Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen

völkerrechtlicher Vertrag

Das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (WÜD) ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der die diplomatischen Beziehungen zwischen Staaten regelt.

  • Staaten, welche das Übereinkommen ratifiziert haben
  • UN-Mitgliedstaaten, welche das Übereinkommen nicht unterzeichnet haben
  • Allgemeines

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    Dieser völkerrechtliche Vertrag ist die Neufassung und Kodifikation des gewohnheitsrechtlich entwickelten Diplomatenrechts. Er wurde nach Vorarbeiten der UN-Völkerrechtskommission am 18. April 1961 in Wien abgeschlossen und ist seit dem 24. April 1964 in Kraft.[1]

    Das Abkommen regelt den diplomatischen Verkehr einschließlich Immunität der Diplomaten und der Unverletzlichkeit der diplomatischen Mission.[2] Es regelt auch die Aufgaben der Botschaften und der Botschafter bis hin zu deren Abberufung.

    Zum 1. Juli 2021 gehören dem Übereinkommen 193 Staaten an; das entspricht fast der gesamten Staatengemeinschaft. Zuletzt traten Brunei, Gambia, der Staat Palästina und die Salomonen dem Übereinkommen bei.[3] Für die wenigen UN-Mitgliedsstaaten, die ihm (noch) nicht beigetreten sind (Südsudan und Palau), gelten die Bestimmungen des Übereinkommens jedoch als Völkergewohnheitsrecht.

    Die Bedeutung des Übereinkommens wurde vom Internationalen Gerichtshof in dem Fall US Diplomatic and Consular Staff in Tehran[4] hervorgehoben, bei dem es darum ging, dass die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika in Teheran überfallen wurde und das Personal als Geiseln über längere Zeit gefangen gehalten wurde.

    Zu dem Übereinkommen gibt es zwei Zusatzprotokolle, deren Unterzeichnung fakultativ ist. Es handelt sich um

    Verletzung des Wieners Übereinkommens

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    Das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen wurde häufig von den Vertragsstaaten verletzt.

    Siehe auch

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    Commons: Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

    Literatur

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    Nationale Fassungen

    Einzelnachweise

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    1. BGBl. 1964 II S. 957, 958, sechssprachig
    2. Auswärtiges Amt, Diplomaten- und Konsularrecht
    3. Vienna Convention on Diplomatic Relations. In: Vertragssammlung der UNO, UNTC. Vereinte Nationen, abgerufen am 27. August 2021.
    4. IGH, Urteil vom 24. Mai 1980, ICJ Reports (1980), S. 30 ff.