Abwehramt

Nachrichtendienst des österreichischen Bundesheeres
(Weitergeleitet von Heeresabwehramt)

Das Abwehramt (AbwA) ist einer der beiden Nachrichtendienste des österreichischen Bundesheeres (ÖBH)[2] und untersteht, so wie das Heeres-Nachrichtenamt (HNaA), dem Bundesministerium für Landesverteidigung (BMLV). Das Abwehramt dient dem „Eigenschutz“ des Bundesheeres, d. h., es soll – nach Maßgabe des seit 1. Juli 2001 geltenden Militärbefugnisgesetzes (MBG)[3] – vorsätzliche Angriffe auf militärische Rechtsgüter (Personen, Sachen, Geheimnisse) und damit die Beeinträchtigung der militärischen Sicherheit sowohl im Inland als auch im Rahmen der zu Auslandseinsätzen entsandten Kontingente – in Kooperation mit den Sicherheits- und den Strafverfolgungsbehörden – vorzeitig erkennen und Straftaten verhindern.

OsterreichÖsterreich
Abwehramt
— AbwA —
Aufsichts­behörde(n) Bundesministerium für Landesverteidigung (BMLV)
Bestehen seit 1985
Hauptsitz Wien
Behördenleitung Bgdr Reinhard Ruckenstuhl (interimistisch)[1]
Website Nachrichtendienste

Struktur

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Das Abwehramt des österreichischen Bundesheeres mit Sitz in der Hetzgasse 2 in Wien-Landstraße (3. Bezirk) umfasst vier Abteilungen:

  • Führungs-Abteilung (Führung, nachrichtendienstliche Ausbildung, Informationsanalyse und Auswertung, Verwaltung, Personelles)
  • Abteilung A (militärische Verlässlichkeits-/Firmenüberprüfung/Ausland)[4]
  • Abteilung B (Nachrichtendienstliche Abteilung)
  • Abteilung C (Technische/Elektronische Dienste)

Außerdem hat das AbwA vier Außenstellen (Abwehrstellen – Ast) in Graz, Salzburg, Linz und Klagenfurt. Dazu kommen noch Verbindungsoffiziere sowie Intelligence-Elemente bei allen Auslandsmissionen des Bundesheeres.

Leiter des Abwehramtes

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Derzeitige Führungsstruktur

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  • Brigadier Reinhard Ruckenstuhl, interimistischer Leiter Abwehramt[1]
  • Oberst dG Walter Unger, Leiter Abteilung C (Technische/Elektronische Dienste)

Aufgaben

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Folgende aktuelle Aufgaben sind – sowohl im Inland als auch im Rahmen von Auslandskontingenten – durch das Abwehramt des österreichischen Bundesheeres zu erfüllen:

  • Angelegenheiten der klassischen nachrichtendienstlichen Abwehr (Abwehr von Spionage, Sabotage, sonstigen kriminellen Handlungen) und Erstellung des Lagebildes im In- und Ausland hinsichtlich der militärischen Sicherheit[6]
  • Angelegenheiten der Verlässlichkeitsprüfungen
  • Angelegenheiten des Sicherheitsbeauftragten des BMLV
  • Angelegenheiten des Informationssicherheitsgesetzes und der Informationssicherheitsverordnung im Bereich des BMLV[7]
  • Angelegenheiten der nationalen und internationalen Akkreditierung der Sicherheit von Informations- und Kommunikations-Technik-Systemen als nationale Zulassungsbehörde im militärischen Bereich („Security Accreditation Authority“ – SAA)
  • Angelegenheiten der „Elektronischen Abwehr“ (insbesondere Suche nach Abhöreinrichtungen und Schadsoftware in Informations- und Kommunikations-Techniksystemen) und der IKT-Sicherheit[8]
  • Zusammenarbeit mit österreichischen Behörden sowie fremden Nachrichtendiensten und Stellen mit vergleichbarer Aufgabenstellung zum Zwecke der Sicherstellung, Erhaltung oder Wiederherstellung der militärischen Sicherheit.[9] Die im Zuge eines bereits 2011 in Gang gesetzten „Corporate Identity Management-Prozesses“ entwickelten Ergebnisse (Leitbild, Leitspruch und Logo des Abwehramtes) verdeutlichen die umfangreichen AbwA-Agenden bzw. machen sie anschaulich.[10]

Für die Überprüfung von Maßnahmen zum Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit sowie nachrichtendienstlicher Maßnahmen zur Sicherung der militärischen Landesverteidigung wählen die jeweils zuständigen Ausschüsse des Nationalrates je einen Ständigen Unterausschuss (Art. 52a Abs. 1 B-VG, § 32b Abs. 1 GeschäftsordnungsG 1975 – GOGNR). Der vom Landesverteidigungsausschuss des Nationalrates gewählte Ständige Unterausschuss tagt grundsätzlich einmal im Vierteljahr und in der Regel sind seine Sitzungen vertraulich (§§ 32c, 32d GOGNR).[11]

Nach dem Vorbild des in die Strafprozeßordnung (StPO) eingeführten Rechtsschutzbeauftragten (RSB-StPO) wurde im seit 1. Juli 2001 geltenden Militärbefugnisgesetz (MBG) einem Rechtsschutzbeauftragten (RSB-MBG) die (präventive) rechtliche Kontrolle der Tätigkeit der beiden Nachrichtendienste des österreichischen Bundesheeres übertragen.[12] Gegenwärtig werden die dem entsprechenden Prüfungsrechte und Kontrollpflichten[13] von SektChef iR Alfred Mayer[14] und seinen beiden Stellvertretern SenPräs des OGH iR Ernst Markel und Brigadier Karlheinz Probst wahrgenommen.

Der Rechtsschutzbeauftragte (RSB-MBG) hat seine Berichte dem Ständigen Unterausschuss des Landesverteidigungsausschusses des Nationalrates vorzulegen. Einzelne geplante Maßnahmen von Organen der nachrichtendienstlichen Abwehr sind im Voraus dem Rechtsschutzbeauftragten beim Bundesminister für Landesverteidigung zu melden und nur nach dessen ausdrücklicher Zustimmung erlaubt durchführbar.[15]

 
Cyberrisikomatrix 2011

Die zunehmende Verletzlichkeit strategischer Infrastrukturen (= Organisationen oder Einrichtungen mit lebenswichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall/Störung für größere Bevölkerungsgruppen nachhaltig wirksame Folgen eintreten)[16] veranlasste das Bundeskanzleramt im Juni 2012 die „Nationale IKT-Sicherheitsstrategie Österreich“ und im März 2013 die „Österreichische Strategie für Cybersicherheit“ (ÖSCS) zu veröffentlichen.[17][18][19][20] Sie sollen – im Rahmen der Österreichischen Sicherheitsstrategie[21][22] – als contrapassive Konzepte den Schutz des Cyber Raumes und der Menschen im virtuellen Raum unter Berücksichtigung der Grund- und Freiheitsrechte sicherstellen. Das soll erreicht werden durch Installierung der erforderlichen Strukturen (Abdeckung des Bereiches Cyber Defence durch das BMLV, Aufbau eines militärischen Cyber Emergency Readiness Teams (MilCert) beim Führungs Unterstützungszentrum unter Einsatz des notwendigerweise gut ausgebildeten Personals mit der Aufgabenstellung, bevorstehende Cyber-Bedrohungen zu erkennen, präventive Maßnahmen zu treffen und im Falle einer Cyber-Attacke den Betroffenen Hilfe leistend beizustehen) und einen CERT-Verbund für Cyber-Sicherheit.[23][24][25][26][27][28][29]

Geschichte

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Mit Ministerratsbeschluss vom 2. April 1985 wurden die Abwehraufgaben aus dem mit Ministerratsbeschluss vom 7. März 1972 eingerichteten Heeres-Nachrichtendienst, der bis dahin sowohl für den Abwehrbereich der militärischen Sicherheit als auch für die nachrichtendienstliche Aufklärung zuständig war, herausgelöst und einem „Inlandsnachrichtendienst“ – dem daraufhin neu gebildeten Abwehramt (AbwA) – und die Aufklärungsaufgaben einem „Auslandsnachrichtendienst“ – dem ebenso neu konfigurierten Heeres-Nachrichtenamt (HNaA) – übertragen. Der danach ergangene BMLV-Erlaß vom 29. August 1985 – er regelte Aufgaben, Befugnisse, Organisation und Zweck der militärischen Nachrichtendienste neu – blieb bis zum Inkrafttreten des Militärbefugnisgesetzes (MBG) maßgebliche Basis für beide Nachrichtendienste.

Für das erfolgreiche Erfüllen der aufgetragenen Pflichten des AbwA[30] nennt dessen nunmehriger Leiter die folgenden Beispiele:

  • „In den 1980er-Jahren wurde durch das Abwehramt eine rege Tätigkeit von Friedensaktivisten festgestellt, die durch Auswertung von öffentlich zugänglichen Grundbuch- und Vermessungsbüchern und anschließender Aufklärung vor Ort Daten gewonnen hatten. In der Folge wurde ein wesentlicher Teil des Verteidigungsdispositivs mit den integrierten Festen Anlagen im Kleinen Erlauftal publik gemacht.
  • Im Jahre 1985 gestand ein ungarischer Überläufer (ein Angestellter der ungarischen Schiffahrts-AG), dass er den Auftrag hatte, jährlich alle bekannten militärischen Anlagen in Oberösterreich von der Angriffseite her zu fotografieren und die private Situation von hochgestellten Persönlichkeiten zu erheben.
  • 1989 gelang es dem AbwA, zwei ungarische „Brauchtumsforscher“, die bei einer Gefechtsübung der Militärakademie eine Autopanne vortäuschten und Aufnahmen von militärischen Hinweistafeln sowie Gefechtsständen machten, in Zusammenarbeit mit der Staatspolizei festzunehmen.
  • 1990 wollte ein russischer Diplomat den Geschäftsführer einer medizintechnischen Firma dafür gewinnen, Unterlagen über Forschungsprojekte des Heeresspitals Stammersdorf und des Forschungszentrums Seibersdorf zu liefern.
  • Im Rahmen der Jugoslawienkrise 1991 observierten Beamte des Abwehramtes und der Staatspolizei einen mutmaßlichen Angehörigen des jugoslawischen Geheimdienstes, der sich in auffälliger Weise für die Kasernen im Grenzgebiet interessierte. Vermutet wurde eine gezielte Ausspähung von Sperren sowie Munitions- und Waffenlagern. […] Beamte des Abwehramtes wurden auch immer wieder zur Unterstützung der Ermittlungen der Staats- und Kriminalpolizei eingesetzt.“[31]
  • „Am 10. Juli 2009 setzte der Nationalrat durch gemeinsamen Beschluss aller fünf Fraktionen einen Untersuchungsausschuss zur Klärung von ‚Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen im Bereich des Parlaments‘ ein. Drei Punkte umfassten den Untersuchungsauftrag des Ausschusses: Gab es gesetzwidrige Überwachung von Abgeordneten, Bespitzelungen im politischen Umfeld des Parlaments oder eine Einflussnahme ausländischer Geheimdienste auf Abgeordnete? Zum Vorsitzenden des bald kurz ‚Spitzel-Untersuchungsausschusses‘ genannten Gremiums wurde der Abgeordnete Martin Bartenstein gewählt. Nach 17 Sitzungen mit der Befragung von 36 Auskunftspersonen und eines Sachverständigen sowie der Auswertung von über 40.000 Aktenseiten billigte der Nationalrat am 10. Dezember 2009 den Abschlussbericht des Ausschussvorsitzenden.
    Der Untersuchungsausschuss über ‚Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen im Bereich des Parlaments‘ untersuchte auch die Frage der Überwachung von Veranstaltungen im militärischen Umfeld einschließlich der Frage der Auswertung von Kfz-Kennzeichen von Teilnehmern an Veranstaltungen, die im Zusammenhang mit der militärischen Landesverteidigung stehen. Der Untersuchungsausschuss kam zum Schluss, dass Gefährdungsanalysen im Interesse der Sicherung der militärischen Landesverteidigung geboten sind. So weit vorgeschrieben, wurde auch die Zustimmung des Rechtsschutzbeauftragten eingeholt. Gesetzwidrigkeiten konnten also nicht festgestellt werden, auch war der Einsatz des Abwehramtes im Hinblick auf die zu schützenden Rechtsgüter und die festgestellte Gefahrenlage verhältnismäßig.“[32]

Sonstiges

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Seit 2012 veranstaltet das Abwehramt gemeinsam mit dem Innenministerium, der Cyber Security Austria, dem Kuratorium Sicheres Österreich und Kooperationspartnern aus dem Bildungsbereich, Wirtschaft und anderen einen Hacker-Wettbewerb, die Cyber Security Challenge Austria.[33][34][35][36]

Siehe auch

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Literatur

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  • Peter Fender: Militärisches Einsatzrecht – Inland. Truppendienst-Handbuch. Verlag AV+Astoria, Wien 2013.
  • Andreas Hauer: Ruhe, Ordnung, Sicherheit. Eine Studie zu den Aufgaben der Polizei in Österreich, Band 131 der Forschungen aus Staat und Recht. Springer Verlag, Wien 2000.
  • Andreas Hauer, Rudolf Keplinger, Martin Kreutner (Hrsg.): Kurzkommentar zum Militärbefugnisgesetz (Stand: 1. März 2005). Linz/Wien 2005.
  • Rudolf Keplinger, Martin Kreutner, Günter Sauer: Praxiskommentar zum Militärbefugnisgesetz (Stand: 1. Oktober 2009). ProLibris Verlag, Linz 2010 (Kommentierung der §§ 20 ff., 57 MBG).
  • Reinhard Klaushofer: Strukturfragen der Rechtsschutzbeauftragten, Band 171 der Forschungen aus Staat und Recht. Verlag Österreich, Wien 2012.
  • Karl Platzer: Die Befugnisse der Nachrichtendienste in Österreich, Deutschland und der Schweiz im Bereich der Informationstechnologie. Graz 2011, ISBN 978-3-200-02474-8.
  • Karlheinz Probst: Kompetenzen des Rechtsschutzbeauftragten nach MBG und Rechtsschutzprobleme, in Mathias Vogl (Hrsg.): Achter Rechtsschutztag 2010. Neuer Wissenschaftlicher Verlag – NWV, Wien-Graz 2012, 143–150.
  • Markus Purkhart: Staatspolizei, Heeresnachrichtenamt und Abwehramt – die österreichischen Geheimdienste aus der Perspektive parlamentarischer Transparenz und Kontrolle; eine politikwissenschaftliche Analyse zur österreichischen Demokratie. Diplomarbeit, Universität Wien, 1998.
  • Nicolas Raschauer, Wolfgang Wessely: Kommentar zum Militärbefugnisgesetz. 2. Auflage. Neuer Wissenschaftlicher Verlag – NWV, Wien 2007 (Kommentierung der §§ 20 ff., 57 MBG).
  • Karl Satzinger: Kommentar zum Militärbefugnisgesetz, Verlag Österreich, Wien 2000 (Kommentierung der §§ 20 ff., 57 MBG).
  • Gottfried Strasser: Die Rolle des Rechtsschutzbeauftragten im Verfassungsgefüge. Allfällige Konsequenzen eines aktuellen Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes. In: Journal für Strafrecht – JSt, 2005, S. 9–14.
  • Mathias Vogl: Der Rechtsschutzbeauftragte in Österreich, Neuer Wissenschaftlicher Verlag – NWV, Wien 2004.
  • Mathias Vogl: Achter Rechtsschutztag 2010. Neuer Wissenschaftlicher Verlag – NWV, Wien/Graz 2012, S. 143–150.
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Einzelnachweise

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  1. a b c d Reinhard Ruckenstuhl leitet interimistisch das Heeresabwehramt. In: DerStandard.at. 13. Januar 2020, abgerufen am 13. Januar 2020.
  2. Anton Oschep: 25 Jahre Abwehramt, Österreichische Militärische Zeitschrift. In: ÖMZ, 1/2011, S. 48 ff.; mit einer (keinen Anspruch auf Vollständigkeit beanspruchenden) Darstellung der Entwicklung von 1955 bis heute. Die Veränderungen der Aufgabenstellungen des Abwehramtes von seinen Anfängen bis hin zur Umsetzung der Empfehlungen der Bundesheer-Reformkommission 2010 und zur Durchführung eines Leitbildprozesses macht nachvollziehbar anschaulich: Anton Oschep: Aufgaben und Leitbild Abwehramt. In: Truppendienst, Folge 329, Ausgabe 5/2012; mitzuvergleichen sind: Die Entstehung der österreichischen Nachrichtendienste. bmlv.gv.at worin Ausführliches zu Werdegang, Grundlagen, Aufgaben und Tätigkeit der Nachrichtendienste des ÖBH enthalten ist. Heeres-Nachrichtenamt. In: Miliz-info, 2/2011, S. 18. Das Abwehramt – mehr als ein Nachrichtendienst. In: Miliz-info, 2/2012, 5 f. Peter Fender: Nachrichtendienstliche Abwehr. In: Militärisches Einsatzrecht – Inland. In: Truppendienst, 2013, S. 109 f.
  3. Bundesgesetz über Aufgaben und Befugnisse im Rahmen der militärischen Landesverteidigung (Militärbefugnisgesetz – MBG), BGBl I 2000/86 idgF, RIS; dazu erhellend Rudolf Keplinger, Martin Kreutner, Günter Sauer: Praxiskommentar zum Militärbefugnisgesetz. (Stand: 1. Oktober 2009); sowie näher Nicolas Raschauer, Grundlagen der österreichischen Wehrverfassung. In: ders., Wolfgang Wessely: Kommentar zum Militärbefugnisgesetz. 2. Auflage. 2007, S. 17 ff. [Rechts-]Grundlagen des Handelns des AbwA in seiner [jüngeren] Entwicklungsgeschichte benennt Anton Osche: Truppendienst, Folge 329, Ausgabe 5/2012, FN 1. Vgl diesbezüglich die von der BMLVS-Abteilung Eigenlegislative herausgegebene „Wehrrechtliche Textausgabe“: Militärbefugnisrecht. (PDF; 418 kB) Stand: 1. Jänner 2014.
  4. Über militärische Verlässlichkeitsprüfung und Firmenüberprüfung vgl. Die militärische Verlässlichkeitsprüfung. In: Truppendienst, Folge 327, Ausgabe 3/2012; und auch Ewald Wiederin: Privatsphäre und Überwachungsstaat. 2003, S. 182 ff.
  5. BMLVS-Presseaussendung (ÖBH-Aktuell: bmlv.gv.at vom 1. April 2016, abgerufen am 4. April 2016), Rudolf Striedinger wird neuer Leiter des Abwehramtes.
  6. Eingehend zu Beschaffung, Bearbeitung, Auswertung und Darstellung von Informationen über potenzielle Gefährder = die klassische Aufgabe abwehrender Nachrichtendienste vgl Informationssicherheit und Spionage. In: Truppendienst, Folge 326, Ausgabe 2/2012; sowie Ewald Wiederin: Privatsphäre und Überwachungsstaat. 2003, S. 151 ff.
  7. Bundesgesetz über die Umsetzung völkerrechtlicher Verpflichtungen zur sicheren Verwendung von Informationen (Informationssicherheitsgesetz – InfoSiG), BGBl I 2002/23 idgF, RIS; Verordnung der Bundesregierung über die Informationssicherheit (Informationssicherheitsverordnung – InfoSiV), BGBl II 2003/548 idgF, RIS; Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Ausstellung von Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigungen (SUBV), BGBl II 2006/195 idgF, RIS. Die (neue) Geheimschutzverordnung. In: Truppendienst, Folge 324, Ausgabe 6/2011. Peter Fender: Geheimschutz. In: ders. (Hrsg.): Militärisches Einsatzrecht – Inland. Truppendienst-Handbuch, 2013, S. 110 ff.
  8. Anton Oschep: Elektronische Abwehr und IKT-Sicherheit. In: ders.: (FN 1). In: ÖMZ, 1/2011, S. 51 f. Walter Unger: Cyber Defence – Eine militärische Herausforderung. In: ÖMZ, 6/2012, S. 698–704. Manfred Schleinzer: IKT-Sicherheitskonferenz – Netzwerke als Fundament der Erfolge von Morgen. In: Der Soldat, 19. Dezember 2012, 24, S. 1. Alexander Löw: Cyber War und Cyber Defence. In: Truppendienst, Folge 326, Ausgabe 2/2012. Karl-Heinz Leitner: Europäisches Forum Alpbach 2013 – Cyberwar (Tagungsbericht). In: Der Soldat, 11. September 2013, 17, S. 1 f. AbwA/IKT-Sicherheit, Der Faktor Mensch in der IKT- und Informationssicherheit. In: Truppendienst, Folge 314, Ausgabe 2/2010. Die Seite für Informationssicherheit im Intranet. In: Truppendienst, Folge 315, Ausgabe 3/2010. Passwörter, die vernachlässigten Schlüssel. In: Truppendienst, Folge 316, Ausgabe 4/2010. Datensicherung – wozu? In: Truppendienst, Folge 317, Ausgabe 5/2010. STUXNET – Ein Cyber War Angriffsprogramm? In: Truppendienst, Folge 320, Ausgabe 2/2011. Die Bedrohung der strategischen IKT-Struktur. In: Truppendienst, Folge 330, Ausgabe 6/2012. Ausgesperrt. In: Truppendienst, Folge 331, Ausgabe 1/2013. Fotografieren – (k)eine Gefahr für die militärische Sicherheit. In: Truppendienst, Folge 332, Ausgabe 2/2013.
  9. Othmar Commenda: Zu viel Transparenz spielt jenen in die Hände, die uns schaden wollen. In: wienerzeitung.at. 19. November 2013, abgerufen am 2. Mai 2023: „alle im österreichischen Parlament vertretenen Parteien im Rahmen der Bundesheer-Reformkommission empfohlen haben, die internationale nachrichtendienstliche Kooperation zu intensivieren“
  10. Zu Leitbildprozess, Leitspruch und Logo des Abwehramtes vgl Anton Oschep: (FN1). In: Truppendienst, Folge 329, Ausgabe 5/2012.
  11. Ständige Unterausschüsse zur Kontrolle der Nachrichtendienste. In: parlament.gv.at. Archiviert vom Original; abgerufen am 3. Juli 2024.
  12. In seinem Erkenntnis vom 23. Jänner 2004, G 363/02, hat der Verfassungsgerichtshof ausgeführt: „Beim Rechtsschutzbeauftragten handelt es sich um eine Rechtsschutzeinrichtung, die – bedenkt man die Grundrechtsnähe der diese Kontrolle auslösenden Eingriffe – darauf abzielt, im Interesse der Betroffenen das verfassungsrechtlich gebotene Mindestmaß an faktischer Effizienz des Rechtsschutzes bei Maßnahmen der nachrichtendienstlichen Aufklärung oder Abwehr zu gewährleisten.“ Die Regelungen für den Rechtsschutzbeauftragten in der Strafprozessordnung (StPO), im Sicherheitspolizeigesetz (SPG) und im Militärbefugnisgesetz (MBG) erläutert Gottfried Strasser, Die Rolle des Rechtsschutzbeauftragten im Verfassungsgefüge. Allfällige Konsequenzen [des] Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes [vom 23. Jänner 2004, G 363/02]: Journal für Strafrecht – JSt 2005, 9–14. Ein aktueller Aufgabenkatalog des RSB-MBG findet sich in: Reinhard Klaushofer, Strukturfragen der Rechtsschutzbeauftragten (2012) S. 38. Einen Vergleich der jeweiligen Aufgabenfelder der RSB bietet: Reinhard Klaushofer, Strukturfragen der Rechtsschutzbeauftragten (2012) S. 220 ff.
  13. Auf diese eingehend Christoph Ulrich, 10. Rechtsschutztag [des BM.I], Der Soldat 24 (19. Dezember) 2012, 10; ders., 11. Rechtsschutztag des BM.I, Der Soldat 23 (4. Dezember) 2013, 5; ausführlicher: ders., Rechtsschutzbeauftragter nach § 57 MBG, Miliz-info 4/2013, 2.
  14. db.amtskalender.com @1@2Vorlage:Toter Link/db.amtskalender.com (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Mai 2019. Suche in Webarchiven), abgerufen am 27. Februar 2013.
  15. Zu Befugnissen und Kontrolle der nachrichtendienstlichen Organe vgl Anton Oschep, (FN 1), ÖMZ 1/2011, 52 f.; Christoph Ulrich, (FN 13), 10; ders., Neuer Bericht des Rechtsschutzbeauftragten, Der Soldat 7 (10. April) 2013, 7. Einblicke in die Arbeit des RSB gibt Karlheinz Probst, Kompetenzen des Rechtsschutzbeauftragten nach MBG und Rechtsschutzprobleme, in Mathias Vogl (Hrsg.): Achter Rechtsschutztag 2010 (2012) 143–150.
  16. Ausführlich dazu Udo Ladinig, Herbert Saurugg: Blackout. In: Truppendienst, Folgen 325–329, Ausgaben 1–5/2012 mwN. Herbert Saurugg: Blackout – Noch aktuell? In: Truppendienst, Folge 337, Ausgabe 1/2014. Dem Konzept der Umfassenden Daseinsvorsorge (= Beschluß der Verbindungsleute zum Nationalen Sicherheitsrat, 9. Oktober 2005) eingebettet ist das Programm zum Schutz kritischer Infrastrukturen (grundlegend dazu Masterplan: Österreichisches Programm zum Schutz Kritischer Infrastruktur – Austrian Program for Critical Infrastructure Protection (Memento vom 8. August 2014 im Internet Archive) – APCIP).
  17. Nationale IKT-Sicherheitsstrategie Österreich. (pdf) In: oesterreich.gv.at. Archiviert vom Original am 2. Dezember 2013; abgerufen am 2. Mai 2023.
  18. Österreichische Strategie für Cyber Sicherheit. (pdf) In: bka.gv.at. Archiviert vom Original am 6. Mai 2013; abgerufen am 2. Mai 2023.
  19. Österreichische Strategie für Cyber Sicherheit. (pdf) In: bka.gv.at. S. 18, archiviert vom Original am 6. Mai 2013; abgerufen am 2. Mai 2023 (Annex 1 zur Österreichischen Strategie für Cyber Sicherheit (ÖSCS)): „Cyber-Risikomatrix 2011.“
  20. Farsam Salimi: Zahnloses Cyberstrafrecht? Eine Analyse der gerichtlichen Straftatbestände zum Daten- und Geheimnisschutz. In: Österreichische Juristen-Zeitung. Band 115, 2012, ISSN 0029-9251, S. 998.
  21. Österreichische Sicherheitsstrategie. Sicherheit in einer neuen Dekade – Sicherheit gestalten. Bundeskanzleramt, 2013, S. 17 ff, abgerufen am 2. Mai 2023: „Die Bundesregierung hat am 1. März 2011 den Bericht über eine Österreichische Sicherheitsstrategie zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Bericht wurde dem Parlament zur weiteren Debatte zugeleitet. Der Nationalrat hat aufgrund dieses Berichts am 3. Juli 2013 mehrheitlich eine Entschließung betreffend eine neue österreichische Sicherheitsstrategie angenommen und die Bundesregierung ersucht, die österreichische Sicherheitspolitik nach den in der Entschließung festgelegten allgemeinen Empfehlungen sowie den Empfehlungen zur inneren Sicherheit, zu außenpolitischen Aspekten der Sicherheitspolitik und Verteidigungspolitik zu gestalten.“
  22. Österreichische Sicherheitsstrategie. (pdf) In: bmlv.gv.at. Bundeskanzleramt, abgerufen am 2. Mai 2023.
  23. Udo Ladinig: Cyber-War, Eine moderne Bedrohungsform. In: Bundesministerium für Landesverteidigung (Hrsg.): Truppendienst. Band 334, Nr. 4/2013, ISSN 0041-3658 (bmlv.gv.at).
  24. AbwA/IKT-Sicherheit, Die Bedrohung der strategischen IKT-Struktur. In: Bundesministerium für Landesverteidigung (Hrsg.): Truppendienst. Band 330, Nr. 6/2012, ISSN 0041-3658.
  25. Österreich – CERT-Verbund für Cyber-Sicherheit. Die einzelnen CERTs in Österreich schließen sich zu einem Verbund zusammen, um zukünftig schneller und gezielter auf Cyber-Bedrohungen zu reagieren. Mit dem Abwehramt ist auch der Nachrichtendienst des Bundesheeres involviert. 11. November 2011, abgerufen am 3. Juli 2024 (Über den Zusammenschluss der einzelnen CERTs in Österreich (CERT.at, Bundesrechenzentrum, CERT der Stadt Wien, GovCERT der öffentlichen Verwaltung, R-IT CERT {Raiffeisen Informatik}, CERT des österreichischen Wissenschaftsnetzes, milCERT)).
  26. Peter Glaser: Wenn neue Angriffswaffen dazu führen, dass auch ein eigentlich unterlegener Angreifer siegen kann, gerät die Weltpolitik ins Schwanken. 16. Juni 2012, abgerufen am 3. Juli 2024.
  27. Cyber Defence. In: Bundesministerium für Landesverteidigung (Hrsg.): Miliz-info. Nr. 4/2013, ZDB-ID 2224539-X, S. 3 (bmlv.gv.at [PDF]).
  28. Bericht Internet-Sicherheit Österreich 2013. (PDF; 2,9 MB) In: cert.at. Abgerufen am 3. Juli 2024.
  29. Bericht Cyber Sicherheit 2014. (pdf) Archiviert vom Original; abgerufen am 3. Juli 2024.
  30. Anton Oschep: Tätigkeiten des Abwehramtes. In: ders.: (FN 1). In: ÖMZ, 1/2011, S. 49 f. mwN.
  31. Zur Abgrenzung: Andreas Hauer, Ruhe, Ordnung, Sicherheit (2000) 358 ff.; das Verhältnis Nachrichtendienst zur Sicherheitspolizei untersucht auch Ewald Wiederin, Privatsphäre und Überwachungsstaat (2003) 164 ff.
  32. Kommuniqué des Untersuchungsausschußes zur Untersuchung von Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen im Bereich des Parlaments (71/GO XXIV. GP) Untersuchungsausschußprotokoll (71/GO) 1. Teil, 16. Sitzung. (pdf) 26. November 2009, abgerufen am 2. Mai 2023 (öffentlicher Teil).
  33. Österreichisches Abwehramt scoutet Hacker. In: format.at. Archiviert vom Original; abgerufen am 3. Juli 2024.
  34. Claudia Zettel: Heimische Hacker-Nachwuchstalente gesucht. In: futurezone.at. 5. Juni 2013, abgerufen am 3. Juli 2024.
  35. Cyber-Sicherheitswoche des Bundesheeres endet mit Länderkampf. In: bmlv.gv.at. 8. November 2013, abgerufen am 3. Juli 2024.
  36. Dietmar Rust: Cyber-Sicherheitswoche des Bundesheeres. In: Der Soldat. Nr. 23, 4. Dezember 2013, ZDB-ID 824441-8, S. 11 (Tagungsbericht).
  37. Eine interministerielle Initiative in Kooperation mit der österreichischen Wirtschaft, vgl FN 19