Kategorie:Musik-Club
Definition: Getränkegeprägte Gastronomie mit maßgeblichen Unterhaltungsangeboten, Bewirtungsstätten mit Ausschank von Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle. Für Gastronomie ohne maßgeblichen Unterhaltungsangeboten siehe Kategorie:Schankwirtschaft.
Grundlage für die Zuordnung ist die Zugehörigkeit zum Wirtschaftszweig 56.30.2 und 56.30.4 des WZ 2008/NACE 3.[1]
Damit sind ausdrücklich eingeschlossen: Diskotheken, Tanzlokale, Kabaretts (als Tanz- oder Vergnügungslokale betrieben), Tanzcafé; Nachtlokale, Night-Clubs, Stripteaselokale, Table-Dance-Clubs. Auch wenn diese nicht dem allgemeinen Verständnis eines Musik-Clubs erfüllen, gehören sie in diese Kategorie.
Hinweis: Redaktionstechnisch wird immer noch nach einem passenden Lemma gesucht. Kategorie:Getränkegeprägte Gastronomie ohne Schankwirtschaften wäre passend, wurde aber abgelehnt.
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Gastronomie | Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover (PDF; 0,3 MB), auf ihk.de
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