Kategorie Diskussion:Jurist

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Zweioeltanks in Abschnitt Rechtswissenschaftler

Redundanz

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Es besteht ebenso die Kategorie:Rechtswissenschaftler GLGerman 23:32, 10. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Stimmt, laut Einleitung dort erfasst die Kategorie allerdings nur solche Juristen, die auch wissenschaftlich auf dem Gebiet der Jurisprudenz tätig waren, ist daher eine Unterkategorie zur allgemeineren Oberkategorie.--Kriddl Diskussion Tutorenprogramm 14:19, 18. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Und wie sieht es mit der Kategorie:Richter aus? das sind doch auch Juristen?--Rita2008 12:43, 4. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Darum sind die Richter ja auch eine Unterkategorie der Kategorie:Jurist. Ein Richter wird (wie auch die Insaßen der anderen Unterkategorien Rechtsanwälte, Verwaltungsjuristen, Wirtschaftsjuristen, Notare etc.) in die entsprechende Unterkategorie und nicht mehr in der Gesamtkategorie aufgenommen.--Kriddl Diskussion SG 12:56, 4. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Dann verstehe ich nur noch nicht ganz, warum die Richter nach Nationalitäten unterschieden werden, und die Rechtsanwälte nicht. Gibt es nicht mehr Rechtsanwälte als Richter?--Rita2008 18:59, 4. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Also ich hätte nichts dagegen, die Kategorie:Rechtsanwalt nach Nationalitäten zu untergliedern. Viel Spaß dabei. --Alkibiades 20:23, 4. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Rita, ich verspreche Dir, wenn Du mit der Sortierung fertig bist, dann lobe ich Dich für die Mammutarbeit öffentlich (nebenbei: Dasselbe würde auch für Staatsanwälte gelten)--Kriddl Diskussion SG 11:35, 7. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Ich lobe mich jetzt für die Mammut-Arbeit selbst. So.--Kriddl Sprechstunde 11:34, 11. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Unterkategorisierung nach Rechtsordnung

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Eine Unterkategorisierung nach Nationalitäten ist derzeit nicht vorgesehen. Recht ist aber nun mal in den meisten Fällen stark nationalstaatlich geprägt und unterscheidet sich von Land zu Land. Auch die Rolle der juristischen Berufe (und welche juristischen Berufe es überhaupt gibt), unterscheidet sich von Land zu Land. Daher ist m.E. eine Unterkategorisierung, in welcher nationalen Rechtsordnung ein Jurist ausgebildet und tätig ist, sinnvoll. Das wird sich in den meisten Fällen mit der Nationalität decken, muss es aber nicht notwendigerweise. International tätige Juristen und Juristen bei internationalen Organisationen könnte man davon ausnehmen. --Bujo (Diskussion) 19:46, 4. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Was machst du mit Rechtsphilosphen, Rechtsvergleichern, Kirchenjuristen, Rechtshistorikern (die sind alle staatsübergreifend tätig. Praktiker befassen sich heutzutage auch alle mit supranationalem Recht (Europarecht!). Was soll es übrigens sein: Ausbildungsbezogenheit oder Tätigkeitsbezogenheit? Es gibt durchaus Juristen die in A ausgebildet, aber in B tätig sind.--Mit lieben Grüßen Kriddl Bitte schreib mir etwas. 09:32, 9. Dez. 2015 (CET)Beantworten
@Kriddl: Es geht mir in erster Linie um die Praktiker, die ohnehin schon nach Staaten sortiert werden (Kategorie:Rechtsanwalt, Kategorie:Staatsanwalt, Kategorie:Richter). Für Anwälte, Staatsanwälte und Richter eines Staates sollte es eine Oberkategorie Jurist (Staat XY) geben. Zumal die Differenzierung nach Rechtsanwalt, Staatsanwalt, Richter ziemlich germanozentrisch ist. In vielen Staaten des romanischen Rechtskreises gibt es die Magistrate (in der jeweiligen Landessprache), die sowohl als Ankläger als auch als Richter eingesetzt werden können. Dagegen sind die Attorneys-General (und deren Untergebene) in vielen Common-Law-Ländern nicht nur oberster Ankläger (weshalb sie hier in der Kategorie:Generalstaatsanwalt eingeordnet sind), sondern auch Vertreter ihrer Regierung in zivil- und Ö-rechtlichen Streitigkeiten (also eine Art Rechtsanwalt). Das zeigt: Jurist-sein ist in den meisten Fällen eine ziemlich nationale Angelegenheit. Ein britischer Rechtsanwalt hat sicher mehr mit einem britischen Richter oder Staatsanwalt gemein (weil sie sich in der gleichen Rechtsordnung auskennen) als mit einem deutschen oder italienischen Rechtsanwalt. Rechtswissenschaftler, insbesondere diejenigen, die sich schwerpunktmäßig mit staatsübergreifenden Rechtsgebieten befassen, müssten nicht nach Staat kategorisiert werden.
Natürlich strahlt das Europarecht (in geringerem Maße auch das Völkerrecht) in alle möglichen Rechtsgebiete aus, das heißt aber nicht, dass sich jeder Amtsrichter oder Feld-Wald-und-Wiesen-Anwalt ständig vertieft mit europa- oder völkerrechtlichen Fragen beschäftigen muss. Außerdem ist das Europa- und das Völkerrecht (zum Beispiel in Deutschland:) wegen Art. 23 und 25 GG Teil der deutschen Rechtsordnung. Zum Deutscher-Jurist-Sein gehört also auch – soweit die deutsche Rechtsordnung das vorschreibt – die Kenntnis und Anwendung des Europa- und Völkerrechts. Zum Russischer-Jurist-Sein offenbar nicht so sehr, denn da müssen – umgekehrt wie in Deutschland – Entscheidungen internationaler Gerichtshöfe jetzt auf ihre Vereinbarkeit mit russischem Recht geprüft werden.
Juristen, die in mehreren Rechtsordnungen tätig sind, gibt es zwar, aber sie sind doch immer noch eine kleine Minderheit. Maßstab wäre dann die Rechtsordnung, in der sie hauptsächlich tätig sind. Falls es die nicht gibt (was nur auf sehr wenige Juristen zuträfe), müsste im Einzelfall die Kategorisierung nach Staat unterbleiben. Es gibt aber bei fast jeder Kategorie Einzelfälle, bei denen die Zuordnung schwierig ist. Wenn das ein Argument gegen die jeweilige Kategorie wäre, hätten wir fast keine. --Bujo (Diskussion) 21:56, 19. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Wenn ich diese Debatte richtig verstehe, geht es nicht darum, die Zuordnung biographischer Artikel zu den Peronenartikeln aufzuheben, sondern zusätzlich eine Einordnung nach Staaten vorzunehmen und diese an die nationalen Rechtsordnungen zu binden. Ich sehe hier kein Problem. Auch die Zuordnungskriterien sollten sich definieren lassen. Auf den ersten Blick würde ich vorschlagen, dass der Zuordnungsansatz der Staat ist, in dessen Rechtssystem der betreffende angstellt, oder in dessen Hochschulen er tätig ist; In der Praxis würde das bedeuten, dass der Richter am Amtsgericht Pinneberg immer in die Kategorie: Jurist (Deutschland) einzuordnen wäre, ebenso der Hochschullehrer an der Universität Bremen, auch wenn er über japanisches Recht forscht und lehrt. Richter an internationalen Gerichtshöfen könnten unter Kategorie:Jurist (UNO) eingeordnet werden. Welche Zweifelsfälle blieben dann noch und welche Nachteile würden aus dieser Kategorisierung erwachsen? -- Stechlin (Diskussion) 13:55, 20. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Soll es nach Rechtsordnung sein? Dann müsste der in Bremen zum japanischen Recht lehrende Prof unter Kategorie:Jurist (Japan) landen. Bei etlichen Rechtsvergleichern wird das notwendigerweise zu sinnlos vollen Kat-Leisten führen. Bei Wirtschaftjuristen in internationalen Konzernen trifft ähnliches zu: Solls der Hauptsitz sein, solls der Tätigkeitsort sein (z.B. Rechtsabteilung in Irland bei Hauptsitz in San Francisco - keine Ahnung warum ich jetzt die Kombi im Kopf habe) oder soll es das (mutmaßlich) angewandte Recht sein? Oder soll es doch lieber (wie sonst bei Personenkats) die Nationalität sein (die bei Juristen so wenig aussagekräftig ist). Internationale Gerichte sind übrigens nicht zwingend UNO (der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist auch international). Übrigens sind auch deutsche Staatsanwälte u.U. zivilrechtlich (in bestimmten familienrechtlichen Fallkonstellationen) zivilrechtlich unterwegs. Auf der allgemeinen Ebene führt das zu echten Abgrenzungsproblemen, bei einzelnen Berufsgruppen nicht (bei den Rechtswissenschaftlern wieder sehr deutlich).--Mit lieben Grüßen Kriddl Bitte schreib mir etwas. 12:26, 21. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Die Zuordnungskriterien kann man leicht definieren. So wurde man prima in der WP DE mit Rechtsanwälten, Richtern und Staatsanwälten gemacht. In anderen Wikis ist gut mit allen Juristen, auch mit Kategorie:Rechtswissenschaftlern gelingen. Bei konkreten Ausnahmefällen kann diskutiert werden und Portal:Recht-Meinung angefragt. --Tabbelio (Diskussion) 09:31, 4. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Rechtswissenschaftler

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Ist es Absicht, dass Rechtswissenschaftler bis in die frühe Neuzeit hinein hier eingegliedert sind, danach aber nicht mehr (s. Kategorie:Rechtswissenschaftler)? Selbst wenn man sagt, dass bis dahin eine begriffliche Trennung von Juristen und Rechtswissenschaftler nicht sinnvoll ist, so wären die Personen bis in die frühe Neuzeit dann doch eher als Juristen zu bezeichnen und nicht als Rechtswissenschaftler, oder? Schließlich heißt ja auch die „Zwischenkategorie“ Kategorie:Jurist nach Epoche, aber deren Unterkategorien sind dann wiederum Rechtswissenschaftler (bis auf die Kategorie:Römischer Jurist). Wer soll denn da durchblicken? Selbst wenn das so gedacht sein sollte, wären entsprechende Hinweise in den Kategorientexten zu setzen. --Axolotl Nr.733 (Diskussion) 16:26, 11. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

@Axolotl Nr.733: Die kategorielle Unterscheidung von Juristen (die ein Studium absolviert haben und/oder als Juristen tätig sind) und Rechtswissenschaftlern (die wissenschaftlich tätig sind) sollte wohl nicht in Frage gestellt werden. Die von dir allerdings mit Recht angemerkte Inkonsistenz liegt dagegen wohl daran, dass 2012 die Kategorie:Person (Recht) und 2016 die Kategorie:Person (Recht) nach Tätigkeit erstellt wurden und eine ganze Reihe von Kategorien dann von der Kategorie:Jurist in die letztere hinübergewechselt sind. Dadurch ist jetzt z.B. die Kategorie:Rechtswissenschaftler insgesamt keine Unterkategorie der Kategorie:Jurist mehr, die Rechtswissenschaftler des 11. bis 18. Jahrhunderts dagegen schon Unterkategorien der entsprechenden Kategorien aus Kategorie:Jurist nach Epoche. Das erscheint nicht als sinnvoll. Eine Lösung wäre, Kategorien zu Berufen, die nur (oder praktisch nur) von Juristen ausgeübt werden können (wie Kategorie:Rechtswissenschaftler, aber auch Kategorie:Notar, Kategorie:Rechtsanwalt‎, Kategorie:Richter, Kategorie:Staatsanwalt‎) bzw. die schon per Definition eine Unterkategorie der Juristen sein sollten (wie Kategorie:Dichterjurist, Kategorie:Militärjurist, Kategorie:Jurist im Kirchendienst‎, Kategorie:Verwaltungsjurist‎ und Kategorie:Wirtschaftsjurist‎) wieder in die Kategorie:Jurist einzuordnen – zusätzlich zur Kategorie:Person (Recht) nach Tätigkeit. Hierüber ist 2916 schon mal im Portal:Recht diskutiert worden, aber ohne rechtes Ergebnis. Ich werde mal einen neuen Hinweis im Portal hinterlassen.--Zweioeltanks (Diskussion) 10:54, 7. Jan. 2020 (CET)Beantworten