Kategorie Diskussion:Kreisstadt in Rheinland-Pfalz
Kategorie:Verwaltungssitz eines Landkreises
Bearbeitendamit die kreisfreien städte, die gleichzeitig sitz eines landkreises sind, und die kreisstädte zusammenfinden, schlage ich vor, die Kategorie:Verwaltungssitz eines Landkreises (Rheinland-Pfalz) anzulegen und in diese kategorie die Kategorie:Kreisstadt (Rheinland-Pfalz) einzuorden. gruß -- Thomas 15:53, 23. Jan. 2012 (CET)
- Ich halte davon garnichts, weil daraus ein neues Problem entsteht. Beispielsweise die Stadt Altenkirchen (Westerwald) ist ja keine "Kreisfreie Stadt" aber in der Stadt ist der Verwaltungssitz des Landkreises Altenkirchen (Westerwald); also würde dann Altenkirchen sowohl der Kategorie:Kreisstadt (Rheinland-Pfalz) wie auch der Kategorie:Verwaltungssitz eines Landkreises (Rheinland-Pfalz) zugeordnet? Dies wiederholt sich dann bei allen Städten wo der Sitz der Kreisverwaltung des gleichnamigen Landkreises liegt. Und Koblenz usw. bekommt dann sowohl die Zuordnung Kategorie:Kreisfreie Stadt in Rheinland-Pfalz wie auch Kategorie:Verwaltungssitz eines Landkreises (Rheinland-Pfalz)? Ansonsten nochmal der Hinweis: Die Kreisordnung Rheinland-Pfalz kennt keine "Kreisstädte". --Update 19:53, 23. Jan. 2012 (CET)
- Hallo update, da hab ich mich wohl mißverständlich ausgedrückt. die haupt-kat soll verwaltunssitz eines lk sein. da kommen die kreisfreien städte wie Pirmasens oder Koblenz rein, denn in ihnen ist ein verwaltungssitz ansässig. ebenfalls in diese kat kommt die kat:kreisstadt rein. alle städte, die in dieser kat sind bleiben da auch. so ist in deinem beispiel altenkirchen als kreisstadt einkategorisiert und dass die kat:kreisstadt in verwaltungssitz eingeordnet ist, und damit ak als verwaltungsitz gilt ist immer noch richtig. die kat:kreisfreie stadt will ich da nirgends einordnen.
- zu deinem hinweis kreisstadt mag es zwar in der verwaltungssprache nicht geben, aber ak ist nun mal die kreisstadt vom gleichnamigen landkreis.
- hoffe, cih hab mich verständlcih ausgedrückt. gruß -- Thomas 20:26, 23. Jan. 2012 (CET)
- Ich stelle die Notwendigkeit bzw. Sinnhaftigkeit sowohl einer Kategorie "Kreisstadt" als auch "Verwaltungssitz" in Frage, da mir nicht klar ist, welcher Mehrwert hier gegeben sein soll. Wenn aber ein Konsens besteht, eine entsprechende Kategorie einzuführen, dann sollte sie "Verwaltungssitz" heißen, da "Kreisstadt" nicht korrekt erscheint. Wir haben zwar in der rheinland-pfälzischen Landkreisordnung das Problem, daß es keine klare Diskussion von "Kreisstadt" gibt, aber wenn man sich die entsprechenden Formulierungen anderer Bundesländer anschaut, dann zeigt sich, daß eine Kreisstadt dort i.d.R. wie folgt definiert wird: Eine kreisangehörige Stadt, in der die Kreisverwaltung ihren Sitz hat, ist berechtigt, den Titel "Kreistadt" zu führen. (Gemeindeordnugn NRW).
- Wenn man das auf RLP anwendet, dann ergibt sich die Situation, daß z.B. LU, KL oder LD keine Kreisstädte sind. In den betreffenden Sitzen sitzt zwar jeweils die Verwaltung des die Stadt umgebenden Landkreises (RP, KL-Land, SÜW), aber da die Städte nicht zum Kreis gehören, passt die o.g. Definition nicht, insofern plädiere ich eher für eine Kategorie VErwaltungssitz eines Landkreises in RLP - darin könnte man sowohl die originären Kreisstädte (die also im Kreisgebiet liegen), als auch die o.g. Beispiele unterbringen, denn Verwaltungssitze sind alle.--Squarerigger 20:32, 23. Jan. 2012 (CET)
- wie schon mal bei squarerigger disktuiert, mag ich den begriff kreisstadt, weil er für den nutzer griffiger ist als verwaltungssitz (und auch aus gründen der einheitlichkeit :-) ) - aber wir ich kann auch mit verwaltungssitz... in rlp leben. gruß -- Thomas 20:43, 23. Jan. 2012 (CET)
- Ich bleib dabei: wenn ich die Wahl zwischen griffig und korrekt habe, dann entscheid ich mich für korrekt.--Squarerigger 20:44, 23. Jan. 2012 (CET)
- sagte ja schon, kann auch mit "deiner" variante leben :-) gruß -- Thomas 21:03, 23. Jan. 2012 (CET)
- Ich bleib dabei: wenn ich die Wahl zwischen griffig und korrekt habe, dann entscheid ich mich für korrekt.--Squarerigger 20:44, 23. Jan. 2012 (CET)
- wie schon mal bei squarerigger disktuiert, mag ich den begriff kreisstadt, weil er für den nutzer griffiger ist als verwaltungssitz (und auch aus gründen der einheitlichkeit :-) ) - aber wir ich kann auch mit verwaltungssitz... in rlp leben. gruß -- Thomas 20:43, 23. Jan. 2012 (CET)
Eigentlich sollte es schon einen neuen Löschantrag geben. Squarerigger stellt zu Recht den Mehrwert der Kategorie in Frage. Selbst wenn es den Begriff "Kreisstadt" so in der Kreisordnung gäbe: er wäre nur einer von vielen kommunalrechtlichen Bezeichnungen für Sonderstellungen einzelner Gemeinden, die im Laufe der Zeit deutlichen Wandlungen unterliegen. So ist eine Kategorie:Verbandsfreie Gemeinde in Rheinland-Pfalz und sogar eine Mega-Kategorie:Ortsgemeinde in Rheinland-Pfalz dann nur folgerichtig. Nicht zu vergessen die zwangsläufig notwendigen historischen Kategorien wie Kategorie:Ehemalige Kreisstadt in Rheinland-Pfalz. Sind dafür aber nicht Listen da?--Leit 20:51, 23. Jan. 2012 (CET)
- haben listen und kats nicht andere aufgaben.
- zum mehrwert, es ist ja nicht "irgendeine" sonderstellung sondern es ist der "hauptort" eines landkreises.
- btw: die kategorien ehemalige kreisstadt gibt's in einigen bundesländern bereits. gruß -- Thomas 21:03, 23. Jan. 2012 (CET)
- Letzteres ist richtig, die Kategorie:Kreisstadt ist natürlich die Entsprechung der unter Kategorie:Hauptort einer Verwaltungseinheit aufgebauten Systematik. Dennoch muss man das hinterfragen können, zumal ja bei weitem nicht für alle Bundesländer (von Österreich/Schweiz usw. mal abgesehen) so eine Kat existiert. Wir müssen aber logisch unterscheiden zwischen Verwaltungssitz und Kreisstadt, einfach deshalb, weil der Verwaltungssitz nicht zwangsläufig eine Stadt ist, sondern erst einmal nur das Gebäude. Gleiches trifft ja auch für die Verbandsgemeinden zu, wo man keinesfalls von einem "Verbandssitz" (als Bezeichnung für eine Stadt/Gemeinde) spricht. Ich finde, das kann man sehr gut mit der Kreisstadt vergleichen, denn die Kreisordnung sieht ja offenbar nicht mal eine besondere Bezeichnung oder Stellung von Kreisstädten vor. Sie sind (als bloße Kreisstadt) Städte und Gemeinde wie jede andere auch, haben nur eine Sonderstellung, wenn sie zusätzlich noch einen Titel wie Große Kreisangehörige Stadt tragen.--Leit 21:30, 23. Jan. 2012 (CET) Zur Sonderstellung als solcher: Finde ich nicht einmal. Sonderstellung wächst einer Stadt zum Beispiel dadurch zu, dass sie wirtschaftliche, kulturelle und öffentliche Bedeutung hat und daher als Oberzentrum oder Mittelzentrum ausgewiesen wurde. Diese, durchaus auch amtliche und damit nicht subjektiv Einordnung, berücksichtigt eine Vielzahl von Kriterien. Das alleinige Kriterium "Verwaltungssitz eines Landkreises" verblasst demgegenüber etwas.--Leit 21:39, 23. Jan. 2012 (CET)
- die kat:kreisstadt in deutschland exisitiert für jedes flächenbundesland. die kat:ehemalige kreisstadt noch (? :-) ) nicht für alle. meines erachtens sollten sie angelegt werden und ggf in der kat:kreisstadt eingeordnet werden - bei kreisvereinigungen können ehemalige kreisstädte leicht dahin überführt werden.
- deine unterscheidung zwischen stadt und gebäude des dienstsitzes halte ich für haarspalterei :-) fakt ist in rlp gibt es 24 landkreise. jeder lk hat in einer stadt seinen sitz, diese kann als verwaltungssitz oder als kreisstadt (wenn es einheitlich gemacht werden soll) bezeichnet werden. folglich sollten in der kat:kreisstadt/verwaltungssitz in rlp 24 städte stehen, auch wenn manche dieser städte AUSSERDEM kreisfrei sind.
- hier sollte es nur um die diskussion zu kreisstädten gehen und nciht ncoh weitere sitze von verwaltungen.
- der titel große kreisangehörige stadt ist so eine weitere sache, die auf einem anderen blatt papier steht. dies ist in jedem bundesland anders geregelt. --> und dies ist die krux an der sache - durch den föderalismus sind viele sachen in deutschland in den einzelnen bundesländern geregelt. nutzer aus brandenburg, schleswig-holstein oder rlp haben von vielen begriffen gleiche vorstellungen auch wenn sie in ihrem bundesland anders benannt sind - und dies ist meines erachtens bei dem begriff "kreisstadt" auch so - aber wie gesagt, wir können gern den begriff "verwaltungssitz eines lk in rpl" nehmen.
- und jetzt bin ich müde :-) gute nacht wünscht -- Thomas 21:53, 23. Jan. 2012 (CET)
- Man kann dennoch nicht leugnen, dass der Verwaltungssitz als Kriterium für eine Sonderstellung (die eine Extra-Kat rechtfertigen würde) im Grunde unbedeutender ist als eben die Aufteilung der Gemeinden nach der Raumordnung. Nochmals, welchen Sinn ergibt es, gezielt(!) nach Kreisstädten zu suchen? Es ist eine von zahlreichen der möglichen Zuordnungen. Noch doller wird es, wenn man in einer Kategorie:Ehemalige Kreisstadt Kreisstädte aus verschiedensten Jahrhunderten zusammenwürfelt, die im Grunde genommen nichts miteinander gemein haben, weil es um völlig unterschiedliche Staaten und Territorien geht. Gruß und ebenfalls gute nacht--Leit 22:03, 23. Jan. 2012 (CET)
- hmm, lass mich deine frage sehr naiv beantworten, weil es kreisstädte sind - der hauptsitz der landkreise. eine sehr bedeutene sonderstellung.
- über die kat:ehemalige kreisstadt wollen wir hier nicht diskutieren
- zurück zum ursprünglichen vorschlag:
- oberkat:verwaltungssitz in rlp, da die kreisfreien städte, die verwaltungssitz sind rein und die kat:kreisstädte in rlp
- nur eine kat:verwaltungssitz in rlp, da die kreisfreien städte, die verwaltungssitz sind rein und die kreisstädte in rlp anschließend kat:kreisstädte in rlp löschen
welcher wird bevorzugt. ich finde variante 1 besser. gruß -- Thomas 08:47, 24. Jan. 2012 (CET)
- Eigentlich müsste die Kategorie heißen Kategorie:Stadt, in der sich der Verwaltungssitz eines Landkreises befindet. Kategorie:Verwaltungssitz in Rheinland-Pfalz geht gar nicht, wenn schon Kategorie:Verwaltungssitz eines Landkreises (Rheinland-Pfalz). Das ist für mich die einzig akzeptable Lösung, obwohl selbst das sachlich fehlerhaft ist.--Leit 15:48, 24. Jan. 2012 (CET)
- störst du dich daran, dass das wort "stadt" oder "ort" nicht im kat-namen vorkommt? falls dem so ist, die oberkat Kategorie:Hauptort einer Verwaltungseinheit über Kategorie:Kreisstadt in Deutschland fängt dies über ihren namen ab.
- Kategorie:Verwaltungssitz eines Landkreises (Rheinland-Pfalz) ist aus meiner sicht ok. gruß -- Thomas 16:20, 24. Jan. 2012 (CET)
- Sollen wir dann die Kat-Verschiebung erneut auf WP:WPK vortragen? Für mich sind das zwar reine Aufräumarbeiten, aber das sehen vielleicht nicht alle so.--Leit 20:05, 30. Jan. 2012 (CET)
- "einfach so" - geht's nicht? gruß -- Thomas 20:23, 30. Jan. 2012 (CET)
- Es geht.--Leit 22:04, 30. Jan. 2012 (CET)
- fein :-) -- Thomas 22:17, 30. Jan. 2012 (CET)
- so und nun hab ich noch die kreisfreien städte, die verwaltungssitz sind, mit einkategorisiert. ich hoffe, wir haben damit den größtmöglichen konsens :-) gruß -- Thomas 08:27, 31. Jan. 2012 (CET)
- fein :-) -- Thomas 22:17, 30. Jan. 2012 (CET)
- Es geht.--Leit 22:04, 30. Jan. 2012 (CET)
- "einfach so" - geht's nicht? gruß -- Thomas 20:23, 30. Jan. 2012 (CET)
- Sollen wir dann die Kat-Verschiebung erneut auf WP:WPK vortragen? Für mich sind das zwar reine Aufräumarbeiten, aber das sehen vielleicht nicht alle so.--Leit 20:05, 30. Jan. 2012 (CET)
- Eigentlich müsste die Kategorie heißen Kategorie:Stadt, in der sich der Verwaltungssitz eines Landkreises befindet. Kategorie:Verwaltungssitz in Rheinland-Pfalz geht gar nicht, wenn schon Kategorie:Verwaltungssitz eines Landkreises (Rheinland-Pfalz). Das ist für mich die einzig akzeptable Lösung, obwohl selbst das sachlich fehlerhaft ist.--Leit 15:48, 24. Jan. 2012 (CET)