Hingenommene Störung (Funktechnik)
Hingenommene Störung – Störung, die größer ist als der für eine zulässige Auswirkung festgelegte Wert und die zwischen zwei oder mehr Verwaltungen ohne Präjudiz für andere Verwaltungen vereinbart worden ist.[1]
![](http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/1/1b/Strahlung.svg/150px-Strahlung.svg.png)
Die VO Funk[2] kategorisiert Störungen (englisch interference) wie folgt:
- Zulässige Störung
- Hingenommene Störung
- Schädliche Störung