Als Kanzleigüter wurden in Holstein jüngere Adlige Güter bezeichnet, die direkt der Kanzlei des Landesherrn und nicht einem der vier Güterdistrikte unterstellt waren.

Allgemeines

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Die ihnen anhaftenden Rechte entsprachen denen der Adligen Güter. Wie jene, wurden auch die Kanzleigüter 1928 als Kommunalkörperschaften aufgelöst und mit den Nachbargemeinden vereinigt. Die Kanzleigüter waren auch Patrimonialgerichte.[1] Die Appellation gegen deren Urteile ging aber nicht an das Landgericht Glückstadt wie bei den Adligen Gütern, sondern an die Deutsche Kanzlei, später Schleswig-Holstein-Lauenburgische Kanzlei und danach an das Obergericht Glückstadt.

Liste der Kanzleigüter

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Kanzleigüter waren: Wellingsbüttel Beckedorf, Hanerau, Kublen, Hartenholm, Tangstedt und Silk. Das Kanzleigut Wellingsbüttel wurde 1818 geteilt, ein Teil war in Privatbesitz, ein Teil in königlichem Besitz. Das Kanzleigut Hartenholm wurde mit Erlass vom 4. März 1811 dem Amt Segeberg unterstellt und verlor damit seinen Status als Kanzleigut.[2]

Am 22. Dezember 1829 wurde auch Flottbek zum Kanzleigut erhoben, erhielt hierbei aber keine Patrimonialgerichtsbarkeit. Die Gutsansässigen blieben daher der Gerichtsbarkeit der Herrschaft Pinneberg unterworfen.[3]

Kanzleigut Lage der Untergehörigen Einwohnerzahl Steuerwert
Hanerau Eigentum 2923 424.020
Tangstedt Eigentum 2846 254.603
Beckdorf Erbpacht 59 32.600
Silck Zeitpacht und Erbpacht 71 29.160
Kublen unr. Hofland 23 14.400
Flottbek Zeitpacht und Erbpacht ./. ./.
Wellingsbüttel im Privatbesitz Zeitpacht 23 ./.
Wellingsbüttel königlichen Anteils Erbpacht 286 ./.
Summe ./. 6231 754.783

Stand 1855

Siehe auch

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Literatur

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  • Johannes von Schrödèr: Topographie der Herzogthümer Holstein und Lauenburg des Fürstenthums Lübeck und des Gebiets der freien und Hanse-Städte Hamburg und Lübeck, 1855, S. 110 f., Digitalisat.
  • Günther Heisch: Verfassungsgeschichte der Schleswig-Holsteinischen Prälaten und Ritterschaft seit 1775, S. 26.

Einzelnachweise

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  1. Johann Friedrich Kratzsch: Tabellarische Übersicht des Justiz-Organismus der sämtlichen Deutschen Bundesstaaten, 1836, S. 72, S. 68 f., Digitalisat
  2. Johannes von Schrödèr: Topographie der Herzogthümer Holstein und Lauenburg des Fürstenthums Lübeck und des Gebiets der freien und Hanse-Städte Hamburg und Lübeck, 1855, S. 486 f.
  3. Johannes von Schrödèr: Topographie der Herzogthümer Holstein und Lauenburg des Fürstenthums Lübeck und des Gebiets der freien und Hanse-Städte Hamburg und Lübeck, 1855, S. 387, Digitalisat.