Ein Kleindenkmal muss weder ein Kunst- noch ein Bauwerk sein. Es reicht daher, wenn es im Bereich Denkmalwesen kategorisiert ist. Bau- und Kulturdenkmäler sind ja auch nur dort eingeordnet und nicht im Kunstwerk- oder Bauwerkskategorienzweig. Ansonsten kommen beispielsweise solche Fehleinordnungen zustande, dass alle Grenzsteine und Menhire Werke der bildenden Kunst sind.--bjs 12:28, 29. Mai 2017 (CEST)