Hoher Geisberg

Naturschutzgebiet in Baden-Württemberg

Der Hohe Geisberg ist ein vom Regierungspräsidium Freiburg am 29. September 1994 durch Verordnung ausgewiesenes Naturschutzgebiet auf dem Gebiet der Gemeinde Schuttertal im Ortenaukreis.

Naturschutzgebiet „Hoher Geisberg“

IUCN-Kategorie IV – Habitat/Species Management Area

f1
Lage Schuttertal; Ortenaukreis; Baden-Württemberg; Deutschland
Fläche 21 ha
Kennung 3.030
WDPA-ID 81914
Geographische Lage 48° 14′ N, 8° 0′ OKoordinaten: 48° 13′ 59″ N, 7° 59′ 35″ O
Hoher Geisberg (Baden-Württemberg)
Hoher Geisberg (Baden-Württemberg)
Einrichtungsdatum 29. September 1994
Verwaltung Regierungspräsidium Karlsruhe

Das Naturschutzgebiet liegt im Naturraum Mittlerer Schwarzwald rund zwei Kilometer nordöstlich des Schuttertaler Ortsteils Schweighausen am Westhang des gleichnamigen Berges. Es gehört vollständig zum FFH-Gebiet Mittlerer Schwarzwald bei Haslach und liegt im Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord.

Schutzzweck

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Schutzzweck ist laut Schutzgebietsverordnung „die Erhaltung der durch ehemalige Reutbergwirtschaft geprägten Abhänge des Hohen Geisbergs als Bereich mit besonderer landschafts- und kulturhistorischer Bedeutung, [als] Lebensraum mit verschiedenen Pflanzengesellschaften, insbesondere mit artenreichen und seltenen Gehölzstrukturen, [als] Naturraum von besonderer Eigenart und Schönheit und [als] Demonstrations- und Forschungsobjekt für die Wissenschaft.“[1]

Geschichte

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Am Hohen Geisberg wurde am 27. Februar 1940 das erste Naturschutzgebiet durch Verordnung des Badischen Ministers des Kultus und Unterrichts ausgewiesen. Durch eine Neuverordnung im Jahr 1994 trat diese außer Kraft.[1]

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. a b Verordnung des Regierungspräsidiums Freiburg über das Naturschutzgebiet »Hoher Geisberg« vom 29. September 1994 (GBI. v. 31.01.1995 S. 64). Abgerufen am 28. Juli 2023.
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