Königsforst (Vogelschutzgebiet)

EU Vogelschutzgebiet in Nordrhein-Westfalen

Das Gebiet Königsforst ist ein mit Verordnung von 2004 des Regierungspräsidiums Köln ausgewiesenes Europäisches Vogelschutzgebiet (Schutzgebietkennung DE-5008-401) im Süden des deutschen Landes Nordrhein-Westfalen.

EU-Vogelschutzgebiet „Königsforst“
Lage Köln, Rheinisch-Bergischer Kreis, Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Kennung DE-5008-401
WDPA-ID 555537598
Natura-2000-ID DE5008401
Vogelschutzgebiet 25,173 km²
Geographische Lage 50° 56′ N, 7° 9′ OKoordinaten: 50° 55′ 43″ N, 7° 9′ 29″ O
Königsforst (Vogelschutzgebiet) (Nordrhein-Westfalen)
Königsforst (Vogelschutzgebiet) (Nordrhein-Westfalen)
Einrichtungsdatum 2004
Verwaltung Regierungspräsidium Köln

Die Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union dient der Erhaltung der wildlebenden, im Gebiet ihrer Mitgliedsstaaten heimischen Vogelarten und der Regelung des Schutzes, der Bewirtschaftung und der Regulierung dieser Vögel, ihrer Eier und Lebensräume.[1]

Das rund 25 Quadratkilometer große Vogelschutzgebiet „Königsforst“ ist identisch mit dem gleichnamigen Waldgebiet Königsforst. Es berührt das Gebiet der Städte Köln, Bergisch Gladbach und Rösrath. Im Norden wird es durch die Autobahn Bundesautobahn 4 begrenzt. Im Südwesten durchschneiden die Bundesautobahn 3 und die Aggertalbahn das Areal.[2]

Beschreibung

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Der Königsforst ist das größte zusammenhängende Waldgebiet der rechtsrheinischen Mittelterrasse. Die höchste Erhebung ist der Tütberg mit 212 m ü. NHN. Die Grenze des Kölner Stadtgebiets läuft durch den Königsforst. Auf ihr liegt Kölns höchster Punkt, der Monte Troodelöh mit einer Höhe von rund 118 m ü. NHN.

Das EU-Vogelschutzgebiet „Königsforst“ wird als „altes Waldgebiet an der Nahtstelle zwischen Flachland und Bergland mit großen Buchen- und Eichenmischwäldern, zum Teil auch größeren Kiefern- und Fichtenanteilen, naturnahen Bachläufen sowie begleitenden Bacherlenwäldern“ beschrieben.[3]

Lebensraumklassen

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N06 – Binnengewässer, stehend und fließend
  
1 %
N16 – Laubwald
  
44 %
N20 – Kunstforste
  
52 %
N23 – Sonstiges (Städte, Dörfer, Straßen, Deponien, Gruben, Industriegebiete)00
  
3 %

Lebensraumtypen

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Folgende Lebensraumtypen sind im Vogelschutzgebiet „Königsforst“ beschrieben:

Schutzzweck

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Wesentlicher Schutzzweck ist die Erhaltung und Entwicklung dieser bedeutenden Kernfläche innerhalb des europäischen Biotopverbundsystems mit einem Fließgewässersystem sowie angemessenen Anteilen von Alt- und Totholz. Der Verbund zwischen dem Königsforst und dem angrenzenden Bergischen Land sollte unbedingt gesichert und eine Verbindung zur Wahner Heide wiederhergestellt werden.

Die gebietsbezogenen Erhaltungsziele und Erhaltungsmaßnahmen sind aber je nach Art unterschiedlich beschrieben.

Brutvögel

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Eisvogel im Schwebflug

Erhaltung und Entwicklung von dynamischen Fließgewässersystemen mit Überschwemmungszonen, Prallhängen, Steilufern, die Vermeidung der Zerschneidung der besiedelten Lebensräume, die Erhaltung und Förderung eines dauerhaften Angebotes natürlicher Nistplätze, die schonende Gewässerunterhaltung unter Berücksichtigung der Ansprüche der Art, die Reduzierung von Nährstoff-, Schadstoff- und Sedimenteinträgen im Bereich der Nahrungsgewässer sowie die Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen von März bis September

Erhaltung und Entwicklung von strukturreichen Kulturlandschaften mit geeigneten Nahrungsflächen (vor allem Feuchtgrünland, Kleingewässer, Heiden, Moore, Saum- und Heckenstrukturen, Feldgehölze), die Verbesserung des Wasserhaushaltes zur Stabilisierung eines hohen Grundwasserstandes im Bereich der Nahrungsflächen (besonders libellenreiche Lebensräume), die Verbesserung der agrarischen Lebensräume durch Extensivierung der Flächennutzung (reduzierte Düngung, keine Pflanzenschutzmittel), die Erhaltung der Brutplätze mit einem störungsarmen Umfeld sowie die Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen von Mai bis August

 
Grauspecht

Erhaltung und Entwicklung von ausgedehnten, lebensraumtypischen Laub- und Mischwäldern (vor allem Buchenwälder) mit hohen Alt- und Totholzanteilen von bis zu zehn Bäumen je Hektar, die Vermeidung der Zerschneidung und Verinselung der besiedelten Waldgebiete, die Erhaltung und Entwicklung von sonnigen Lichtungen, Waldrändern, lichten Waldstrukturen und Kleinstrukturen (Stubben, Totholz) sowie Grünland als Nahrungsflächen, die Verbesserung des Nahrungsangebotes (zum Beispiel reduzierte Düngung, keine Pflanzenschutzmittel), die Erhaltung von Höhlenbäumen sowie Forderung eines dauerhaften Angebotes geeigneter Brutbäume (vor allem >100-jährige Buchen, Bäume mit Schadstellen) sowie die Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen von März bis Juli

 
Mittelspecht

Erhaltung und Entwicklung von ausgedehnten, lebensraumtypischen Laub- und Mischwäldern sowie von Hartholzauen mit hohen Alt- und Totholzanteilen, die Erhöhung des Eichenwaldanteils, die Vermeidung der Zerschneidung und Verinselung geeigneter Waldgebiete, die Verbesserung des Nahrungsangebotes, die Erhaltung von Höhlenbäumen sowie Förderung eines dauerhaften Angebotes geeigneter Brutbäume sowie die Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen von März bis Juni

Erhaltung und Entwicklung von Waldgebieten mit lichten Altholzbeständen sowie von offenen, strukturreichen Kulturlandschaften, die Vermeidung der Zerschneidung und Verinselung der besiedelten Lebensräume, die Erhaltung und Entwicklung von geeigneten Nahrungsflächen (vor allem Grünland- und Ackerflächen, Säume, Belassen von Stoppelbrachen), die Erhaltung der Horstbäume mit einem störungsarmen Umfeld, die Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen von April bis Juli, die Entschärfung bzw. Absicherung von gefährlichen Strommasten und Freileitungen sowie die Reduzierung der Verluste durch Sekundärvergiftungen (Giftköder)

 
Schwarzspecht  

Erhaltung und Entwicklung von lebensraumtypischen Laub- und Mischwäldern (vor allem Buchenwälder) mit hohen Alt- und Totholzanteilen (bis zu zehn Bäumen je Hektar), die Vermeidung der Zerschneidung der besiedelten Waldgebiete, die Erhaltung und Entwicklung von sonnigen Lichtungen, Waldrändern, lichten Waldstrukturen und Kleinstrukturen (Stubben, Totholz) als Nahrungsflächen, die Verbesserung des Nahrungsangebotes, die Erhaltung von Höhlenbäumen sowie Förderung eines dauerhaften Angebotes geeigneter Brutbäume (vor allem >120-jährige Buchen) sowie die Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen von März bis Juni

Erhaltung und Entwicklung von Laub- und Laubmischwäldern mit lichten Altholzbeständen in strukturreichen, halboffenen Kulturlandschaften, die Erhaltung und Entwicklung von Lichtungen und Grünlandbereichen, strukturreichen Waldrändern und Säumen als Nahrungsflächen mit einem reichhaltigen Angebot an Wespen, die Verbesserung der Nahrungsangebotes, die Erhaltung der Horstbäume mit einem störungsarmen Umfeld sowie die Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen von Mai bis August

Zusammenhang mit anderen Schutzgebieten

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Mit dem Vogelschutzgebiet „Königsforst“ sind folgende, zusammenhängende Schutzgebiete (Liste nicht vollständig) ausgewiesen:

Siehe auch

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Commons: Königsforst – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Artikel 1 der aktuellen Vogelschutzrichtlinie
  2. Karte des Schutzgebiets bei www.protectedplanet.net, abgerufen am 5. Mai 2020.
  3. Natura-2000-Gebiet: „Königsforst“ im Fachinformationssystem des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, abgerufen am 23. März 2023.