Kategorie Diskussion:Indiziertes Computerspiel
Indizierung Originalversion - Freigabe deutsche Version
BearbeitenEs gibt hin und wieder den Fall, dass ein Computerspiel in der Originalversion indiziert ist, jedoch eine speziell für den deutschen Markt zensierte ("entschärfte") Version eine USK-Einstufung hat und somit nicht indiziert ist. Beispiele: Quake 4, F.E.A.R.. In diesem Fall schlage ich vor, dass die Spiele nicht in die Kategorie indiziertes Computerspiel eingeordnet werden, sondern dass der Hinweis auf die indizierte Originalversion im Artikel selbst untergebracht wird.--R. Nackas 11:53, 23. Jan. 2007 (CET)
- Ich frage mich auch, was indiziert an sich bedeutet... USK18 ist doch noch keine Indizierung oder? --Grim.fandango 13:00, 23. Jan. 2007 (CET)
- Richtig, USK 18 ist keine Indizierung, das Spiel darf weiterhin frei besprochen, beworben und verkauft werden, nur eben an Erwachsene. Bei der Indizierung (siehe Bundesprüfstelle_für_jugendgefährdende_Medien#Rechtsfolgen) hingegen verschwindet ein Produkt völlig von der öffentlichen Bildfläche.--R. Nackas 13:32, 23. Jan. 2007 (CET)
Einspruch
BearbeitenDas steht jetzt zwar schon länger hier, ich möchte aber trotzdem besser spät als nie widersprechen: Die Originalfassungen der Spiele sollten im Zentrum der Betrachtung stehen, nicht die im Nachhinein extra für Deutschland verstümmelten. Gerade, dass die von solchen Spielen in Deutschland vertriebenen Fassungen in vielen Fällen (Quake 4, anyone?) praktisch nix mehr mit dem vom Produzenten gewollten Produkt gemeinsam haben, ist doch eine interessante Information, die der Otto-Normal-Leser, der sich in der Wikipedia informiert, vielleicht nicht weiß.
Auf etwaige gekürzte deutsche Fassungen soll man im Artikel natürlich eingehen (und beispielsweise Quake 4 auch in der entsprechenden USK16-Kategorie einsortieren), allerdings eben immer mit dem Hintergedanken, dass diese eben nicht die Originalfassungen sind. Daher gehört Quake 4 eindeutig auch in diese Kategorie einsortiert.
Ich erlaube mir daher, eine entsprechende Erläuterung einzufügen. --BerntieDisk. (a.k.a. Statistikfälscher) 23:09, 8. Apr. 2011 (CEST)
Half Life, UT2003, Commandos
BearbeitenWeder Half Life, Unreal Tournament 2003 noch Commandos sind oder waren je indiziert! (nicht signierter Beitrag von 80.137.72.176 (Diskussion) 19:55, 22. Mär. 2007)
- Doch, die Originalversion von UT2003 ist indiziert[1], die zensierte deutsche Neuauflage dann nicht mehr. Das ist genau das, wovon ich oben geredet habe. Ich bin wie gesagt dafür, dass die Kategorie "Indiziertes Computerspiel" nur dann eingesetzt wird, wenn nicht gleichzeitig noch eine zensierte, aber freigegeben deutsche Version existiert. Da niemand etwas gegen diesen Vorschlag eingewendet hat, ändere ich die betreffenden Artikel demnach ab.--R. Nackas 21:22, 23. Mär. 2007 (CET)
- USK 18, Indizierung und vollständiges Verbot /Beschlagnahmung sind abzugrenzen. Vielleicht sollte man das in der Kat besser erwähnen. Eine USK-Kat 18 haben wir ja. Problematisch sind Spiele wie Quake 4 (USK 16 nur in der deutschen Fassung). --Kungfuman 09:45, 31. Mär. 2007 (CEST)
The Punisher
BearbeitenDas Spiel The Punisher (THQ) wurde auhc indizert (nicht signierter Beitrag von 88.77.30.141 (Diskussion) 22:31, 9. Jan. 2008)
- Es gibt zu dem Spiel keinen eigenen Artikel, also kann er auch nicht in dieser Kategorie einsortiert sein... --BerntieDisk. 21:49, 16. Jan. 2011 (CET)
Auch ehemalige?
BearbeitenTheoretische Frage: Sollen in dieser Kat eigentlich auch ehemals indizierte Spiele eingetragen werden? Bis jetzt kenn ich zwar keinen Fall, wo ein Spiel vom Index gestrichen wurde, aber in nicht allzu ferner Zukunft läuft z.B. die 25-Jahr-Frist bei Castle Wolfenstein aus. Könnte ja (theoretisch sein), dass das nicht folgeindiziert wird. --BerntieDisk. 21:54, 16. Jan. 2011 (CET)
- IMO ja. Haben wir ja auch zB in Kategorie:Beschlagnahmtes Computerspiel. Außerdem haben wir ja auch andere ehemalige Titel wie Beach Head. Details gehören natürlich in den Artikeltext. --Kungfuman 19:17, 11. Feb. 2011 (CET)