Keretot (Mischnatraktat)

Schriftliche Abhandlung im Judentum, Teil der Mischna

Traktat K'ritut oder Traktat Keretot מַסֶּכֶת כְּרֵיתּוֹת / מַסֶּכֶת כְּרִיתּוּת ist ein Traktat der Mischna in der Ordnung Kodaschim.[1]

Der Traktat hat 6 Kapitel und behandelt Bestimmungen zur Ausrottungsstrafe. So wird für vorsätzlich begangene Vergehen die Ausrottungsstrafe in Form der Todesstrafe, Steinigung, Verbrennung oder Erdrosselung, angedroht. Wurde der Täter vorher verwarnt und hat dies vor Zeugen begangen, wird die Todesstrafe verhängt. Bei einem anderen Teil der Strafe wird die Geißelungsstrafe verhängt. Hat er das Vergehen unvorsätzlich begangen, tritt an die Stelle der Ausrottungsstrafe ein Sündopfer, im Zweifelsfalle ein Zweifel-Schuldopfer.

Vorgesehen sind insgesamt 36 verschiedene Übertretungsfälle, so auch Fälle der Unzucht. So verschiedene Fälle des Beischlafs und des Inzests. Mit Inzest wird aber nicht nur Geschlechtsverkehr zwischen nahen Blutsverwandten, sondern auch zwischen nahen angeheirateten Verwandten gemeint (Lev 18,6 ff ELB) und dort verurteilt. Der Regelkomplex betrifft insbesondere das Sexualverhalten. Inzest (Lev 18,6-18 EU), Geschlechtsverkehr während der weiblichen Regel, Analverkehr zwischen Männern (Lev 18,22 EU) sowie der Geschlechtsverkehr zwischen Mensch und Tier (Lev 18,23 EU).

  1. Beischlaf mit seiner Mutter
  2. Beischlaf mit der Frau seines Vaters
  3. Beischlaf mit seiner Schwiegertochter
  4. Beischlaf mit einem Mann
  5. Beischlaf mit Vieh
  6. Wer ein Weib „über sich kommen lässt“.[2]
  7. Wer das Vieh „über sich kommen lässt“.[3]
  8. wer einer Frau und ihrer Tochter beiwohnt
  9. wer einer Ehefrau beiwohnt
  10. wer seiner Schwester beiwohnt
  11. wer der Schwester seines Vaters beiwohnt
  12. wer der Schwester seiner Mutter beiwohnt
  13. wer der Schwester seiner Frau beiwohnt
  14. wer der Frau seines Bruders beiwohnt
  15. wer einem Weib während ihrer Periode beiwohnt
  16. wer eine Gotteslästerung ausspricht
  17. wer einen Götzendienst begeht
  18. wer „von seinem Samen dem Molech hingibt.“[4] (Kindsopfer für Baal / Kindsmord im Molochkult)
  19. wer den Tod beschwört
  20. wer den Sabbat entweiht
  21. wer in Unreinheit Heiliges genießt
  22. wer in Unreinheit Heiligtum betritt
  23. wer Unschlitt genießt
  24. wer Blut genießt
  25. wer Übriggelassenes genießt
  26. wer Verworfenes genießt
  27. wer Opfer außerhalb darbringt
  28. wer Opfer außerhalb schlachtet
  29. wer Gesäuertes am Pessach genießt
  30. wer am Jom Kippur etwas genießt
  31. wer am Jom Kippur eine Arbeit verrichtet
  32. wer das Salböl nachmacht
  33. wer das Rauchwerk nachmacht
  34. wer sich mit Salböl salbt
  35. wer die Gebote zum Pessachopfer unterlässt.
  36. wer die Gebote zur Beschneidung unterlässt.

Literatur

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  • David Hoffmann u. a.: Mischnajot. Die sechs Ordnungen der Mischna. Hebräischer Text mit Punktation, deutscher Übersetzung und Erklärung. Berlin 1887 ff. (Neuausgabe: 3. Auflage. Basel 1968)
  • Jacob Neusner: A History of the Mishnaic Law of Holy Things: Arakhin, Temurah, translation and explanation. Brill, 1979

Einzelnachweise

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  1. David Hoffmann u. a.: Mischnajot. Die sechs Ordnungen der Mischna. Teil V Ordnung Kadaschim übersetzt und erklärt von John Cohn. 3. Auflage. Victor Goldschmidt Verlag, Basel 1986, S. 367 f.
  2. David Hoffmann u. a.: Mischnajot. Die sechs Ordnungen der Mischna. Teil V Ordnung Kadaschim übersetzt und erklärt von John Cohn. 3. Auflage. Victor Goldschmidt Verlag, Basel 1986, S. 369.
  3. David Hoffmann u. a.: Mischnajot. Die sechs Ordnungen der Mischna. Teil V Ordnung Kadaschim übersetzt und erklärt von John Cohn. 3. Auflage. Victor Goldschmidt Verlag, Basel 1986, S. 369.
  4. David Hoffmann u. a.: Mischnajot. Die sechs Ordnungen der Mischna. Teil V Ordnung Kadaschim übersetzt und erklärt von John Cohn. 3. Auflage. Victor Goldschmidt Verlag, Basel 1986, S. 369.