Die Völkerrechtskommission (engl. International Law Commission, ILC; franz. commission du droit international, CDI) ist ein Nebenorgan der Vereinten Nationen, welches sich mit der Weiterentwicklung und Kodifizierung des Völkerrechts beschäftigt. Sie besteht aus 34 Rechtsgelehrten, die für herausragende Kenntnis und Ansehen im Völkerrecht von der Generalversammlung berufen wurden.

Mitglieder der Völkerrechtskommission für die Periode 2023–2027 in Genf.

Aufgaben

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Die Kommission wurde 1947 von der UN-Generalversammlung zur Weiterentwicklung und Kodifizierung des Völkerrechts eingesetzt. Vorwiegend ist sie mit der Ausarbeitung von Konventionsentwürfen befasst. Viele dieser Entwürfe gehören heute zu den Fundamenten des Völkerrechts und bilden die Arbeitsgrundlage der meisten Menschenrechtsorganisationen und weiterer Neben- und Sonderorgane der UNO.

Gemäß Art. 38 seines Statuts zieht der Internationale Gerichtshof „die Lehren der anerkanntesten Autoren der verschiedenen Völker“ als Hilfsmittel zur Auslegung der im Einzelfall entscheidungserheblichen Rechtsnormen heran. Dazu zählen auch die Ausarbeitungen der ILC.[1][2]

Der Kommission gehören 34 unabhängige Rechtsexperten an. Sie werden jeweils für die Dauer von 5 Jahren gewählt und repräsentieren die wichtigsten Rechtssysteme der Welt. Die von der Kommission verfassten Berichte und Entwürfe werden zum Teil von ihr selbst ausgewählt. Die meisten Themen werden aber von der Generalversammlung oder vom UN-Wirtschafts- und Sozialrat an sie herangetragen.

Die Arbeit der Kommission erstreckt sich auf nahezu alle internationalen Rechtsfragen, wie etwa zur staatlichen Souveränität, den Menschenrechten, diplomatischen und konsularischen Beziehungen, wirtschaftlichen Beziehungen, dem Vertragsrecht, dem Seerecht und dem internationalen Strafrecht.

Zurzeit befasst sich die Kommission, unter anderem, mit den Allgemeinen Grundsätzen des Völkerrechts[3] (siehe auch Art. 38 Abs. 1 lit. c IGH-Statut), unverbindlichen völkerrechtlichen Absprachen[4] und sekundären Auslegungsmethoden des Völkerrechts.[5]

Mitglieder

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Bisherige deutschsprachige Mitglieder der ILC waren bzw. sind:[6]

Alfred Verdross Osterreich  Österreich 1957–1966
Stephan Verosta Osterreich  Österreich 1977–1981
Christian Tomuschat Deutschland  Bundesrepublik Deutschland 1985–1996
Bernhard Graefrath Deutschland Demokratische Republik 1949  Deutsche Demokratische Republik 1987–1991
Gerhard Hafner Osterreich  Österreich 1997–2001
Bruno Simma Deutschland  Deutschland 1997–2002
Lucius Caflisch Schweiz  Schweiz 2007–2016
Georg Nolte Deutschland  Deutschland 2007–2021
August Reinisch Osterreich  Österreich seit 2017

Bedeutende Ausarbeitungen

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Die Arbeit der Völkerrechtskommission hat zur Schaffung einer Reihe von Verträgen, Deklarationen und anderen Werken geführt, die für die gegenwärtige internationale Rechtsordnung von zentraler Bedeutung sind, wie zum Beispiel:[7]

Verträge und Konventionen:

Artikelentwürfe:

Deklarationen und Resolutionen:

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. Statut des Internationalen Gerichtshofs, Anhang zur Satzung (Charta) der Vereinten Nationen vom 26. Juni 1945. staatsverträge.de, abgerufen am 29. November 2020.
  2. Rechtsquellen, Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, abgerufen am 29. November 2020.
  3. General principles of law. International Law Commission, abgerufen am 17. November 2023 (englisch).
  4. Non-legally binding international agreements. International Law Commission, abgerufen am 17. November 2023 (englisch).
  5. Subsidiary means for the determination of rules of international law. International Law Commission, abgerufen am 17. November 2023 (englisch).
  6. Present and Former Members of the International Law Commission (1949–present). In: International Law Commission. Abgerufen am 17. November 2023 (englisch).
  7. Texts, Instruments and Final Reports. International Law Commission, abgerufen am 17. November 2023 (englisch).