen die Rechte und Pflichten bis zum Eintritt oder bis zur Versetzung in den Ruhestand, es sei denn, der Beamte stellt einen Antrag auf Rückführung in das frühere Dienstverhältnis oder die oberste Dienstbehörde führt diese ohne Antrag durch. Lehnt der Beamte in letzterem Falle seine Rückführung ab, ist er entlassen. Die Rechte und Pflichten aus dem Beamtenverhältnis auf Zeit ruhen längstens bis zum Ablauf der Amtszeit. (§§ 27 f., 32. AbgG BW)

    Siehe auch

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    Literatur

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    • Rolf Blumer, Carola Klötzer, Karsten Preßler: Auch die Moderne kann in Würde altern. Das Landtagsgebäude in Stuttgart und seine Metallfassade. In: Denkmalpflege in Baden-Württemberg, 40. Jg. 2011, Heft 1, S. 21–28 (PDF)
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    Commons: Landtag von Baden-Württemberg – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

    Einzelnachweise

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    1. Ulrike Pfeil, Alle Labore auf den Berg, Schwäbisches Tagblatt, 3. Juli 2008, Seite 21.
    2. Amber Sayah: Umbau des Landtags in Stuttgart: Der Muff der Jahrzehnte ist raus, in: Stuttgarter Zeitung, 6. Mai 2016
    3. Technische und energetische Sanierung des Landtagsgebäudes (Memento vom 19. Februar 2014 im Internet Archive)
    4. Frankfurter Allgemeine Zeitung, Nr. 157 vom 10. Juli 2018, S. 14
    5. Artikel in der Stuttgarter Zeitung vom 6. Juni 2013
    6. Badische Zeitung, 13. Januar 2015, Andreas Böhme: Mit Landtagspräsident Guido Wolf auf der Baustelle des Stuttgarter Landtags
    7. Landtag von Baden-Württemberg, Statistisches Landesamt.
    8. Nur noch ein Landtagsvizepräsident in Baden-Württemberg – AfD-Protest
    9. Gönner verliert Machtkampf um Fraktionsvorsitz, focus.de, aufgerufen am 29. März 2011.
    10. a b Informationen der Landeswahlleiterin zur Landtagswahl 2011, Abschnitt 14 S. 12@1@2Vorlage:Toter Link/www.innenministerium.baden-wuerttemberg.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2019. Suche in Webarchiven) (PDF; 41 kB).
    11. Landtagspräsident will (Memento vom 27. September 2007 im Internet Archive)
    12. Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg und des Gesetzes über die Landtagswahlen vom 26. April 2022 (GBl. S. 237) (PDF; 202 KB)
    13. Über 5 Prozent lag die KPD in Württemberg-Baden, siehe dazu S. 112–113 des Aufsatzes Baden-Württemberg – «Stammland des Liberalismus» und Hochburg der CDU von Reinhold Weber, in Parteien in den deutschen Ländern, Andreas Kost, Werner Rellecke, Reinhold Weber, Verlag C. H. Beck, 2010, S. 103–126.
    14. Landtagswahlen 1952–2016 (Statistisches Landesamt Baden-Württemberg).
    15. Landtag von Baden-Württemberg – Antrag Parlamentsreform (PDF; 42 kB) (Memento vom 2. April 2012 im Internet Archive)
    16. § 11 Absatz 1 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Baden-Württemberg (PDF) (Memento vom 13. Juli 2015 im Internet Archive)
    17. § 11 Absatz 2 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Baden-Württemberg (PDF) (Memento vom 13. Juli 2015 im Internet Archive)

    Koordinaten: 48° 46′ 43″ N, 9° 11′ 0,6″ O