Kategorie Diskussion:Verwaltungsjurist
Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Tabbelio
Begriff des Juristen
Bearbeiten- Absolvent eines Rechtsstudiums:
- des staatlichen oder auch kirchlichen/religiösen Rechts?
- Absolvent eines Studiums, wobei Recht eines der (zwei?) (zb Rechts- und Kameralwissenschaften [1]) oder drei Fächer ist (Jura an zahlreichen Universitäten im Nebenfach eines Bachelor-, und Master- sowie Magisterstudiengangs als „Teilgebiete des Rechts“ gewählt werden. In der Regel schließt das Nebenfachstudium mit einer Klausur und/oder einer halbstündigen, mündlichen Prüfung ab, siehe Juristenausbildung_in_Deutschland)
- Person in einer juristischen Position? (zB Richter waren im Mittelalter nicht nur Absolventen des Jurastudiums)
- auch Person, die das Recht 1-2-3-4-5-6 Jahre studiert (und nicht abgeschlossen) hat? --Tabbelio (Diskussion) 12:27, 7. Mär. 2016 (CET)
- auch Person, die das Recht studierte, beim Studium in der Verwaltung arbeitete, aber nach dem abgeschlossen Rechtsstudium nicht mehr in der Verwaltung tätig war? --Tabbelio (Diskussion) 12:27, 7. Mär. 2016 (CET)
Was ist Verwaltung
Bearbeiten- Staatsdienst
- Kommunaldienst
- Kirchendienst auch?
Rechtsverhältnisse einer Person:
- Arbeitsvertrag
- Öffentlicher Dienst
- Ehrenbeamter auch? --Tabbelio (Diskussion) 12:27, 7. Mär. 2016 (CET)