Karl Bruchhaus (* 26. Februar 1903; † nach 1980) war ein deutscher Jurist. Als Oberstaatsanwalt beim Volksgerichtshof wirkte er an zahlreichen politischen Todesurteilen der NS-Kriegsjustiz mit.

Leben und Tätigkeit

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Nach dem Schulbesuch studierte Bruchhaus Rechtswissenschaften. Mit Prüfungsdatum vom 8. Juni 1928 promovierte er an der Universität Köln zum Dr. jur.

Zu Beginn des Zweiten Weltkriegs wurde Bruchhaus, den Volker Hoffmann als „einen Mann der zweiten Generation der Nazi-Anwälte“ kennzeichnet, als Ankläger beim Volksgerichtshof berufen.[1] Gemäß den Angaben des 1965 in der DDR publizierten Braunbuches über Kriegsverbrecher in der Bundesrepublik war Bruchhaus in seiner Eigenschaft als Erster Staatsanwalt und Vollstreckungsleiter beim Oberreichsanwalt (Vertreter des Oberreichsanwaltes beim Volksgerichtshof) während der Kriegsjahre als Ankläger an mindestens 33 von diesem Gericht verhängten Todesurteilen beteiligt.[2] Der Journalist Walter Oehme gelangte aufgrund der großen Zahl von Menschen, die Bruchhaus während des Krieges dem Henker überantwortet hatte, später aufgrund der Durchsicht der Akten des Volksgerichtshofes zu der Auffassung, dass Bruchhaus’ Name sich wie „der Geist des Bösen und der Vernichtung“ durch die Rechtsprechung des Volksgerichtshofes gezogen habe.[3]

 
Todesurteil Alois Geiger
(8. September 1943)

Beteiligung an Todesurteilen des Volksgerichtshofs

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Bruchhaus war an den folgenden Todesurteilen als Ankläger beim Volksgerichtshof beteiligt und somit in letzter Konsequenz auch für die darauf folgenden Hinrichtungen verantwortlich, da er die Todesstrafe gefordert hatte:

Nach 1945

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Nach dem Zweiten Weltkrieg amtierte Bruchhaus als Oberstaatsanwalt beim Landgericht Wuppertal. 1961 wurde er vorzeitig, aber mit vollen Bezügen pensioniert.

Ein Strafverfahren gegen Bruchhaus wurde im Juli desselben Jahres eingestellt.[4] Es war im Februar 1958 auf Veranlassung der Witwe von Adam Leis eingeleitet worden. Leis war während des Zweiten Weltkriegs auf einen Antrag, der von Bruchhaus als Vertreter der Staatsanwaltschaft eingereicht worden war, zusammen mit fünf Gesinnungsfreunden zum Tode verurteilt und hingerichtet worden.

Eine 1980 von der Vereinigung der Verfolgten des Nazi-Regimes gegen Bruchhaus gestellte Strafanzeige wurde nicht verfolgt.

Schriften

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  • Der Verarbeitungserwerb nach Bürgerlichem Recht, Köln 1928.

Einzelnachweise

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  1. Volker Hoffmann: Hanno Günther, ein Hitler-Gegner, Berlin 1992, S. 157.
  2. Braunbuch. Kriegs- und Naziverbrecher in der Bundesrepublik und in Westberlin. 3. Aufl. Berlin (Ost) 1968, S. 118 (Text im Internet (Memento vom 3. März 2011 im Internet Archive)).
  3. Walter Oehme: Ehrlos für immer, 1962, S. 60.
  4. „Leichte Fälle?“, in: Der Spiegel vom 17. Februar 1960.