Kategorie:Mitglied der Bürgerschaft (Lübeck)

In diese Kategorie werden Mitglieder der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Lübeck von der Verfassungsreform 1848 bis zum Verlust der Eigenstaatlichkeit 1937 eingeordnet. Die Bürgerschaft hatte 120 Mitglieder (ab 1919: 80 Mitglieder) und wurde von einem aus ihrer Mitte gewählten Wortführer geleitet. Der Wortführer hatte zwei stellvertretende Wortführer an seiner Seite. Die Wahl erfolgte auf sechs Jahre (1919: vier Jahre), alle drei Jahre (1919: zwei Jahre) wurde die Hälfte der Mitglieder neu gewählt. Durch die Verfassungsänderung 1920 entfiel die Ergänzungswahl. Die Bürgerschaft wurde ab 1921 zur Gänze für eine Wahlperiode von 3 Jahren gewählt. Für Fragen und Hinweise: Portal:Lübeck/Projekt Bürgerschaft 1848-1937.

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