Als Holzer-Blasen wird ein Befund in der Rechtsmedizin bezeichnet, der auf eine Intoxikation hinweist. In aller Regel handelt es sich bei der vergiftenden Substanz um ein Barbiturat, allerdings können die Holzer-Blasen auch bei anderen Giften auftreten. Sie entstehen durch Druckbelastung durch längeres Liegen infolge einer Bewusstseinstrübung vor dem Tod. Holzer-Blasen treten bevorzugt an Körperstellen wie Wirbelsäule, Oberschenkel, Hüfte, Knieinnenseiten, den Fußknöcheln und den Hand- und Fußrücken. Differentialdiagnostisch sind sie von Brandblasen abzugrenzen.

Dieser rechtsmedizinische Befund wurde erstmals von Franz Josef Holzer, von 1958 bis 1973 Ordinarius an der Universität Innsbruck, bei einer Barbiturat-Intoxikation erhoben und in der Folge nach ihm benannt.

Literatur

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  • Zimmer: Prüfungsvorbereitung Rechtsmedizin, S. 51ff. 2. Auflage; Thieme, Stuttgart; 2009. ISBN 978-3-13-141172-3
  • Thomas Ahne et al.: Rechtsmedizinische Aspekte der Notfallmedizin. Thieme 2011, S. 143.