Inwärtseigen (mhd. eigen = Besitz)[1] ist eine bestimmte Form des Grundeigentums in Zusammenhang mit Leibeigenschaft und Lehnswesen.

Als Inwärtseigen wurde im heimisch-deutschen Recht des Mittelalters das Grundeigentum der Ministerialen bezeichnet, das nur innerhalb (inwärts) einer örtlichen Abgrenzung galt[2] und an andere Untertanen desselben Grundherren weiter veräußert werden durfte.[3] Ein Beispiel sind die Stephanischen Eigen des Hochstifts Passau.[4]

Inwärtseigen kann auch als beschränkt dingliches Recht betrachtet werden, obwohl die Einschränkungen hier nur räumlich verstanden werden und nicht sachlich, wie etwa bei den klassischen römischen Servituten.

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Einzelnachweise

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  1. duden.de
  2. Zusammenfassung dogmatischer Beispiele zur Privatrechtsgeschichte
  3. DORIS - Digitales Oberösterreichisches Raum-Informations-System, Glossar
  4. Martin Hofbauer: Ausbildung und Struktur der Herrschafts- und Besitzverhältnisse des Hochstifts Passau im 13. und 14. Jahrhundert (in geographischer, wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht), dargestellt an den Passauer Urbaren Univ.-Diss., Hamburg 2005