Tingsrätt

schwedische oder finnische Gerichtsinstanz
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Das tingsrätt ist in Schweden und käräjäoikeus in Finnland die unterste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Straf- und Zivilsachen. Es ist insoweit vergleichbar mit einem deutschen Amts- oder Landgericht. Nächsthöhere Instanz ist das hovrätt, letzte Instanz der högsta domstolen in Schweden und das korkein oikeus/högsta domstolen in Finnland. Die tingsrätter wurden 1971 einheitlich in ganz Schweden eingerichtet und 1993 in Finnland. Zuvor bestanden in den größeren Städten Schwedens ein rådhusrätt und andernorts ein häradsrätt. Die Anzahl der tingsrätter in Schweden sank von zunächst 100 über 53 (2009) auf 42 (2017).[1]

Tingsrätter in Schweden

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In Schweden existieren aktuell folgende tingsrätter: (mit den jeweils übergeordneten hovrätter und deren Sitz):

Hovrätten för Övre Norrland (Umeå)
Hovrätten för Nedre Norrland (Sundsvall)
Svea hovrätt (Stockholm)
Hovrätten för Västra Sverige (Göteborg)
Göta hovrätt (Jönköping)
Hovrätten över Skåne und Blekinge (Malmö)

Siehe auch

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  • Tingrett, die unterste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Norwegen.

Einzelnachweise

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  1. Tingsrätt. In: Sveriges Domstolar. 10. März 2017, abgerufen am 1. Oktober 2018.