Johannes Schreyer (Mediziner)

Stadtarzt von Zeitz, Entdecker der Lungenschwimmprobe

Johannes Schreyer (* 1631; † 1694), auch Johann Schreyer war Stadtphysikus (Stadtarzt) in Zeitz, Hamburg und Leipzig im 17. Jahrhundert. Er entdeckte 1681 die Lungenschwimmprobe, nach ihm auch Schreyer-Schwimmprobe (engl. hydrostatic test, floating test) genannt, ein forensisches Verfahren zur Ermittlung, ob es sich bei einem toten Neugeborenen um eine Totgeburt oder um ein Kind handelte, das nach der Geburt noch gelebt hat und eventuell das Opfer einer Kindstötung geworden ist.

Entdeckung der Schwimmprobe

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Seit dem Reichstag in Regensburg im Jahr 1532 galt im Strafprozess die Constitutio Criminalis Carolina, nach der bei der Frage, ob es sich um Kindstötung handelt, Wundärzte, Hebammen etc. als Sachverständige zu hören waren.

Am 8. Oktober 1681 gruben Nachbarn der fünfzehnjährigen unverheirateten Anna Voigt den Leichnam eines Neugeborenen aus. Der Leichnam wies blutige Wunden am Kopf auf. Als Mutter und Täterin einer eventuellen Kindstötung kam nur Anna Voigt in Betracht – den Nachbarn war eine Zunahme und plötzliche Abnahme des Leibesumfanges Anna Voigts aufgefallen, weshalb sie sich auf die Suche nach dem Leichnam begeben hatten. Anna wurde festgenommen, bestritt aber eine Kindstötung. Sie habe das Kind tot entbunden und aus Angst vor der Schande heimlich vergraben. Der Stadtarzt von Zeitz, Johannes Schreyer, wurde vom Vater Anna Voigts mit der sachverständigen Untersuchung des Leichnams beauftragt, um die Unschuld der Tochter zu beweisen.

Schreyer befand sich – was damals nicht unbedingt selbstverständlich bei einem Stadtphysikus war – wissenschaftlich auf der Höhe seiner Zeit. Unter anderem hatte er ein Buch des holländischen Arztes Jan Swammerdam aus dem Jahre 1679 über die Atmung gelesen, in dem dieser darlegt, dass die Lungen einer Totgeburt in Wasser versänken, da diese noch nicht entfaltet seien, diejenigen eines lebendgeborenen Kindes aber schwämmen. Bereits der antike Arzt Galen hatte festgestellt, dass sich die Lungen lebendgeborener Kinder von denen totgeborener Kinder unterscheiden. Aber erst die Entdeckung des Blutkreislaufes durch William Harvey 1628 ermöglichte es, weitere Erkenntnisse über die Lunge Neugeborener zu gewinnen, insbesondere die Art dieser Unterschiede.

Die Wunden am Kopf des Neugeborenen konnte Schreyer relativ einfach als Folgen der Suche nach dem Leichnam erklären. Für den Nachweis, dass es sich um eine Totgeburt handelte, wandte er erstmals auf der Basis seiner Kenntnisse die Lungenschwimmprobe an, indem er dem Neugeborenen einen Lungenflügel entnahm und diesen in Wasser legte. Der entnommene Flügel versank, woraus Schreyer schloss, dass es sich um eine Totgeburt gehandelt habe. Nach einem langjährigen Prozess, in dem Anna Voigt von Christian Thomasius vertreten wurde, wurde sie von der Kindstötung freigesprochen, musste die Stadt jedoch wegen der Geheimhaltung der Schwangerschaft für zwei Jahre verlassen.

Schreyer veröffentlichte 1690 die im Fall der Anna Voigt erzielten Erkenntnisse in seinem Buch Erörterung und Erläuterung der Frage/Ob es ein gewiß Zeichen/wenn eines todten Kindes Lunge im Wasser untersincket/daß ein solches in Mutter-Leibe gestorben sey. Seither ist die Lungenschwimmprobe eine Untersuchungsmethode zur Ermittlung einer Totgeburt, im 17. und 18. Jahrhundert musste sie sich zwar noch durchsetzen, wird seitdem aber bis heute angewandt. Als alleinige Untersuchungsmethode gilt sie inzwischen aber als zu unsicher, so kann durch Verwesungsvorgänge auch die Lunge eines Totgeborenen leichter als Wasser sein und schwimmen oder, wenn das Kind unmittelbar nach der Geburt getötet wurde, kann es vorkommen, dass es noch nicht geatmet hat und die Lunge daher sinkt.

Weitere Werke Schreyers (Auswahl)

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  • Scrutinium Medicum Curiosum, De Natura Aqvae Vini & Cerevisiae. Authore Hamburgi (Hamburg): Richter 1690. Über die Eigenschaften von Wein und von Bier.
  • Neues Liecht vor die Apothecker: wie selbige nach den Grund-Regeln der heutigen Destillir-Kunst ihre Artzeneyen zubereiten sollen; Mit einigen Anmerckungen vermehret und verbessert durch die Herren Sylvius, Willis, Blanckart und andere; Nebenst einem Anhange von denen Irrthümern, so bey Bereitung der Medicamenten vorzugehen pflegen, des Herrn Anton De Heidens / Aus dem Niederländischen ins Hochteutsche übergesetzet von D. J. S. (Kürzel Johannes Schreyers). Zweite Auflage. 1690. Dieses Buch enthält eine Reihe von chemischen Untersuchungen, welche erstmals 1682 von Anton de Heide veröffentlicht wurden.[1]

Literatur

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  • Peter Becker: Dem Täter auf der Spur – Eine Geschichte der Kriminalistik. Primus Verlag, Darmstadt 2005, ISBN 3-89678-275-4.
  • Tore Renberg: Die Lungenschwimmprobe. Verteidigung einer jungen Frau, die des Kindsmords bezichtigt wurde. Luchterhand: München 2024, ISBN 978-3-630-87777-8.
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Einzelnachweise

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  1. [1]