Gemeint sind Personen ungarndeutscher Abstammung, die in den historischen Regionen oder den heutigen Grenzen Ungarns leben oder gelebt haben oder deren Vorfahren dort gelebt haben. Der Begriff kann historisch auch Personen aus Bevölkerungsgruppen außerhalb des heutigen Ungarn einschließen, da das Königreich Ungarn mit dem Vertrag von Trianon (1920) wesentlich verkleinert wurde, als große Gebiete Ungarns an die Nachbarstaaten fielen. Die Staatsangehörigkeit spielt daher in diesem Falle eine unbedeutende Rolle.

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