Definition: Als Meeresfrucht versteht man alle essbaren Meerestiere mit Ausnahmen der Wirbeltiere (Fische und Meeressäuger). Im Zweifelsfall gilt die Zuordnung zum Kapitel 3 des Harmonisierten Systems.[1]

Einzelnachweise

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  1. ABSCHNITT I LEBENDE TIERE UND WAREN TIERISCHEN URSPRUNGS, auf ec.europa.eu
Dies ist eine Objektkategorie für Artikel, die folgendes Kriterium erfüllen: „ist ein/e Meeresfrucht“. Das gilt auch für sämtliche Artikel in Unterkategorien. Diese Kategorie kann je nach Regelung des Fachbereichs eingeordnet werden in Objektkategorien und in Themenkategorien („gehört zu …“).
Commons: Fisch und Meeresfrüchte – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien