Das Kabinett Amsberg bildete vom 13./17. Juli 1901 bis zum 30. September 1901 die von Großherzog Friedrich Franz IV. nach dem Tod von Staatsminister Alexander von Bülow eingesetzte kommissarische Landesregierung von Mecklenburg-Schwerin.

Amt Name
Staatsminister, Präsident des Staatsministeriums
Auswärtige Angelegenheiten und Großherzogliches Haus
Justiz1 (komm.)
Julius von Amsberg
Inneres unbesetzt bzw. unbekannt2
Finanzen Adolph von Pressentin

1 Das Justizministerium beinhaltete die Abteilungen für die geistlichen, die Unterrichts- und die Medizinalangelegenheiten.
2 laut Berufungsurkunde wurde v. Amsberg dieses Ressort nicht mit übertragen, doch auch kein anderer Minister benannt.

Literatur

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