König Saudi-Arabiens
Der König Saudi-Arabiens ist absoluter Monarch Saudi-Arabiens, der als Staatsoberhaupt und (von Ausnahmen abgesehen) als Regierungschef fungiert. Er ist Oberhaupt der königlichen Familie Saudi-Arabiens, des Hauses Saud. Der König wird Hüter der beiden heiligen Stätten genannt. (خادم الحرمين الشريفين), ein Titel, der die saudi-arabische Jurisdiktion über die Moscheen al-Masdschid al-Harām in Mekka und al-Masdschid an-Nabawī in Medina bezeichnet und 1986 die Bezeichnung Majestät ersetzte.
König des Königreichs Saudi-Arabien | |
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Hüter der beiden heiligen Stätten | |
Königliches Wappen | |
Königliche Standarte | |
Amtierend Salman ibn Abd al-Aziz seit dem 23. Januar 2015 | |
Anrede | Hüter der beiden heiligen Stätten (förmlich)
oder Seine Majestät (inter. Schriftverkehr) |
Amtssitz | Yamama-Palast in Riad |
Vorsitzender von | Schura-Rat |
Amtszeit | auf Lebenszeit |
Kronprinz | Mohammed bin Salman |
Schaffung des Amtes | 23. September 1932 |
Erster Amtsinhaber | Abd al-Aziz ibn Saud |
Letzter Amtsinhaber | Abdullah ibn Abd al-Aziz |
Geschichte
BearbeitenKönig Abdulaziz ibn Saud begann 1902 mit der Eroberung des heutigen Saudi-Arabiens, indem er seine Familie als Emir von Riad restaurierte. Danach eroberte er zuerst den Nadschd. (1922) und dann den Hedschas (1925).
Ibn Saud proklamierte 1921, kurz vor Abschluss der Eroberung der Region, seine Herrschaft über das Sultanat Nadschd. Er wurde 1926 zum König des Hedschas proklamiert und erhob Nadschd 1927 ebenfalls zum Königreich. Während der nächsten fünf Jahre verwaltete Ibn Saud die beiden Teile seines Reiches als getrennte Einheiten. Im Jahr 1932 vereinigte er seine Gebiete formell zum Königreich Saudi-Arabien.
Nachfolge
Bearbeitensiehe: Thronfolge (Saudi-Arabien)
Die Könige seit Ibn Sauds Tod waren ausschließlich leibliche Söhne des Staatsgründers. Alle potentiellen Nachfolger des regierenden Königs Salman müssen aus dem Kreis seiner Nachkommenschaft stammen. Es gehört zur Staatsdoktrin, dass die Söhne Ibn Sauds den Hauptanspruch auf den Thron Saudi-Arabiens haben, aber keine klare Thronfolge definiert ist. Damit unterscheidet sich die saudische Monarchie deutlich von westlichen Monarchien, die in der Regel große, klar definierte Königsfamilien und Nachfolgeregelungen aufweisen und das System der absoluten Primogenitur anwenden. Muhammad bin Nayif war der erste Enkel von Ibn Saud, der sich in der Erbfolge befand, bevor er 2017 durch ein königliches Dekret von der Position des Kronprinzen von Saudi-Arabien abgesetzt wurde.
Rechtssystem
BearbeitenSaudi-Arabien unterliegt dem islamischem Recht in seiner hanbalitisch-wahhabitschen Ausprägung und versteht sich als islamischer Staat.[1]
Andere Funktionen
BearbeitenDer König von Saudi-Arabien ist auch Oberhaupt des Hauses Saud und in der Regel Premierminister Saudi-Arabiens. Der Kronprinz ist in der Regel stellvertretender Premierminister. Doch es gibt Ausnahmen. So übertrug König Salman ibn Abd al-Aziz das Amt des Premierministers auf seinen Sohn, Kronprinz Mohammed bin Salman.
In der saudi-arabischen Geschichte hatten die Könige nach Faisal stets einen zweiten stellvertretenden Premierminister und Kronprinzen ernannt.
Königliche Standarte
BearbeitenDie königliche Standarte besteht aus einer grünen Fahne mit einer arabischen Inschrift und einem Schwert in weißer Farbe sowie dem in Gold gestickten Wappen Saudi-Arabiens in der rechten unteren Ecke.
Die Schrift ist in Thuluth geschrieben. Es ist die Schahāda, das islamische Glaubensbekenntnis:
لَا إِلٰهَ إِلَّا الله مُحَمَّدٌ رَسُولُ الله
- lā ilāha illā llāh, muḥammadun rasūlu llāh
- Es gibt keinen anderen Gott als Allah, Muhammad ist der Gesandte Allahs.[2]
Zeitachse der Könige
BearbeitenStammbaum der Könige und Kronprinzen
BearbeitenEinzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Angel Rabasa, Cheryl Benard, Peter Chalk, C. Christine Fair, Theodore W. Karasik: The Muslim World After 9/11. Rand Corporation, 2004, ISBN 978-0-8330-3712-1 (google.de [abgerufen am 19. April 2020]).
- ↑ About Saudi Arabia: Facts and figures. The Royal Embassy of Saudi Arabia, Washington D.C, archiviert vom am 17. April 2012; abgerufen am 24. April 2012.