Hohentwiel/Hohenkrähen
Das Gebiet Hohentwiel/Hohenkrähen ist ein 2007 eingerichtetes und mit Verordnung vom 5. Februar 2010 durch das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum[1] festgelegtes Europäisches Vogelschutzgebiet (Schutzgebietkennung DE-8218-401) im Süden des deutschen Landes Baden-Württemberg.
Vogelschutzgebiet
„Hohentwiel/Hohenkrähen“ | ||
Der Hohentwiel | ||
Lage | Hilzingen, Mühlhausen-Ehingen und Singen, Landkreis Konstanz, Baden-Württemberg, Deutschland | |
Kennung | DE-8218-401 | |
WDPA-ID | 555537951 | |
Natura-2000-ID | DE8218401 | |
Vogelschutzgebiet | 150,41 ha | |
Geographische Lage | 47° 46′ N, 8° 49′ O | |
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Einrichtungsdatum | 5. Februar 2010 | |
Verwaltung | Regierungspräsidium Freiburg | |
Besonderheiten | zwei Teilgebiete |
Lage
BearbeitenDas rund 150 Hektar (ha) große Schutzgebiet „Hohentwiel/Hohenkrähen“ gehört naturräumlich zum Hegau. Die beiden Teilflächen liegen auf Gebiet der beiden Gemeinden Hilzingen (42,07 ha) und Mühlhausen-Ehingen (0,06 ha) sowie der Stadt Singen (108,29 ha) im Landkreis Konstanz, um die beiden namensgebenden, ehemaligen Hegauvulkane „Hohenkrähen“ (644 m ü. NHN) und „Hohentwiel“ (686 m ü. NHN).
Beschreibung
BearbeitenBeschrieben wird das Schutzgebiet als „erdgeschichtliches Dokument der Vulkanlandschaft im Hegau mit Eichen-Lindenwald, Trockenrasen, Vorkommen zahlreicher thermophiler Insektenarten und Lebensraum seltener, vom Aussterben bedrohter Pflanzen- und Tierarten“.
Lebensraumklassen
BearbeitenNichtwaldgebiete mit hölzernen Pflanzen, Gestrüpp usw. | 15 % | |||
Laubwald | 1 % | |||
Mischwald | 42 % | |||
Melioriertes Grünland | 30 % | |||
Heide, Steppe, Trockenrasen | 6 % | |||
Binnenlandfelsen, Geröll- und Schutthalden, Sandflächen | 4 % | |||
Sonstiges (Städte, Straßen, Deponien, Gruben, Industriegebiete) | 2 % | |||
Bedeutung
BearbeitenDie zwei Teilflächen des Schutzgebiets um die Phonolithkegel mit Schlackenmanteln ist eines der wichtigsten Brutgebiete für Wanderfalke sowie Zipp- und Zaunammer in Baden-Württemberg.
Schutzzweck
BearbeitenDie gebietsbezogenen Erhaltungsziele sind je nach Art unterschiedlich[2] beschrieben:
Brutvögel
BearbeitenBrutvogelarten, die im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie aufgelistet und für die in ganz Europa besondere Maßnahmen anzuwenden sind. In diese Kategorie fallen in Baden-Württemberg insgesamt 39 Arten.
Wanderfalke (Falco peregrinus)
BearbeitenErhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern, Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine sowie Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzung in der Zeit vom 15. Februar bis 30. Juli.
Zugvögel
BearbeitenWeitere, nicht in Anhang I aufgelistete Zugvogelarten, die im Land brüten und für die Schutzgebiete ausgewählt wurden. In diese Kategorie fallen in Baden-Württemberg insgesamt 36 Arten.
Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli)
BearbeitenErhaltung von lichten, stufig aufgebauten Waldbeständen an warmen, südexponierten, steil abfallenden Hängen mit Felspartien sowie Steinschutthalden oder Erosionsstellen mit spärlicher Strauchschicht und reichlicher Krautschicht, der Steppenheidegebiete mit spärlichem Baumbestand, wechselnder Strauchschicht und geschlossener Kurzrasendecke sowie störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit zwischen dem 15. April und dem 15. August.
Zaunammer (Emberiza cirlus)
BearbeitenErhaltung von extensiv genutzten Weinbergslagen mit eingestreuten dichten Gebüsch- oder Gehölzgruppen, von reich strukturiertem Nutzgartengelände und Streuobstwiesen, bevorzugt in sonnenexponierter Hanglage, von einzeln stehenden schlanken, hochgewachsenen Baum- und Buschgestalten, von ungenutzten Randstreifen und trockenen Säumen, von kleineren, zeitweise brach fallenden Flächen, von Bewirtschaftungsweisen, die zu niedrig und lückig bewachsenem Erdboden führen, von Stoppelbrachen als Überwinterungsflächen sowie Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten für die Jungvogelaufzucht.
Zippammer (Emberiza cia)
BearbeitenErhaltung der sonnenexponierten natürlichen Felsformationen, Block- und Steinschutthalden, Erhaltung von Lichtungen und Pionierwaldstadien an süd- bis südwestexponierten Steilhängen, von frühen Sukzessionsstadien, von extensiv genutzten strukturreichen steilen Weinberghängen mit besonnten Trockenmauern oder Steinriegeln, Erhaltung eines Strukturmosaiks aus vegetationsarmen Flächen, Gebüschen, Säumen, Felsen und Steinschutthalden, Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten für die Jungvogelaufzucht sowie rhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1. April bis 15. August).
Zusammenhang mit anderen Schutzgebieten
BearbeitenMit dem Vogelschutzgebiet „Hohentwiel/Hohenkrähen“ sind folgende, zusammenhängende Schutzgebiete ausgewiesen:
- FFH-Gebiet
- Westlicher Hegau (DE-8218-341)
- Naturschutzgebiete
- Hohenkrähen (3.127)
- Hohentwiel (3.268)
- Bannwald
- Hohentwiel (100032)
Die beiden Teilgebiete sind von den Landschaftsschutzgebieten Hegau (3.35.004) beziehungsweise Hohentwiel (3.35.016) umgeben.
Siehe auch
BearbeitenWeblinks
BearbeitenEinzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG-VO). Abgerufen am 8. Februar 2022.
- ↑ Anlage 1 der Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG-VO) vom 5. Februar 2010. Abgerufen am 8. Februar 2022.