Heimatschein
Der Heimatschein (Schweiz) ist der Bürgerrechtsausweis der Schweizer im Inland. Sein Inhalt wird durch den Heimatausweis belegt.
Der Heimatschein (Liechtenstein) dient zum Nachweis der liechtensteinischen Staatsbürgerschaft.
Auch in anderen Ländern gab es Heimatscheine.
Schweiz
BearbeitenVerwendung
BearbeitenDas Zivilstandsamt der Heimatgemeinde (Heimatort) führt ein Register der Gemeindebürger und stellt Heimatscheine an Privatpersonen aus. Jede Person, die sich in einer Gemeinde neu niederlässt, muss ihren Heimatschein bei der Einwohnerkontrolle hinterlegen. Die Hinterlegung wird von der Gemeinde durch eine Meldebestätigung bestätigt.[1]
Der Heimatschein ist unbefristet gültig, es sei denn, die Personalien des (Heimatschein-)Inhabers ändern sich. Auf dem Heimatschein sind folgende Informationen ersichtlich: Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort, Vater, Mutter, Heimatort und Zivilstand.
Heimatausweis
BearbeitenPersonen, die zeitweise in einer anderen Gemeinde wohnen als in ihrer Wohngemeinde, z. B. Wochenaufenthalter, müssen dies ihrer Wohngemeinde bekanntgeben. Dazu melden sie sich bei deren Einwohnerkontrolle an und geben einen hierzu ausgestellten Heimatausweis ab.[1] Die Heimatausweise werden von der Einwohnerkontrolle derjenigen Gemeinde ausgestellt, bei der der Heimatschein hinterlegt ist.
Auf dem Heimatausweis sind genannt: Adresse, zu der er gültig ist, Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort, Vater, Mutter, Heimatort, Zivilstand, Konfession und Beruf, Ausstell- und Verfalldatum.
In der französischsprachigen Schweiz heisst der Heimatausweis «acte d'origine».[2]
Einige Gemeinden verlangen für die Ausstellung des Heimatausweises eine Gebühr von bis zu 140 Franken.[3][4][5][6][7]
Liechtenstein
BearbeitenDer Heimatschein ist der Bürgerrechtsausweis des liechtensteinischen Landesbürgers zum Nachweis der liechtensteinischen Staatsbürgerschaft gegenüber ausländischen Behörden.[8] Liechtensteinische Gemeinden können liechtensteinischen Landesbürgern, die Bürger anderer liechtensteinischer Gemeinden sind, die Hinterlegung eines Heimatscheines vorschreiben.[9]
Andere Länder
Bearbeiten- In Österreich gab es den Heimatschein bis zum Anschluss Österreichs im März 1938 (→ Österreichische Staatsbürgerschaft#Rechtshistorische Entwicklung).[10]
- Im Gebiet des heutigen Hessen wurden im 19. Jahrhundert und auch noch bis 1966/67 Heimatscheine ausgestellt. Sie bescheinigten den Heimatrechtsstatus.[11][12][13][14]
Weblinks
Bearbeiten- Aufgehobene Verordnung über den Heimatschein (PDF), des Schweizer Bundesrats, Version vom 5. Juli 2000, mit Muster
- GenWiki
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ a b ch.ch - Allgemeine Infos über diverse Ausweise und Bescheinigungen
- ↑ Glossaire, Formulaires d'état civil (pdf)
- ↑ altstjohann.ch - Formular zum Bestellen des Heimatausweises der Gemeinde Alt St. Johann ( vom 14. Juli 2007 im Internet Archive)
- ↑ stadt-zuerich.ch - Infos zum Bezug der Heimatausweise der Stadt Zürich (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Januar 2022. Suche in Webarchiven)
- ↑ biel-bienne.ch - Infos zum Bezug der Heimatausweise in Biel ( vom 18. Mai 2008 im Internet Archive)
- ↑ ilef.ch - Infos zum Bezug der Heimatausweise in Illnau-Effretikon (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Januar 2022. Suche in Webarchiven)
- ↑ speicher.ch: - Informationen der Gemeinde Speicher zu Heimatschein und -ausweis ( vom 5. November 2011 im Internet Archive)
- ↑ https://www.gesetze.li/konso/1986.27
- ↑ https://www.gesetze.li/konso/1986.27
- ↑ Staatsbürgerrecht in Österreich
- ↑ HStAD Bestand R 1 B Nr. 37682 Arcinsys Hessen. Abgerufen am 6. Mai 2022.
- ↑ HStAD Bestand R 1 B Nr. 30360 Arcinsys Hessen. Abgerufen am 6. Mai 2022.
- ↑ HStAD Bestand G 15 Erbach Nr. J 257 Arcinsys Hessen. Abgerufen am 6. Mai 2022.
- ↑ HHStAW Bestand 660 Nr. 1184 Arcinsys Hessen. Abgerufen am 6. Mai 2022.