Kinderkommission des Deutschen Bundestages

deutsche Organisation

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages (KiKo) ist eine seit 1988 bestehende institutionelle Arbeitsgruppe des Bundestagsausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend speziell für kinderpolitische Belange.

Aufgaben

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Anders als der Name es ausweist, beansprucht dieser mit einzelnen Abgeordneten aller Fraktionen und ihren Mitarbeitern besetzte Arbeitskreis, die oberste parlamentarische und außerparlamentarische Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche zu sein. Die Rede ist von einem Wächteramt. „Die Kinderkommission, kurz KiKo genannt, ist ein Unterausschuss des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages. Die KiKo tagt oft und schreibt viele Berichte, aber sie kann keine Vorschläge zu neuen Gesetzen machen. Sie muss alle Initiativen über den Familienausschuss laufen lassen oder sich in den einzelnen Fraktionen Unterstützung suchen. Es wird diskutiert, das zu ändern. Es ist auch eine Kinderfragestunde geplant, bei der sich möglichst viele Kinder im großen Bundestagssaal versammeln und den Abgeordneten Fragen stellen.[1] Die KiKo besteht aus je einem Mitglied jeder im Bundestag vertretenen Fraktion sowie je einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter.“[2]

Zu Beginn jeder neuen Legislaturperiode verabreden die KiKo-Mitglieder untereinander ein Arbeitsprogramm sowie eine Aufgabenverteilung nach Themen.

Die KiKo veranstaltet zu kinderpolitischen Themen öffentliche Anhörungen und nichtöffentliche Expertengespräche. Als eine Grundfestlegung für gemeinsames, abgestimmtes Handeln, ist das Konsensprinzip gewählt worden. Wenn sich nicht alle sechs Abstimmungsberechtigten auf ein gemeinsames Vorgehen einigen können, bleibt nur eine Initiative außerhalb des Gremiums.

Die KiKo erklärt sich ausdrücklich nicht zuständig für Einzelfall-Klärungen etwa bei Streitfällen im Umgangsrecht und Ähnlichem.

Mitglieder

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20. Legislaturperiode (2021–2025)[3]
19. Legislaturperiode (2017–2021)[4]
18. Legislaturperiode (2013–2017)[5]
17. Legislaturperiode (2009–2013)
16. Legislaturperiode (2005–2009)[6]
15. Legislaturperiode (2002–2005)[7]
14. Legislaturperiode (1998–2002)[8]

Vorgeschichte

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Bevor die KiKo eingerichtet wurde, war des Öfteren seitens der Medien-Öffentlichkeit gefordert worden, einen Kinderbeauftragten des Deutschen Bundestages als Ansprechpartner für Kinder-Belange zu schaffen. Als Reaktion darauf benannte jede im Bundestag vertretene Fraktion einen eigenen Kinderbeauftragten. Der Ältestenrat des Deutschen Bundestages beschloss in Sitzungen am 21. April und 5. Mai 1988, die Kinderbeauftragten der Fraktionen gemeinsam als offizielle Kinderkommission einzusetzen. In Beamtendeutsch heißt sie etwas unhandlicher formuliert auch Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder. Im Alltag sagt beinah jeder damit befasste KiKo, wenn von ihr die Rede ist.

Einzelnachweise

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  1. Stark für Euch
  2. Quelle: Deutscher Bundestag Referat Öffentlichkeitsarbeit: Die Kinderkommission im Deutschen Bundestag (PDF; 807 kB), S. 7, Stand 10/2018
  3. Pia Saunders: Stark für euch. In: DIE ZEIT Nr. 14. 31. März 2022. S. 43
  4. Quelle: Deutscher Bundestag Referat Öffentlichkeitsarbeit: Die Kinderkommission im Deutschen Bundestag (PDF; 807 kB), S. 8f., Stand 10/2018
  5. Mitglieder der Kinderkommission, 18. Legislaturperiode (Memento vom 10. August 2014 im Internet Archive). Abgerufen am 4. April 2024.
  6. Mitglieder der Kinderkommission, 16. Legislaturperiode
  7. Mitglieder der Kinderkommission, 15. Legislaturperiode
  8. Mitglieder der Kinderkommission, 14. Legislaturperiode
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