Kategorie:Ehemalige Gemeinde in Österreich

Ehemalige politische Gemeinden in Österreich

Gemeinden gibt es im heutigen Sinne seit der Revolution von 1848/49 im Kaisertum Österreich und der Aufhebung der Untertänigkeitsverhältnisse Anfang September 1848 (Bürgerrechte aller Personen des Landes, seit damals auch Bürgermeister außerhalb der Städte, davor hatten die Kirchengemeinden/Kirchspiele eine ähnliche Rolle der untersten Verwaltungsgliederung inne. Das ist besonders beim Geburts- und Sterbeort von Personen zu beachten – Pfarrmatriken). Die Gemeinden wurden meist durch Zusammenlegung, vereinzelt auch Trennung aufgelöst. Im ersteren Falle sind sie heute als Ortschaften oder Gebiete in einer größeren Gemeinde erkennbar (oft auch als Zählsprengel, zwecks der Fortschreibung der Daten), im zweiteren gibt es die frühere Gemeinde gar nicht mehr.
  • Die schon in den Jahrzehnten vor 1848 geschaffenen Steuergemeinden werden hier nicht eingetragen: Sie sind schlicht die Vorläufer der Katastralgemeinden.
  • Wien entfällt hier, alles, was der Stadt eingemeindet wurde, ist eine ehemalige Gemeinde Niederösterreichs (Wien als Land gibt es seit 1. Jänner 1922[1], vorher war sie eine Stadt Niederösterreichs; die kurze Phase Groß-Wien in der NS-Zeit wird nicht explizit erfasst, nur die bei Wien gebliebenen 17 Gemeinden).
  • Siehe auch: Kategorie:Gemeinde in Österreich

Einzelnachweise

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  1. Artikel 20 des Trennungsgesetzes

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