Kategorie Diskussion:Verurteilte Person (Sexueller Missbrauch)
Definition der Kategorie
BearbeitenWas sollen diese Klammern um "schweren" bedeuten? Wenn es nur um solchen gehen soll, dann sollte man die Klammern weglassen. Und Polanski rausnehmen. Eventuell auch Muehl, denn soweit ich den WP-Artikel verstehe, war der nachgewiesene schwere Missbrauch dort nicht eine von Muehl persönlich verantwortete Gewalt zur Erzwingung sexueller Handlungen. Dafür wurde er zwar angeklagt, aber von einer Verurteilung wegen dieses Punktes steht nichts im Artikel. --Grip99 00:22, 8. Sep. 2014 (CEST)
Bitte um Klärung in der Beschreibung
BearbeitenGilt ausschließlich Verurteilung durch staatliche Gerichte oder auch die durch kirchliche? Das Resultat ist mir gleichgültig, ich hätte nur gerne Klarheit für Fälle wie Roger Vangheluwe oder Eduard Perrone, die zwar von kirchlichen, aber (aktuell) nicht von staatlichen Gerichten verurteilt wurden. Bisher habe ich ausschließlich kirchlich Verurteilte nicht hier eingeordnet. fg Agathenon 18:39, 11. Jun. 2022 (CEST)
- Ich würde vermuten, dass die Gerichte gemeint sind. Die Kirche hat ja überhaupt keine Staatsgewalt.--Siebenschläferchen (Diskussion) 14:09, 2. Jun. 2023 (CEST)
- Hat sie tatsächlich nicht, aber Strafgewalt als Binnenregel (siehe Kirchenstrafe). Vorerst neutral. fg Agathenon 16:37, 2. Jun. 2023 (CEST)