Inkassounternehmen, auch Inkassobüros und Inkassoinstitute genannt, sind Dienstleistungsunternehmen, die berechtigt sind, den außergerichtlichen Einzug fremder Forderungen in fremdem Namen anzubieten (§ 118 Abs. 1, 2 GewO).

Die Vergütungen der Inkassounternehmen sind gesetzlich gedeckelt.[1]

Siehe auch

Bearbeiten

Literatur

Bearbeiten
  • Walter Seitz (Hrsg.): Inkasso-Handbuch: Recht und Praxis des Inkassowesens. Deutschland, Österreich, Schweiz. 4. Auflage. C.H.Beck, 2015, ISBN 978-3-406-51560-6 (Bei Verwendung ist die Nähe des Werks zum BDIU zu beachten (Jäckle, VuR 2016, 60 Fn. 4 m. w. Nachw.)).
Bearbeiten
Commons: Inkassounternehmen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

Bearbeiten
  1. Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen, Fassung vom 16.03.2017. In: ris.bka.gv.at. RIS, 16. März 2017, abgerufen am 16. März 2017.