Heinrich Popitz

deutscher Soziologe

Heinrich Popitz (* 14. Mai 1925 in Berlin; † 1. April 2002 in Freiburg im Breisgau) war ein deutscher Soziologe, der vor dem Hintergrund der Philosophischen Anthropologie bedeutende Beiträge zur Allgemeinen Soziologie leistete.[1] Popitz publizierte insbesondere zu elementaren Begriffen wie Soziale Norm, Soziale Rolle oder Macht und Gewalt.

Heinrich Popitz wuchs in Berlin auf, er war der Sohn des preußischen Finanzministers und Widerstandskämpfers Johannes Popitz. Seine Mutter starb, als er ein Kind war. Sein Vater wurde hingerichtet, als er 19 Jahre alt war. Popitz studierte in Heidelberg, Göttingen und Oxford Philosophie, Geschichte und Ökonomie. Nach seiner Promotion im Jahr 1949 bei Karl Jaspers habilitierte er sich 1957 bei Arnold Bergstraesser und arbeitete dann an der Sozialforschungsstelle an der Universität Münster in Dortmund. 1959 wurde er Professor der Soziologie in Basel. 1964 wurde er Gründungsdirektor des neu geschaffenen Instituts für Soziologie an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, an dem er bis zu seinem Tod 2002 wirkte. 1970/71 war Popitz für ein Jahr Gast an der New School for Social Research in New York, an deren Theodor-Heuss-Lehrstuhl er unterrichtete.

„Der entfremdete Mensch“

Bearbeiten

Mit seiner Schrift „Der entfremdete Mensch. Zeitkritik und Geschichtsphilosophie des jungen Marx“ (Dissertationsschrift von 1949) hatte Popitz entscheidenden Anteil an der Wiederentdeckung und Interpretation von Marx’ Pariser Manuskripten von 1844 in Deutschland.[2] Popitz zeigte, und das war richtungsweisend, dass Marx „den Menschen als ‚Naturwesen‘, als gesellschaftliches Gattungswesen begreift, kein ‚fixes‘ Wesen mit ‚statischen‘ Eigenschaften, sondern der sich ändernden Natur unterworfen, die ihm weder objektiv noch subjektiv unmittelbar und adäquat vorhanden ist“.[3]

Beiträge zur Soziologie

Bearbeiten

Popitz hat wichtige Beiträge zur Industriesoziologie (Das Gesellschaftsbild des Arbeiters, Technik und Industriearbeit, gemeinsam u. a. mit Hans Paul Bahrdt), zur sozialen Rolle (Der Begriff der sozialen Rolle als Element der soziologischen Theorie), zu sozialen Normen (Über die Präventivwirkung des Nichtwissens, Die normative Konstruktion von Gesellschaft), zur Soziologie der Macht (Prozesse der Machtbildung, Phänomene der Macht) und zur historischen Anthropologie bzw. Techniksoziologie (Der Aufbruch zur artifiziellen Gesellschaft, Wege der Kreativität) geleistet.

Ebenso wie sein Freiburger Kollege Günter Dux arbeitete Popitz in den 1970er und 1980er Jahren daran, Grundgedanken der philosophischen Anthropologie in die Form soziologischer Aufklärung zu bringen. Seine Arbeiten sind seither durchweg elementarsoziologisch. Er skizzierte sein Erkenntnisinteresse wie folgt:

„Allgemeine soziologische Theorie ist, ausgesprochen oder unausgesprochen, von der Idee geleitet, die fundamentalen Prinzipien menschlicher Vergesellschaftung zu ergründen. Zu ergründen also, um es weniger trocken zu sagen, was die Gesellschaft im Innersten zusammenhält oder, vielleicht noch anspruchsvoller, was sie im Innersten bewegt.“[4]

Popitz gilt als „Meister der kleinen Form“[5], der seine Theorien in Essays darlegte und nur zwei Monografien publizierte. Ihn kennzeichnete ein permanentes Bemühen um Verknappung, „alles was ihm auch nur einen Deut zu lang erschien, wanderte umgehend in den Papierkorb.“[5]

Machttheorie

Bearbeiten

Seine Machttheorie hat Popitz in verschiedenen Essays entwickelt, die gesammelt unter dem Titel Phänomene der Macht (zuerst 1986, erweiterte Auflage 1992) erschienen. Popitz versteht unter Macht „das Vermögen, sich gegen fremde Kräfte durchzusetzen“.[6] Von dieser bei Max Weber grundlegenden Machtdefinition ausgehend, entwickelt Popitz unter Einfluss von Helmuth Plessners Anthropologie seine Phänomenologie der Macht. Ausgehend von den Handlungsfähigkeiten und Abhängigkeiten des Menschen, die in seiner „exzentrischen Positionalität“ begründet liegen, unterscheidet Popitz vier Grundformen der Machtausübung.

  1. Aktionsmacht. Aktionsmacht ist in der Verletzungsfähigkeit und Verletzbarkeit des Menschen begründet. Entsprechend versteht Popitz unter Aktionsmacht die Macht anderen, in einer gegen sie gerichteten Aktion, Schaden zuzufügen – anderen etwas anzutun.[7] Aktionsmacht meint in erster Linie Gewalt, umfasst aber auch Aktionen zur Minderung sozialer Teilhabe (z. B. Pranger, Mobbing). Aktionsmacht bezieht sich auf den ganzen Menschen und zielt nicht notwendig darauf ab, das Verhalten anderer Menschen zu beeinflussen, z. B. im Fall von Racheaktionen.
  2. Instrumentelle Macht geht von der Zukunftsorientiertheit der menschlichen Existenz und der Sorge aus. Sie zielt darauf, das Verhalten Anderer durch Drohungen oder Versprechungen, also durch negative oder positive soziale Sanktionen zu steuern.[8] Im Gegensatz zur punktuellen Aktionsmacht ist instrumentelle Macht dauerhafter, weil sie „rentabel“ und dehnbar ist: Eine erfolgreiche Drohung spart bei konformem Handeln die Kosten ihrer Durchsetzung, die Machtmittel lassen sich dann auch gegen andere einsetzen. Auch wer nur eine Kugel in seiner Pistole hat, kann damit mehreren Menschen glaubhaft drohen.[9]
  3. Autoritative Macht, also Machtausübung auf der Basis von Autorität, gründet auf die prinzipielle Maßstabs- und Anerkennungsbedürftigkeit des Menschen und seinem Bedürfnis nach Anerkennung. Entsprechend üben Personen Autorität aus, deren Anerkennung ausschlaggebend für das Selbstwertgefühl des Autoritätsabhängigen wird. Er ist gefesselt an die Beziehung, die ihn real oder imaginär mit anderen verbindet. Für den Machtausübenden liegt der Vorteil autoritativer Macht darin, dass nicht nur das beobachtbare, kontrollierbare Verhalten Anderer, sondern Einstellungen und Normen beeinflusst werden und auf grobe Mittel verzichtet werden kann.
  4. Datensetzende Macht geht aus der Bestimmtheit des Menschen durch technische Artefakte hervor. Als Mängelwesen ist der Mensch darauf angewiesen, Artefakte herzustellen, um zu überleben. Technisches Handeln ist in mehrfacher Hinsicht mit sozialer Machtausübung verbunden: Es verändert die vorgefundene Wirklichkeit nicht nur für den Handelnden, sondern auch für Andere. Wer z. B. eine Brücke baut oder einen Wald abholzt, greift damit auch in die Lebensbedingungen anderer Menschen ein. In der Verwendungsabsicht von Technik steckt zudem die Frage nach Eigentumsansprüchen und im Herstellungsprozess eine Form der Arbeitsteilung.

Weitergehend als Max Weber hat Heinrich Popitz Gewalt als besondere Form von Machtausübung „Todesmacht von Menschen über Menschen“ eingeschlossen, anthropologisch verortet und soziologisch präzisiert: „Der Mensch muß nie, kann aber immer gewaltsam handeln, er muß nie, kann aber immer töten […]. Gewalt überhaupt und Gewalt des Töten im besonderen ist […] kein bloßer Betriebsunfall sozialer Beziehungen, keine Randerscheinung sozialer Ordnungen und nicht lediglich ein Extremfall oder eine Ultima Ratio (von der nicht so viel Wesens gemacht werden sollte). Gewalt ist in der Tat […] eine Option menschlichen Handelns, die ständig präsent ist. Keine umfassende soziale Ordnung beruht auf der Prämisse der Gewaltlosigkeit. Die Macht zu töten und die Ohnmacht des Opfers sind latent oder manifest Bestimmungsgründe der Struktur sozialen Zusammenlebens.“[10]

Heinrich Popitz definiert Gewalt als eine

„Machtaktion, die zur absichtlichen körperlichen Verletzung anderer führt, gleichgültig, ob sie für den Ausführenden ihren Sinn im Vollzug selbst hat [...] oder, in Drohungen umgesetzt, zu einer dauerhaften Unterwerfung [...] führen soll“ (Popitz 1986: 48).

Gewalt, die ihren Sinn im Vollzug selbst hat, bezeichnet er an anderer Stelle als bloße Aktionsmacht und unterscheidet sie von bindender Aktionsmacht. Unter bindender Aktionsmacht versteht Popitz instrumentalisierte Gewalt zum Zweck der dauerhaften Unterwerfung und Machterlangung. Diese begrifflichen Setzungen ermöglichen ihm, unter Einbezug des Kontextes einer Gewalttat, sowohl das »wie« und das »was« der selbstzweckhaften Gewalt als auch das »warum« dauerhaft bindender Gewaltphänomene zu rekonstruieren (vgl. von Trotha 1997: 20).[11] Popitz will damit Gewalt als mehr oder weniger stark formalisiertes und entpersonalisiertes Gewaltphänomen begreifen und als ein historisch Gewordenes rechtfertigen.

Mit dem Konzept der bindenden Aktionsmacht ist Popitz vor die Differenzierung von Macht, Herrschaft und Gewalt zurückgegangen und hat deren Gegensätzlichkeit vermittelt. Denn mit bindender Aktionsmacht begreift er Gewalt als ordnungsstiftende Erfahrung (vgl. Popitz 1986: 61ff.). Ordnung ist jedoch eine Grundtatsache des menschlichen Lebens und Gewalt ist damit zu derselben geworden. Die radikale Ablehnung von Gewalt wird überflüssig. Auf den unteren Stufen des geschichtlichen Prozesses sieht Popitz die Gewalt unter bestimmten Umständen noch als moralisch verwerflich an. Erst wenn die Macht ihren Weg von der sporadischen Macht bis zu ihrer Institutionalisierung genommen hat (vgl. Popitz 1986: 233f.)[12], tritt sie paradoxerweise als soziale Ordnung in zivilisierter Form auf. Popitz reflektiert diesen paradoxen Zusammenhang:

„Soziale Ordnung ist eine notwendige Bedingung der Eindämmung von Gewalt – Gewalt ist eine notwendige Bedingung zur Aufrechterhaltung sozialer Ordnung. Ohne ein Normensystem, das durch Sanktionsregelungen geschützt wird, kann eine dauerhafte und einigermassen zuverlässige Gewaltbegrenzung nicht gelingen“ (Popitz 1986: 63).

Normentheorie

Bearbeiten

Normen werden von Popitz als das Basis-Element der sozialen Existenz von Menschen begriffen. Er versuchte, die universalen Konstruktionsprinzipien der sozialen Normierung darzustellen. Dies bereitete er in mehreren Aufsätzen vor und fasste es in dem schmalen Band „Die normative Konstruktion der Gesellschaft“ (1980) zusammen. Insbesondere in seinem berühmten Aufsatz „Über die Präventivwirkung des Nichtwissens“ (1968) zeigt er, dass Normgeltungen auf Sanktionsgeltungen beruhen, dass aber eine umfassende Sanktionsgeltung (ausnahmslos alle Normabweichungen würden aufgedeckt und bestraft) normzerstörend sei; die totale Verhaltenstransparenz würde die Legitimität der sozialen Normen unterhöhlen.[13]

Popitz nennt vier universal gültige Grundmerkmale sozialer Verhaltensnormierung:

„Ein Verhalten, das wir als zukünftiges Verhalten erwarten können; ein Verhalten, das bestimmten Verhaltensregelmäßigkeiten entspricht; ein gesolltes, desideratives Verhalten, ein Verhalten, das mit Sanktionsrisiko bei Abweichungen verbunden ist.“[14]

In allen Gesellschaften wirken gemäß Popitz drei Grundelemente sozialer Normierung: [15] Allgemeine Normen und nicht-reziproke sowie reziproke Partikularnormen.

  1. Allgemeine Normen setzen die Gleichheit aller (unabhängig von geschlechts-, alters- oder herkunftsbedingten Unterschieden) voraus. Diese Normen gelten für alle Mitglieder der Gesellschaft. Zum Beispiel: „Niemand darf die überirdischen Mächte beleidigen.“ – „Niemand darf gemeinsames Gut zerstören, Eigentum anderer entwenden.“ – „Niemand darf ein Mitglied der eigenen Gesellschaft physisch verletzen (von definierten Ausnahmen abgesehen)“ – „Alle müssen jedem anderen Mitglied beistehen, das von Fremden angegriffen wird.“[16]
  2. Nicht-reziproke Partikularnormen unterstellen Ungleichheit und Anderssein. Beispiel: „Väter haben andere Pflichten gegenüber Kindern als Kinder gegenüber Vätern.“[17] Popitz betont: „Die Kommunikationsform, die hier vorausgesetzt wird, lernt jeder Mensch: Kommunikationen, in denen die aufeinander bezogenen Rechte und Pflichten sich nicht gleichen. Der andere reagiert nicht spiegelbildlich; er tut mir gegenüber nicht das, was ich ihm gegenüber tue.“[18]
  3. Reziproke Partikularnormen setzen eine Verklammerung von Gleichheit und Anderssein voraus. In diesen Konstellationen kann niemand vom anderen etwas erwarten, was dieser nicht von ihm erwarten kann. Eine solche Gleichheit kann laut Popitz zum Beispiel „zwischen Brüdern bestehen (wenn auch nicht unbedingt zwischen allen Brüdern), zwischen Generationsgleichen gleicher Abstammung, zwischen gleichaltrigen Geschlechtsgruppen, zwischen Kriegern, zwischen Ranggleichen in Arbeitsorganisationen.“[18] Ein entsprechendes Verhalten kann auch als insulare Reziprozität bezeichnet werden.

Die drei Formen sozialer Normierung haben bei Popitz eine universale strukturelle Basis, die der Integration von nachfolgenden Generationen. In allen Gesellschaften würden Kinder in einem primären sozialen Gehäuse aufwachsen, das durch allgemeine Zugehörigkeitsnormen und reziproke sowie nicht-reziproke Partikularnormen strukturiert sei.[19]

In einem der Schüttelreime, die er häufig verfasste, schrieb Popitz:

Siehst du sie rein, in nackten Formen,
so werden dir aus Fakten Normen.[20]

Doktoranden

Bearbeiten

Baldo BlinkertKlaus H. FischerFriedrich PohlmannChristian SigristGerd SpittlerHubert Treiber

Schriften (Auswahl)

Bearbeiten

Literatur

Bearbeiten
  • Heinrich Popitz, Hans P. Bahrdt, Ernst A. Jüres, Hanno Kesting: Das Gesellschaftsbild des Arbeiters: Soziologische Untersuchungen in der Hüttenindustrie. Herausgegeben von Jochen Dreher. Springer VS, Wiesbaden 2018, doi:10.1007/978-3-658-13197-5.
  • Hans Oswald (Hrsg.): Macht und Recht. Festschrift für Heinrich Popitz zum 65. Geburtstag. Westdeutscher Verlag, Opladen 1990, ISBN 3-531-12173-1.
  • Friedrich Pohlmann: Heinrich Popitz – Konturen seines Denkens und Werks. Berliner Journal für Soziologie, Bd. 15, Nr. 1/2005, S. 5–24.
  • Hubert Treiber: Zum Tod des Soziologen Heinrich Popitz (1925–2002). Zeitschrift für Soziologie, Jg. 31, Nr. 5/2002, S. 349–353.
Bearbeiten

Einzelnachweise

Bearbeiten
  1. Vgl. Joachim Fischer, Heinrich Popitz - ein Klassiker der bundesrepublikanischen Soziologie, in: Heinrich Popitz, Einführung in die Soziologie, Konstanz 2010, S. 261–281, hier S. 261f.
  2. Zusammen mit Hans Paul Bahrdt, Burkart Lutz und Theo Pirker. Vgl. hierzu: Norman Birnbaum, Toward a Critical Sociology, New York 1971, S. 222. Marx’ Manuskripte wurden erstmals im Jahre 1932 veröffentlicht.
  3. Klaus H. Fischer, Zur Soziologie des Rechts. Vorstudien über sozialen Wandel durch Recht, Schutterwald/Baden 2018, Band 1, S. 126. ISBN 978-3-946764-01-4 und ISBN 978-3-946764-02-1; vgl. Heinrich Popitz, Der entfremdete Mensch, S. 122 ff.
  4. Heinrich Popitz: Die normative Konstruktion von Gesellschaft, Tübingen 1980, S. 15.
  5. a b So Friedrich Pohlmann: Heinrich Popitz - sein Denken und sein Werk, in: Heinrich Popitz: Normen, Frankfurt am Main 2006, S. 13 f.
  6. H. Popitz: Phänomene der Macht. 2., erw. Aufl. Tübingen: Mohr 1992, S. 22.
  7. H. Popitz: Phänomene der Macht. 2., erw. Aufl. Tübingen: Mohr 1992, S. 68.
  8. H. Popitz: Phänomene der Macht. 2., erw. Aufl. Tübingen: Mohr 1992, S. 79.
  9. H. Popitz: Phänomene der Macht. 2., erw. Aufl. Tübingen: Mohr 1992, S. 94.
  10. H. Popitz: Phänomene der Macht. 2., erw. Aufl. Tübingen: Mohr 1992, S. 57ff.
  11. Von Trotha, T. (1997): Zur Soziologie der Gewalt. S. 9–58. In: Ders. (Hrsg.): Soziologie der Gewalt. Opladen: Westdeutscher Verlag.
  12. Die erste analytische Stufen beschreibt er als sporadische Macht. Die zweite Stufe bezeichnet er als normierende Macht, welche Wiederholbarkeit, Voraussehbarkeit, Regelmässigkeit von Verhaltensabläufen durch Normierung erhöht. Diese Normierungsprozesse erreichen ihren Höhepunkt in der Positionalisierung der Macht. Damit wird eine überpersonale Machtstellung bezeichnet, „ein Platz, der übertragbar ist und für dessen Besetzung gesorgt wird (Popitz 1986: 244).“ Die vierte Stufe der Verfestigung von Macht bezeichnet die Herausbildung eines Positionsgefüges der Herrschaft. Dieser Herrschaftsapparat organisiert sich arbeitsteilig um die zentrale, überpersonale Machtposition herum (vgl. Popitz 1986: 256). Als fünfte Stufe der Machtstabilisierung bezeichnet Popitz die staatliche Herrschaft, die normative Funktionen mittels zentraler Instanzen monopolisiert (Popitz 1986: 260).
  13. Heinrich Popitz: Über die Präventivwirkung des Nichtwissens (1968), 1968, S. 18. Zusammengefasst nach: Andreas Diekmann, Wojtek Przepiorka, Heiko Rauhut, Die Präventivwirkung des Nichtwissens im Experiment, 2011, Zeitschrift für Soziologie, Jahrgang 40, Heft 1 (PDF (Memento des Originals vom 15. Oktober 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/zfs-online.ub.uni-bielefeld.de).
  14. Heinrich Popitz: Die normative Konstruktion von Gesellschaft, Tübingen 1980, S. 10.
  15. H. Popitz: Phänomene der Macht. 2., erw. Aufl. Tübingen: Mohr 1992, S. 69 ff.
  16. H. Popitz: Phänomene der Macht. 2., erw. Aufl. Tübingen: Mohr 1992, S. 71.
  17. H. Popitz: Phänomene der Macht. 2., erw. Aufl. Tübingen: Mohr 1992, S. 74.
  18. a b H. Popitz: Phänomene der Macht. 2., erw. Aufl. Tübingen: Mohr 1992, S. 75f.
  19. Vgl. dazu besonders: Heinrich Popitz, Das primäre soziale Gehäuse, in: ders., Soziale Normen, Frankfurt am Main 2006, S. 187–202.
  20. Zitiert nach Ralf Dahrendorf: Über Grenzen. Lebenserinnerungen. München 2002, S. 182.