Hermann Hesslingh
Hermann Hesslingh (* 19. Oktober 1750 in Emden; † 26. Oktober 1833 in Aurich) war Direktor der königlichen Justizkanzlei in Aurich. Er diente als Jurist preußischen, holländischen, französischen sowie hannoverischen Herren und ist damit ein Beispiel für die Umbrüche in der Zeit zwischen 1800 und 1815.
Leben
BearbeitenHerkunft
BearbeitenSeine Eltern waren der Bürgermeister von Emden Johannes Hesslingh (1708–1761) und dessen Ehefrau Wolbrechte, geborene Niemann (1716–1762).[1]
Karriere
BearbeitenHesslingh erhielt seine schulische Bildung auf dem Gymnasium in Lingen und studierte nach seinem Abschluss Jura auf der Universität Halle. Nach seinem Studium wurde er am 30. April 1772 Auskultator bei der preußischen Regierung von Ostfriesland und stieg nach kurzer Zeit zum Referenten auf. Während der Justizreform von 1780 wurde er Assistenzrat beim Regierungcollegium in Aurich. Er blieb hier bis 1811. Bereits 1785 stieg er zum Regierungsrat auf und wurde Mitglied des obersten Spruchsenats. Zudem war Hesslingh seit 1803 zugleich königlicher Kommissar bei der Bank in Emden. Außerdem war er 1804 im Vorstand der Feuerversicherung.[2]
Nach dem verlorenen Krieg von 1806 wurde Ostfriesland zunächst holländisch und dann französisch. Hesslingh wurde Vizepräsident des Tribunals in Aurich. Nach dem Ende der Befreiungskriege und der Wiederherstellung der preußischen Justizverfassung fiel ihm die Aufgabe zu mit dem Regierungspräsidenten Schlechtendal die Justizbehörden zu reorganisieren. 1817 wurde er zum Direktor der Oberlandesgerichtskommission ernannt. Diese Stelle behielt er auch unter hannoverischer Verwaltung. Zuletzt wurde er Vizedirektor des Konsistoriums und des Pupillen-Kollegiums zuletzt wurde er dann Direktor der königlichen Justizkanzlei in Aurich.
Anlässlich seines 50-jährigen Dienstjubiläums am 30. April 1822 wurde er vom preußischen König mit dem Roten Adlerorden 3. Klasse ausgezeichnet. Erbe seines bedeutenden Vermögens wurde seine Tochter, die mit ihrem Mann damit den Grundstock für die immer noch bestehende Sethestiftung legte.
Familie
BearbeitenHesslingh heiratete am 11. Juli 1782 in Esens Sophie Marie von Halem (1761–1828), eine Tochter des Oberamtmanns Gerhard Henrich von Halem. Aus der Ehe ging die Tochter Charlotte (1785–1858) hervor, die am 10. Juni 1804 in Aurich den Geheimen Regierungsrat Christian Sethe (1778–1864) ehelichte.
Literatur
Bearbeiten- Neuer Nekrolog der Deutschen. S. 711 f.
- Biographisches Lexikon für Ostfriesland. Band IV, Aurich 2007, S. 198–200, [1]
- Rolf Straubel: Biographisches Handbuch der preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten. S. 415 Teilansicht
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Hesslingh. In: L. Midtelstorf: Genealogische Nachrichten über die bei dem Sethe’schen Fräuleinstift zu Aurich betheiligten Familien. Tapper & Sohn, Aurich 1885. (Digitalisat)
- ↑ Handbuch über den Königlich Preußischen Hof und Staat. 1804, S. 404.
Personendaten | |
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NAME | Hesslingh, Hermann |
KURZBESCHREIBUNG | Direktor der königlichen Justizkanzlei in Aurich |
GEBURTSDATUM | 19. Oktober 1750 |
GEBURTSORT | Emden |
STERBEDATUM | 26. Oktober 1833 |
STERBEORT | Aurich |