Kaliumpolyaspartat
Kaliumpolyaspartat ist ein Lebensmittelzusatzstoff, der in der Europäischen Union als E 456[1] zugelassen ist. Er wird bei der Weinherstellung verwendet.
Eigenschaften
BearbeitenDas Kaliumpolyaspartat ist das Kaliumsalz der Polyasparaginsäure. Es handelt sich hierbei um ein hellbraunes geruchloses Pulver, das mithilfe von Kaliumhydroxid und L-Asparaginsäure synthetisiert werden kann und sehr leicht in Wasser löslich ist.[2] Die CAS-Nummer dieses Lebensmittelzusatzstoffs lautet 64723-18-8.
Verwendung
BearbeitenDieser Zusatzstoff dient als Stabilisator in Wein. Er soll die Ausfällung von Tartratkristallen verhindern und dadurch die Lagerfähigkeit und Stabilität verbessern.[3] Besonders am Kaliumpolyphosphat ist, dass es auch für rote Weine eingesetzt werden kann, da es die Farbe nicht beeinträchtigt.[4]
Rechtliche Situation
BearbeitenIn der Europäischen Union sind die Lebensmittelzusatzstoffe gemäß des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 (Stand August 2021[5]) sowie in der Schweiz, gemäß der Zusatzstoffverordnung (ZuV) (Stand: Juli 2020[6]) aufgelistet. Das Kaliumpolyaspartat ist weiterhin als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen.[7] Es besteht eine Höchstmengenbeschränkung von 300 Milligramm Kaliumpolyaspartat pro Liter Wein.[3]
Gesundheitliche Risiken
BearbeitenDas Kaliumpolyaspartat wurde als gesundheitlich unbedenklich eingestuft.[3]
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Eintrag zu E 456: Potassium Polyaspartate in der Europäischen Datenbank für Lebensmittelzusatzstoffe, abgerufen am 11. Juli 2022.
- ↑ Verordnung (EU) Nr. 231/2012 mit Spezifikationen für die in den Anhängen II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführten Lebensmittelzusatzstoffe in der konsolidierten Fassung vom 11. Mai 2022
- ↑ a b c VERORDNUNG (EU) 2017/1399 DER KOMMISSION vom 28. Juli 2017 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 der Kommission in Bezug auf Kaliumpolyaspartat. (PDF) 29. Juli 2017, abgerufen am 14. Juli 2022.
- ↑ ANTARTIKA ZUR WEINSTEINSTABILISIERUNG. Das deutsche Weinmagazin, 12. Februar 2019, abgerufen am 29. Juni 2022.
- ↑ Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe in der konsolidierten Fassung vom 8. August 2021
- ↑ Verordnung des EDI über die zulässigen Zusatzstoffe in Lebensmitteln. (PDF) Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), 1. Juli 2020, abgerufen am 20. Dezember 2020.
- ↑ Durch Verordnung (EU) 2017/1399 in die Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgenommen.