Hofstatt (Bannwald)
Das Gebiet Hofstatt ist ein mit Verordnung vom 8. November 2004 durch die Körperschaftsforstdirektion Tübingen ausgewiesener Bannwald (Schutzgebiet-Nummer 100054) bei Schöntal im Hohenlohekreis in Baden-Württemberg.
Bannwald
„Hofstatt“ | ||
Weg im Bannwald Hofstatt | ||
Lage | Schöntal im Hohenlohekreis, Baden-Württemberg, Deutschland | |
Fläche | 42,0126 ha | |
Kennung | 100054 | |
Geographische Lage | 49° 19′ N, 9° 34′ O | |
| ||
Einrichtungsdatum | 8. November 2004 | |
Verwaltung | Forstdirektion Tübingen |
Lage
BearbeitenDas Schutzgebiet befindet sich nördlich der Gemeinde Forchtenberg. Es liegt im Distrikt 6 „Klosterwald“, in den Abteilungen 27, 28, 29 und 30 im Staatswald des Forstbezirks Schöntal und umfasst das Flurstück 310/4 (z. T.) auf Gemarkung Schöntal, Gemeinde Schöntal.[1] Der Bannwald ist Teil des FFH-Gebiets Jagsttal bei Schöntal und Klosterwald.
Schutzzweck
BearbeitenDer Schutzzweck des Bannwalds ist gemäß Schutzgebietsverordnung
- die unbeeinflusste Entwicklung der jeweiligen Waldökosysteme mit ihren Tier- und Pflanzenarten sowie Pilzen zu sichern sowie die wissenschaftliche Beobachtung der Entwicklung zu gewährleisten.
- Dies beinhaltet den Schutz der Lebensräume und -gemeinschaften, die sich im Gebiet befinden, sich im Verlauf der eigendynamischen Entwicklung der Waldbestände innerhalb der Schutzgebiete ändern oder durch die eigendynamische Entwicklung entstehen.
Betreuung
BearbeitenWissenschaftlich betreut wird der Bannwald durch die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (BVA).
Siehe auch
BearbeitenWeblinks
Bearbeiten- Steckbrief des Bannwaldes im Schutzgebietsverzeichnis der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg mit Verordnung, Datenauswertebogen und Karte