Kammer

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Kammer (von altgriechisch καμάρα kamára) steht für:

  • Kammer (Architektur), schlecht oder nicht beheizbarer Lager- oder Wohnraum, im Gegensatz zur „warmen Stube
  • Kammer (Technik), ein größtenteils oder vollständig abgeschlossener Hohlraum in einer Maschine oder Apparatur
  • Patronenkammer in der Waffentechnik, siehe Patronenlager
  • Brustkorb des Haarwildes in der Jägersprache, siehe Jägersprache
  • Unterkunftsraum auf einem Schiff, siehe Liste seemännischer Fachwörter
  • Kammer (Hofstaat), historisch die Schatzkammer bzw. die Privateinkünfte eines Herrschers, aber auch dessen daraus besoldete engere Gefolge (bspw. Kammerherr, Kammermusiker) und unmittelbare Dienerschaft (Kammerdiener usw.)
  • Kammergericht, historisch das höchste Gericht eines Landes (auch Hofgericht), heute das oberste Berliner Gericht (Landesgericht)
  • Hofkammer, historische Zentralbehörde einer landesherrschaftlichen Finanz- und Liegenschaftsverwaltung
  • Kriegs- und Domänenkammer als preußische Provinzialbehörde
  • Kammer (Gericht), ein aus mehreren Richtern bestehendes Gremium der Rechtsprechung, im Gegensatz zum allein urteilenden Amtsrichter
  • im Verfassungswesen eine gesetzgebende Körperschaft, siehe Zweikammersystem
  • Berufsständische Körperschaft

Kammer heißen folgende geographische Objekte:


Kammer ist der Familienname folgender Personen:


Siehe auch:

Wiktionary: Kammer – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen