Horst von Kruse

deutscher Jurist und Landrat

Horst Hermann Gustav von Kruse (* 3. Juli 1891 in Darkehmen in Ostpreußen; † 25. Juni 1960 in Wiesbaden) war ein deutscher Jurist und Landrat des Kreises Rotenburg an der Fulda.

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften kam Horst von Kruse als Regierungsassessor zu den Landratsämtern Köln und Wiesbaden und von Oktober 1924 an zur Bezirksregierung Wiesbaden, wo er am 1. Dezember des Jahres zum Regierungsrat ernannt wurde. Er wechselte den Dienstherrn und kam zur Bezirksregierung Osnabrück, wo er zum Jahresbeginn 1928 Oberregierungsrat wurde. Bereits nach kurzer Zeit folgten jeweils Versetzungen zu den Bezirksregieriungen in Arnsberg und Kassel. Schließlich kam er in die Kommunalverwaltung und übernahm am 5. Februar 1934 die vertretungsweise Verwaltung des Landratsamtes in Rotenburg an der Fulda. Drei Wochen später wurde er dort mit der kommissarischen Wahrnehmung der Aufgaben beauftragt und am 16. Juli 1934 definitiv in das Amt des Landrats berufen. Er musste Kriegsdienst leisten und kam in griechische Gefangenschaft. Nach seiner Rückkehr in die Heimat erhielt er 1948 eine Anstellung als Richter beim Verwaltungsgericht Wiesbaden, wo er zuletzt als Verwaltungsgerichtsdirektor tätig war.

1956 wurde er in den Ruhestand verabschiedet.

Literatur

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  • Thomas Klein: Leitende Beamte der allgemeinen Verwaltung in der preußischen Provinz Hessen-Nassau und in Waldeck 1867 – 1945, Hessische Historische Kommission, Quellen und Forschungen zur hessischen Geschichte 70, Darmstadt 1988
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