HolidayCheck

Bewertungsportal für Reise und Urlaub

Die HolidayCheck AG mit Sitz in Bottighofen TG (Schweiz) ist Betreiber von Reisebuchungssportalen im Internet. Hauptgeschäftsmodell ist die provisionsbasierte Vermittlung von Pauschalreisen, Hotels und Mietwagen sowie die Weiterleitung von Internetnutzern an andere Buchungsportale.[6] In die Buchungswebsite ist weiterhin eine Hotelbewertungsfunktion mit Informationen und Meinungsaustausch zu Reisen und Urlaub integriert.[7] Seit Dezember 2018 vertreibt HolidayCheck außerdem Hotelübernachtungen und Pauschalreisen des eigenen Reiseveranstalters HolidayCheck Reisen.[8] Das 2003 gegründete Unternehmen gehört seit 2006[9] zur HolidayCheck Group AG (Firma bis Mitte 2016: Tomorrow Focus AG).

HolidayCheck AG

Logo
Rechtsform Aktiengesellschaft[1]
Gründung 2003[2]
Sitz Bottighofen, Schweiz
Leitung
Mitarbeiterzahl circa 300[4]
Umsatz 2016: 107,3 Mio. Euro[5]
Branche Touristik
Website www.holidaycheck.de

Entwicklung

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Gründung

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Gegründet wurde das Internetportal im Jahr 1999 von Konstanzer Studenten[10] als Webseite für Hotelbewertungen. Zunächst wurde die Seite unter der Domain Hotelbewertungen.de privat betrieben. Im Sommer 2003 berichtete der Fernsehsender RTL über das Portal, was zum Durchbruch verhalf und die Unternehmensgründung anregte.[11] Der Eintrag ins Handelsregister erfolgte am 11. November 2003.[12] Zu den Gründern zählen Markus Schott,[11] Hakan Öktem[13], Jens Freiter[14], Jörg Kampshoff[15] und Sascha Vasic.[16]

Eigentümerstruktur

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Im Juli 2006 übernahm die Hubert Burda Media Holding über die Tochtergesellschaften Burda Digital Ventures und Tomorrow Focus AG für einen Kaufpreis von mehr als 60 Millionen Euro 80 % der Anteile an der HolidayCheck AG (Tomorrow Focus 51 %, Burda Digital Ventures 29 %).[9][17] Burda Digital Ventures verkaufte 2007 ihre Anteile an die Tomorrow Focus AG.[18] Zum damaligen Zeitpunkt galt HolidayCheck bereits als Marktführer deutschsprachiger Hotel- und Reisebewertungsportale,[19] der soeben den Mitbewerber Hotelcheck.de übernommen hatte.[20] 2008 erwarb HolidayCheck ferner das Portal Urlaub.com.[21]

Im Januar 2009 kaufte die Tomorrow Focus AG über ihre Tochtergesellschaft TF-Beteiligungs GmbH weitere 14 % des Reiseportals für 21,6 Millionen Euro und hielt damit 94 % der Anteile.[22] Zunächst blieben die Unternehmensgründer mit 6 % weiterhin beteiligt, verkauften diese dann aber im Juni 2013. Damit wurde die Tomorrow Focus AG Alleineigentümerin.[23] Gegenwärtig ist Hubert Burda Media Hauptaktionär der HolidayCheck Group AG (Stand: September 2017).[24]

Leitung, Mitarbeiter und Standorte

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Folgend auf Hakan Öktem (bis 2009),[25] Jörg Trouvain (2009 bis 2012),[26] Gilles Despas (2012 bis 2015)[27] und Anja Keckeisen (2015 bis 2017)[28] übernahm Christoph Ludmann Mitte 2017 die Geschäftsleitung.[3]

Die Mitarbeiterzahl lag Mitte 2007 bei zirka 35 Personen,[11] Ende 2020 lag sie nach Unternehmensangaben bei zirka 300 Mitarbeitern an den Standorten Bottighofen, München (HolidayCheck Solutions GmbH),[29] Posen und Warschau.[10][30][31]

Online-Reisebüro und Bewertungsfunktion

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HolidayCheck vertreibt Angebote von über 100 Reiseveranstaltern.[10] Durch die Möglichkeit der Bewertung tauschen sich im Reiseforum nach Angaben des Unternehmens fast 2,5 Millionen Mitglieder aus;[32] mehr als 8 Millionen Bewertungen sind bislang erfolgt (Stand: Juni 2017).[10]

Rund 170 Mitarbeiter sind mit den Aufgaben des seit 2004 betriebenen Online-Reisebüros befasst (Stand: Juni 2017).[10] Seit Anfang 2017 publiziert das Unternehmen zudem das Online-Reisemagazin Away.[33]

Seit dem 25. Juli 2005 besitzt die Website ein s@fer-shopping-Zertifikat des TÜV Süd für sicheres Online-Shopping im Bereich Datenschutz, sichere Datenübertragung und Bedienbarkeit.[34]

Monatlich verzeichnet holidaycheck.de 22,5 Mio. Visits; die Zahl der monatlichen Seitenabrufe liegt bei 239,9 Mio. (IVW 2017-07).[35]

Das Mutterunternehmen HolidayCheck Group AG (vormals Tomorrow Focus AG) konzentriert sich seit 2015 auf den Travelbereich. Der Publishing-Bereich (unter anderem Focus Online, Huffington Post) wurde veräußert, ebenso der Subscription-Bereich (unter anderem ElitePartner).[36] Ihren Ausdruck fand diese strategische Ausrichtung Mitte 2016 in einer Umfirmierung: Aus der Tomorrow Focus AG wurde die HolidayCheck Group AG.[37]

Mitgliedschaften

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Die Gesellschaft war Gründungsmitglied des Verbands Neue Touristik (VNT), ein Interessenverband konzernfreier Reisemittler zur Förderung von neuen Vertriebswegen. Von dort wechselte man im Januar 2008 zum Verband Internet Reisevertrieb (VIR),[38] dem Zusammenschluss der größten kommerziellen Reiseverkäufer im Internet (u. a. Expedia, Opodo etc.).[39]

Wahrnehmungen

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Tests und Auszeichnungen

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Stiftung Warentest untersuchte 2007 Hotelbewertungen im Internet. Nur HolidayCheck und Hotelkritiken erkannten beabsichtigte Manipulationen.[40] Die Tester hielten von acht Plattformen nur holidaycheck.de für brauchbar.[41] 2010 schnitt holidaycheck.de von sieben untersuchten Seiten erneut am besten ab.[42] 2012 belegte HolidayCheck in einem Test von Online-Hotelbuchungen bei den Vermittlungen den besten Platz.[43] Anfang 2017 wurde HolidayCheck in einer Untersuchung der Stiftung Warentest erneut Testsieger.[44]

Fach- und Publikumszeitschriften prüften die Angebote ebenfalls.

  • Das Reisemagazin Clever reisen! ernannte die Plattform Anfang 2012 zum Testsieger.[45]
  • Einen Test von Computer Bild beendete holidaycheck.de 2015 ebenfalls als Testsieger.[46]
  • Nach dem Magazin Test Bild ist die Plattform Testsieger in der Kategorie Online-Reiseanbieter.[47]
  • Im Ranking „Deutschland Test“ (Focus Money) schnitt holidaycheck.de 2016 als Kundenliebling in der Kategorie Reiseportale ab.[48]
  • Eine Befragung von ServiceValue in Kooperation mit dem Handelsblatt zeichnete HolidayCheck im April 2017 als besten Online-Händler im Bereich der Reisebüros aus.[49]
  • Das Deutsche Institut für Service-Qualität bezeichnete HolidayCheck im Mai 2017 als bestes Online-Portal in der Kategorie Pauschalreisen.[50]
  • In der von n-tv umgesetzten Befragung „Deutschlands Beste Online-Portale 2019“ erreicht HolidayCheck Platz 1 unter den Pauschalreiseportalen.[51]
  • In dem 2020 vom Handelsblatt umgesetzten Ranking „Deutschlands beste Online-Händler“ erreicht HolidayCheck Platz 1 in der Branche Reisebüros.[52]

HolidayCheck vergibt seit 2005 seinerseits jährlich den Hotelpreis HolidayCheck Award, der auf Urlauberbewertungen basiert[10] und in der Hotellerie wahrgenommen wird.[53]

Kritik und Filterung manipulierter Bewertungen

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Da HolidayCheck zu den großen kommerziellen Reisevermittlern mit umfangreichem Online-Angebot und eigenem Reisebüro-Callcenter zählt, bestand der Verdacht, dass dort Bewertungen manipuliert wurden. Während Hoteliers bzw. beauftragte Agenturen einzelne Objekte „hochschreiben“ könnten, könnte durch Wettbewerber (oder in deren Auftrag) manipulative Kritik einfließen.[54] Zudem gab es Vorfälle, bei denen Hoteliers von Gästen mit angedrohten negativen Bewertungen erpresst wurden.[55]

Um diese Gefahren abzuwehren, durchlaufen die Bewertungen einer automatischen Prüfung. Mit Hilfe von Filtern scannt das Unternehmen jede eingegangene Bewertung auf Katalogsprache, Beleidigungen und andere auffällige Formulierungen. Dabei ermittelte auffällige Bewertungen werden anschließend manuell von einem 45 Personen starken Team gesichtet.[56] 2012 überprüfte Stiftung Warentest mit fingierten Hotelbewertungen verschiedene Hotelvermittlungsportale. HolidayCheck erreichte durch die Identifikation von Falschmeldungen (vier von fünf) dabei das beste Ergebnis.[57]

Die Portalbetreiber sehen in den Bewertungen einen Mehrwert für die Hoteliers, da positive Bewertungen kostenlose Werbung für das Hotel seien und negative Bewertungen den Hoteliers Feedback und Anregungen zur Verbesserung ihrer Services geben könnten.[58][59]

HolidayCheck wehrt sich auch mit rechtlichen Schritten gegen Unternehmen, die gefälschte Bewertungen (Fake Bewertungen) verkaufen.[60] Im November 2019 hat das Landesgericht München HolidayCheck recht gegeben und ein Urteil (17 HK O 1734/19) mit Signalwirkung gegen einen Verkäufer von gefälschten Bewertungen gefällt: Das Gericht stuft das Verkaufen von Fake-Bewertungen als rechtswidrig ein.[61]

Klage auf Rufschädigung und Klageabweisung durch den BGH

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Von 2008 bis 2015 stritten ein Berliner Hotelier und HolidayCheck, ob eine vermeintlich rufschädigende Bewertung zu entfernen sei. Der Löschaufforderung des Hoteliers kam das Portal zwar nach, weigerte sich jedoch, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Die juristischen Auseinandersetzungen zogen sich über mehrere Instanzen und beschäftigten Gerichte in Berlin, Hamburg und Köln. Der Bundesgerichtshof wies am 19. März 2015 die Klage des Berliner Hoteliers letztinstanzlich ab. Betreiber solcher Vergleichsportale seien nicht dazu verpflichtet, die Inhalte der Bewertungen vorab lückenlos zu prüfen. Das sei nicht zumutbar. Für schlechte Kritiken hafte der Betreiber erst, wenn er Kenntnis von einer klaren Rechtsverletzung erlange und nichts unternehme.[62]

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Einzelnachweise

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  1. Handelsregister des Kantons Thurgau: Eintrag der HolidayCheck AG. In: tg.powernet.ch. Ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 19. Dezember 2021.@1@2Vorlage:Toter Link/tg.powernet.ch (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven)
  2. Andreas Molitor: Keine Experimente!. In: brand eins 4/2016, abgerufen am 23. Juli 2016.
  3. a b Wechsel an der Spitze von Holidaycheck, Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung (AHGZ), 10. Mai 2017, abgerufen am 20. August 2017.
  4. Factsheet HolidayCheck, Stand: September 2020, abgerufen am 30. April 2021.
  5. Kennzahlen nach Onvista, abgerufen am 3. Februar 2018.
  6. Geschäftsbericht der HolidayCheck Group AG, S. 59 zur HolidayCheck AG, online, abgerufen am 22. Januar 2020
  7. Hans-Peter Siebenhaar: Die Marktführerschaft? Eine Frage der Ehre! In: Handelsblatt, 13. Februar 2012; Gilles Despas übernimmt Chefsessel bei Holidaycheck. In: Handelsblatt, 15. Mai 2012; Harald Czycholl: Das hinterhältige Spiel auf den Bewertungsportalen. In: Die Welt, 28. Juli 2014, abgerufen am 23. Juli 2016.
  8. HC Reisen: Eigener Veranstalter von Holidaycheck legt los. Abgerufen am 30. April 2021.
  9. a b Holidaycheck dockt bei Burda an. In: FVW international. Das Magazin für Touristik und Business Travel, 21. Juli 2006.
  10. a b c d e f holidaycheck.de: Factsheet HolidayCheck, Stand: Juni 2017 (Memento vom 27. September 2017 im Internet Archive; PDF; 58,7 KB)
  11. a b c Tim Holzapfel: Die WG-AG. In: fvw. Magazin für Touristik & Business Travel, 18. Mai 2007.
  12. 10 Jahre HolidayCheck (Memento vom 12. März 2016 im Internet Archive) In: tomorrow-focus.de, 7. November 2013.
  13. Vom Wohnzimmer in die erste Liga. In: Update. Magazin für Führungskräfte im österreichischen Reisemarkt, Dezember 2007, S. 10, abgerufen am 26. September 2016.
  14. Michael Kläsgen: "Das Timing muss stimmen". In: Süddeutsche Zeitung. 28. Mai 2018, abgerufen am 4. Juni 2018.
  15. Tomorrow Focus lijft HolidayCheck volledig in. 1. Juli 2013, abgerufen am 4. Juni 2018 (niederländisch).
  16. Uwe Wolf: Holidaycheck.de Urlaubsretter im Internet (Memento vom 26. September 2016 im Internet Archive; PDF; 1,98 MB). In: digital life. Die Welt von morgen. Focus Spezial, Januar 2008, S. 65
  17. Nils Jacobsen: HolidayCheck: Der wahre Wert der ToFo. 24. November 2008, abgerufen am 25. Juli 2016.
  18. M&A Review, 10/2007, S. 483.
  19. Timo Teggatz: Offensiver Neuling. In: fvw. Magazin für Touristik & Business Travel, 22. Juni 2007.
  20. Holidaycheck schluckt Hotelcheck. In: fvw. Magazin für Touristik & Business Travel, 20. Juli 2007.
  21. Holidaycheck macht Urlaub. In: fvw. Magazin für Touristik & Business Travel, 9. Mai 2008.
  22. Tomorrow Focus AG übernimmt weitere 14 Prozent an der HolidayCheck AG (Memento vom 25. März 2015 im Internet Archive) In: tomorrow-focus.de, 12. Februar 2009.
  23. Tomorrow Focus AG übernimmt ausstehende Minderheitenanteile an der HolidayCheck AG (Memento vom 4. März 2016 im Internet Archive)
  24. Siehe die Angaben zum Unternehmen auf der Unternehmenswebsite, Abruf am 26. September 2017.
  25. Zu Hakan Öktem siehe Timo Teggatz: Grenzgänger. In: fvw. Magazin für Touristik & Business Travel, 19. Dezember 2007.
  26. Trouvain löst Öktem als CEO bei HolidayCheck ab. In: kress.de. 5. Dezember 2008, abgerufen am 25. Juli 2016.; Arndt Aschenbeck: Jörg der Baumeister. In: fvw. Magazin für Touristik & Business Travel, 8. Januar 2010.
  27. Gilles Despas übernimmt Chefsessel bei Holidaycheck, Handelsblatt vom 15. Mai 2012.
  28. Zu Anja Keckeisen siehe In drei Schritten zum CEO. In: fvw. Magazin für Touristik & Business Travel, 3. Juli 2015.
  29. Bis Juli 2016: Tomorrow Travel Solutions GmbH.
  30. Claudia Wagner: Konstanz: Die Tourismus-Branche leidet unter der Corona-Krise. Entlassungen bei Holidaycheck in Kreuzlingen, Reisebüros kämpfen ums Überleben. 26. August 2020, abgerufen am 30. April 2021.
  31. HolidayCheck Fact Sheet September 2020, abrufbar: https://newsroom.holidaycheck.de/file/holidaycheck-fact-sheet-deutsch_q3-2020_de.pdf
  32. Siehe die Angaben auf der Website des Unternehmens, Abruf am 26. September 2017.
  33. Holidaycheck startet Reisemagazin. In: fvw. Magazin für Touristik & Business Travel, 6. Januar 2017. Reisemagazin von Holidaycheck. In: B.Z., 29. Januar 2017.
  34. Zertifikatsnummer: 1223025329/1, HolidayCheck AG. 11. Juli 2016, abgerufen am 25. Juli 2016.
  35. Mediadaten. Abgerufen am 29. August 2017.
  36. Tomorrow Focus verkauft Publishing-Geschäft. In: Horizont, 26. März 2015. Tomorrow Focus AG verkauft ElitePartner an Oakley Capital. In: Focus Money online. 8. Juni 2015, abgerufen am 26. Juli 2016.
  37. Tomorrow Focus wird Holidaycheck. In: Börsen-Zeitung, 6. Mai 2016.
  38. HolidayCheck tritt dem VIR bei. In: presseanzeiger.de, 15. Januar 2008, abgerufen am 3. August 2016.
  39. VIR Vollmitglieder. Abgerufen am 25. Juli 2016.
  40. Hotelbewertung im Internet: Die besten Portale. In: test 2/2007. 18. Januar 2007, abgerufen am 25. Juli 2016.
  41. „Test“: Hotelbewertungen im Internet zumeist unbrauchbar. In: Hamburger Abendblatt, 17. Februar 2007.
  42. Hotelbewertung: Die besten Portale im Netz. In: test 2/2010. 28. Januar 2010, abgerufen am 25. Juli 2016.
  43. Hotelbuchung: Meerblick per Mausklick. In: test 5/2012. 11. Mai 2012, abgerufen am 25. Juli 2016. Vergleich der Stiftung Warentest: Große Hotelportale schneiden am besten ab. In: Spiegel Online. 26. April 2012, abgerufen am 25. Juli 2016.
  44. Ferien für Kenner, test 1/2017, S. 70–76.
  45. TEST. Hotelbewertung im Internet. In: Clever reisen!, 1/2012. Abgerufen am 25. Juli 2016.
  46. Jan Bruns: Sommerurlaub 2015: Online-Reiseportale im Test. In: Computer Bild. 12. Juni 2014, abgerufen am 25. Juli 2016.
  47. Jan Bruns: 10 Online-Reiseanbieter im Test. In: Test Bild 1/2016, S. 30–37.
  48. Deutschland Test: Deutschlands Kundenlieblinge. (PDF; 916 KB) In: deutschlandtest.de. 2016, archiviert vom Original am 3. August 2016; abgerufen am 19. Dezember 2021.
  49. ServiceValue GmbH: Studienbericht „Deutschlands beste Händler“. Stationär und Online. Untersuchungsdesign, Ergebnisse und Rankings. Eine Untersuchung in Kooperation mit Handelsblatt. Köln, April 2017. Abruf am 29. August 2017.
  50. Preisträger ausgezeichnet. Das sind Deutschlands beste Online-Portale. In: n-tv (online). 23. Mai 2017, abgerufen am 29. August 2017. Deutschlands Beste Online-Portale: Kategorie Portale Pauschalreisen. In: disq.de. 23. Mai 2017, abgerufen am 29. August 2017.
  51. n-tv NACHRICHTEN: Deutschlands beste Online-Portale. Abgerufen am 30. April 2021.
  52. Handelsblatt - beste Online-Händler. Abgerufen am 30. April 2021.
  53. Siehe beispielsweise Freude in Sobernheim: "HolidayCheck Award" für BollAnts im Park. In: Rhein-Zeitung. 15. Januar 2015, abgerufen am 25. Juli 2016. Magic Life ganz groß beim Holidaycheck Award. In: T.A.I. Tourismuswirtschaft Austria & International, Nr. 2035/11 vom 14. Januar 2011; Drei HolidayCheck Awards für Aldiana. In: T.A.I. Tourismuswirtschaft Austria & International, Nr. 2190–2191/2014 vom 10. Januar 2014. Im Pool mit Promis. In: Berchtesgadener Anzeiger. 12. Februar 2016, abgerufen am 25. Juli 2016.
  54. Zu dieser Problematik siehe etwa Jacob Schlandt: Die Welt der virtuellen Wunderbuden. In: Kölner Stadt-Anzeiger, 22. Januar 2011; Markus Brügge: Lästern unerwünscht. In: Die Zeit. 15. Januar 2009, abgerufen am 25. Juli 2016.
  55. Thomas Thieme: Schlechte Bewertung als Drohmittel. In: Stuttgarter Zeitung. 21. Juni 2013, abgerufen am 25. Juli 2016.
  56. Michael Werner: Der Geheimtipp wird nicht verschwinden. Stuttgarter Zeitung, 29. April 2017.
  57. HolidayCheck ist Sieger bei Stiftung Warentest. In: focus.de. 26. April 2012, abgerufen am 25. Juli 2016.
  58. Siehe hierzu Markus Brügge: Lästern unerwünscht. In: Die Zeit. 15. Januar 2009, abgerufen am 25. Juli 2016. Meike Lorenzen: Online-Bewertungsportale: Warum Tripadvisor und Holidaycheck so beliebt sind. In: Wirtschaftswoche. 31. Januar 2014, abgerufen am 26. Juli 2016. Hotelbewertung über alles? Jein. Aber Bedeutung ist hoch. In: T.A.I. Tourismuswirtschaft Austria & International, Nr. 2202/2014, 28. März 2014. Onlinebewertungen für Hotels extrem wichtig. In: Rhein-Zeitung (online). 7. Dezember 2014, abgerufen am 26. Juli 2016.
  59. Österreichische Hoteliervereinigung: Reputationsmanagement. Hotelbewertungen generieren, analysieren, richtig reagieren und multiplizieren (Memento vom 11. April 2016 im Internet Archive; PDF; 2,18 MB)
  60. Henryk Hielscher: Krieg um Sterne: Das schmutzige Geschäft mit gefälschten Bewertungen. Abgerufen am 30. April 2021.
  61. Süddeutsche Zeitung: Urteil in München: Gericht verbietet Fake-Bewertungen. Abgerufen am 30. April 2021.
  62. Zu diesem Streit siehe Kampf der Hotelbewertung. In: fvw. Magazin für Touristik & Business Travel, 7. August 2008. Keine Löschung von A-&-O-Bewertung. In: fvw. Magazin für Touristik & Business Travel, 13. April 2012. HolidayCheck: Hostel scheitert mit Klage gegen schlechte Bewertung im Internet. In: Spiegel Online. 20. März 2015, abgerufen am 25. Juli 2016. Pressestelle des Bundesgerichtshofs: Bundesgerichtshof zur Haftung eines Hotelbewertungsportals für unwahre Tatsachenbehauptungen eines Nutzers. 19. April 2015, abgerufen am 25. Juli 2016. Ferner Urteil des BGH, AZ IZR 94/13. Bundesgerichtshof, 19. März 2015, abgerufen am 4. August 2016. Siehe überdies Urteil des OLG Hamburg: Kein Löschen von Bewertungen auf bloßen Wunsch des Hoteliers. In: tophotel.de. 3. August 2016, abgerufen am 4. August 2016.