Justizdienst
Justizdienst bezeichnet in Deutschland eine Gruppe von Laufbahnen für Beamte, die verwandte Vor- und Ausbildungen voraussetzen (Fachrichtung/Laufbahnrichtung). Das das Laufbahnrecht in die Gesetzgebungskompetenz der Länder fällt (Art. 74 Abs. 1 i. V. m. Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG), variiert die Ausgestaltung Justizdienste zwischen diesen.
Bund
BearbeitenDer Bund hat keine Laufbahnen des Justizdienstes eingerichtet (§ 6 Abs. 2 BLV), da die meisten Justizbehörden Länderbehörden sind. Die für den Justizdienst typischen Aus- und Vorbildungen sowie Tätigkeiten ordnet der Bund der Laufbahngruppe des nichttechnischen Verwaltungsdienstes zu.[1]
Länder
BearbeitenNordrhein-Westfalen
BearbeitenDas größte Bundesland Nordrhein-Westfalen hat beispielsweise folgende Laufbahnen des Justizdienstes eingerichtet:
- Laufbahn des allgemeinen Vollzugsdienstes im Justizvollzug
- Laufbahn des Werkdienstes im Justizvollzug
- Laufbahn des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes bei Justizvollzugsanstalten
- Laufbahn des Dienstes der Justizwachtmeister
- Laufbahn der Gerichtsvollzieher
- Laufbahn des Amtsanwaltsdienstes
- Laufbahn des staatsanwaltschaftlichen Dienstes
Berlin
BearbeitenIm Land Berlin besteht gemäß Laufbahngesetz (LfbG) die Laufbahnfachrichtung Justiz und Justizvollzugsdienst. Die ehemals eigenständigen Laufbahnen wurden zu Laufbahnzweigen der Laufbahnfachrichtung. sind folgende alte Laufbahnen zugeordnet:
- Amtsanwaltsdienst
- allgemeiner Justizdienst
- allgemeiner Justizvollzugsdienst
- Gerichtsvollzieherdienst
- Justizwachtmeisterdienst
- Krankenpflegedienst an Justizvollzugsanstalten
- Rechtspfleger
- Werkdienst an Justizvollzugsanstalten
Literatur
BearbeitenEinzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Bundeslaufbahnverordnung vom 1. Dezember 2017: Anlage 2. (PDF) In: verwaltungsvorschriften-im-internet.de. Juris, 1. Dezember 2017, abgerufen am 5. Januar 2023.