Das Interception System Schweiz (ISS) ist ein System, das dem staatlichen Überwachen des Telefon- und Internetverkehrs dient.

Geschichte

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Das 2010 für 18 Millionen Franken beschaffte neue Abhörsystem hätte das veraltete Vorgängersystem ablösen sollen. Wegen unzureichender Qualität wurde die Einführung jedoch abgebrochen.[1] Gesetzliche Grundlage für solche Systeme ist das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF[2]), welches am 25. September 2018 durch das Parlament abgestimmt wurde. Das BÜPF-Referendumskomitee konnte nur 55’000 – davon 45’000 beglaubigte – Unterschriften von 50'000 benötigten beglaubigten Unterschriften vorlegen, um eine Volksabstimmung zu versuchen.[3]

Siehe auch

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  • FAQ – Häufig gestellte Fragen. In: ejpd.admin.ch. Archiviert vom Original; abgerufen am 12. Mai 2023.
  • Anschaffung der Abhöranlage ISS durch das EJPD. In: parlament.ch. Abgerufen am 12. Mai 2023.
  • Daniel Glaus: Bedingt abhörbereit. Das Justizdepartement beschäftigt sechzig Leute, die eine elektronische Abhöranlage für Telefon, E-Mail und Internet unterhalten. Der Überwachungsdienst ist technologisch zehn Jahre im Hintertreffen. In: weltwoche.ch. 28. Juli 2010, archiviert vom Original; abgerufen am 12. Mai 2023.

Einzelnachweise

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  1. Abhöranlagen: Bund bricht Projekt ab. inside-it.ch, 20. September 2013, archiviert vom Original; abgerufen am 12. Mai 2023.
  2. BÜPF Gesetzestext
  3. Peter Blunschi: Der Büpf-Pfupf: Wie man ein Referendum besser nicht durchführen sollte. Eine breite Allianz wollte das Überwachungsgesetz des Bundes per Referendum zu Fall bringen. Sie unterschätzte den organisatorischen Aufwand und scheiterte an ihrer Uneinigkeit. Watson, 9. Juli 2016, abgerufen am 12. Mai 2023.